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Prüfung Fachsozialbetreuer: So läuft sie ab

Kommentar

Erstellungsdatum: 05.07.2026

Grundlegendes

Die kommissionelle Abschlussprüfung ist dein letzter Schritt zur berufsrechtlichen Zulassung als FachsozialbetreuerIn. Wenn du diese bestehst, darfst du dich offziell FachsozialbetreuerIn nennen. BehindertenarbeiterInnen, FamilienarbeiterInnen und AltenarbeiterInner haben vor der Fachprüfung bereits die kommissionelle Prüfung zur Pflegeassistenz abgelegt. Ohne positiv abgeschlossene Pflegeassistenz-Prüfung ist ein Antreten zur Fachprüfung nicht möglich.

FachsozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung absolvieren keine zusätzliche Pflegeassistenz-Ausbildung. Sie legen nur die Fachprüfung ab. Dafür müssen sie aber das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (UBV) positiv abgeschlossen haben.

Zur Prüfungskommission gehören:
… die DirektorIn
… eine von der Landesregierung bestellte Vertreterin
… die ProjektbegleiterIn
… eine Lehrkraft

Die Abschlussprüfung erfolgt mündlich. Die Prüfung kann entweder in Noten oder in „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ beurteilt werden.

Die prüfungsrelevanten Themen

Geprüft werden können alle Themen der Ausbildung zur FachsozialbetreuerIn. In der Vorbereitungsphase bekommst du von deiner Lehrkraft den Erwartungshorizont mitgeteilt.

Der Prüfungsaufbau

Die Fachprüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Planung und Durchführung eines Fachprojektes
  2. mündliche Fachprüfung

Zur mündlichen Fachprüfung darf nur antreten, wer das Fachprojekt positiv abgeschlossen hat.

Das Fachprojekt

Das Fachprojekt ist von dir am Praktikumsplatz zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei arbeitest du mit den Inhalten aus den Lernfeldern, die du im Unterricht kennengelernt hast. Eine Lehrkraft, die für deine praktische Ausbildung zuständig ist, begleitet dich dabei und beurteilt dein Fachprojekt. Das bedeutet: Nicht nur dein Fachbericht wird bewertet. Deine BetreuungslehrerIn besucht dich auch an deinem Praktikumsplatz und beobachtet dich bei der Umsetzung deines Projekts. Zur mündlichen Prüfung kannst du nur antreten, wenn das Fachprojekt positiv beurteilt wurde. Wird dein Fachprojekt mit „nicht bestanden“ oder „nicht genügend“ beurteilt, darfst du es maximal zwei Mal wiederholen.

Die mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung darf nur antreten, wer das Fachprojekt positiv abgeschlossen hat. Sie setzt sich aus:

  1. Präsentation des Fachprojektes
  2. Beantwortung von Fragen zum fachlich-theoretischen Umfeld des Projekts
  3. Beantwortung von Prüfungsfragen zu einem Lernfeld

zusammen. Die Prüfung ist öffentlich. Das bedeutet, dass jeder dabei sein, zuhören und zusehen darf.

Der Ablauf

Du hast für deine Prüfung insgesamt ca. 30 Minuten Zeit. Davon entfallen:

  • ca. 10 Minuten auf die Vorbereitung der Prüfungsfragen
  • ca. 7 Minuten auf die Präsentation deines Fachprojekts. Wenn du die vorgesehene Zeit überschreitest, wird deine Präsentation gestoppt.
  • ca. 5 Minuten auf die fachlich-theoretischen Fragen zu deinem Projekt
  • ca. 8 Minuten für die Beantwortung der vorbereiteten Prüfungsfragen

Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

  1. Du trittst zu der Uhrzeit zur Prüfung an, die dir einige Tage vorher mitgeteilt wurde.
  2. Du ziehst eine Prüfungsfrage. Danach setzt du dich an einen vorbereiteten Tisch und arbeitest diese Frage schriftlich aus. Während du deine Prüfungsfrage vorbereitest, präsentiert eine KollegIn ihr Fachprojekt. Anschließend beantwortet sie Fragen zum Fachprojekt und die eigenen Prüfungsfragen.
  3. Sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist, bist du an der Reihe: Du präsentierst dein Fachprojekt. Währenddessen bereitet sich bereits die nächste KollegIn am Tisch auf ihre Prüfungsfrage vor.
  4. Nach deiner Präsentation beantwortest du noch fachlich-theoretische Fragen zu deinem Fachprojekt sowie deine gezogenen Prüfungsfragen.

Verkündung der Prüfungsergebnisse

Wenn alle PrüfungskandidatInnen ihre Prüfung abgeschlossen haben, werden die Ergebnisse verkündet. Manchmal wird davor eine kleine Gruppe zuerst in den Prüfungsraum gebeten. Es kann sein, dass zu dieser Gruppe jene TeilnehmerInnen gehören, die die Prüfung leider nicht bestanden haben.

Wiederholung der Fachprüfung

Du kannst maximal drei Mal zur Fachprüfung antreten.

Dokumentation der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird dokumentiert und mindestens 50 Jahre archiviert. Protokolliert werden die Prüfungsfragen, deine Antworten, deine Beurteilung inklusive Begründung. Du hast das Recht, Einsicht in das Prüfungsprotokoll zu nehmen.

Einige Tipps am Schluss

  • Bereite dich gut auf die Prüfungsfragen vor.
  • Nimm auch die fachlich-theoretischen Fragen zu deiner Facharbeit ernst. Nur weil du die Facharbeit selbst geschrieben hast, heißt das nicht automatisch, dass du jede Frage sofort beantworten kannst. Lies dir die wichtigsten Inhalte mehrmals durch und merke dir die Hauptaussagen. Schau dir auch die verwendete Literatur noch einmal an, damit du sagen kannst, mit welchen Büchern und FachautorInnen du gearbeitet hast.
  • Übe deine Präsentation mehrmals und stoppe dabei die Zeit, damit du nicht überziehst.
  • Nimm dir Wasser mit, damit du während des Wartens und vor der Prüfung genug trinken kannst.
  • Traubenzucker kann hilfreich sein, wenn du merkst, dass deine Konzentration nachlässt.
  • Bleib ruhig, sprich langsam .
  • Du musst nicht perfekt sein. Wichtig ist, dass du die wichtigsten Grundlagen verstanden hast und in deinem Kompetenzbereich sicher handeln kannst.

🍀 Ich wünsche dir viel Erfolg und einen guten Abschluss deiner Ausbildung!

Quellen:
[1] Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung 2007, Fassung vom 05.07.2026
[2] Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer, §12, Abschlussprüfungsprotokoll


Beitragsbild: ©pixabay, @haruudu