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Kompetenz der Sozialbetreuung: Beobachtungsbasierte Dokumentation

Aufbereiteter Lehrinhalt, Unterrichtsfach: Behindertenarbeit


Erstellt am: 16.02.2026
Letzte Aktualisierung: 14.07.26


In der Behindertenarbeit müssen Dokumentationen bestimmten fachlichen, rechtlichen und professionellen Kriterien entsprechen. Diese Anforderungen ergeben sich aus pflege- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie aus fachlichen Standards der pädagogischen Arbeit.

Cover des Lehrskriptums

SKRIPTUM FÜR DEN UNTERRICHT

Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Skriptum für Lehrerinnen und Lehrer, das für den Gebrauch im Unterricht vorgesehen ist. Das Skriptum ist als Whitelabel-Dokument gestaltet. Es ist gestattet, es mit dem eigenen Schulstempel oder dem eigenen Logo zu versehen.

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Beobachtung

Definition:
Beobachtung bedeutet, bewusst, geplant und gezielt wahrzunehmen, was passiert und in welcher Reihenfolge es geschieht (vgl. Hehlmann zit. nach Greving/Niehoff). Professionelle Beobachtung ist ein pädagogisches Werkzeug.

Beobachtung in der pädagogischen Praxis

Beobachtung als pädagogisches Werkzeug bildet die Basis für eine langfristige und professionelle Begleitung von Menschen. Sie dient als Informationsquelle und ist die Grundlage für die Planung individueller Unterstützungsmaßnahmen sowie für den Austausch mit anderen Betreuungspersonen.

• Basis für die professionelle Begleitung von Menschen
• Grundlage für die Planung und Anpassung individueller Unterstützungsmaßnahmen
• dient als Informationsquelle – Grundlage für den Austausch mit anderen Betreuungspersonen

Verhaltensbeobachtung

die bewusste Wahrnehmung von Personen. Dient zur Erforschung von Zusammenhängen des beobachtbaren Verhaltens.

Ziel: ein umfassendes Bild der Person, ihres Handelns und der Situation.

Direkt beobachtbare Merkmale:

  • Bewegung (Motorik)
  • Sprache
  • Mimik/Gestik
  • Handlungen
  • äußere Erscheinung
  • Situation
  • Umgebung
  • räumliche Gegebenheiten
  • Abläufe
  • Konzentration auf spezielle Themen / Beschäftigungen

NICHT direkt beobachtbare Merkmale

Diese Beobachtungen entstehen durch Interpretation:

  • Absichten
  • Gefühle
  • Stimmung
  • Beziehungen
  • Selbstbild
  • Ängste

Die 3 wichtigsten Formen der professionellen Beobachtung im sozialpädagogischen Setting

  1. Systematische vs. unsystematische Beobachtung
    Geplante Wahrnehmung nach festen Kriterien vs. spontan, subjektiv, beeinflusst vom Interesse der BeobachterIn. Systematische Beobachtung wird oft durchgeführt, um damit ein Ziel zu verfolgen bzw. ein bestimmtes Verhalten zu beobachten (gezielte Beobachtung). „Systematisch” und “gezielt” sind nicht vollständig dasselbe- Eine systematische Beobachtung ist immer gezielt. Eine gezielte Beobachtung ist jedoch nur dann systematisch, wenn sie auch geplant, kriteriengeleitet und dokumentiert wird.
  2. Teilnehmende vs. nicht-teilnehmende Beobachtung
    aktive Teilnahme im Gruppengeschehen vs. keine aktive Teilnahme 
  3. Offene vs. verdeckte Beobachtung
    Die beobachteten Personen wissen um die Beobachtung vs. die Beobachtung geschieht unbemerkt.

Welche Ziele können durch Beobachtung verfolgt werden?
Unterstützte Kommunikation: als individuelle Förder- oder Betreuungsplanung
Selbstbestimmung: eigene Wünsche äußern und Entscheidungen treffen können
Autonomie: möglichst selbständig leben und handeln
Soziale Teilhabe: am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Inklusion: gleichberechtigte Zugehörigkeit in Schule, Arbeit, Freizeit und Wohnen
Empowerment: eigene Fähigkeiten, Rechte und Einflussmöglichkeiten stärken
Lebensqualität: Wohlbefinden, Sicherheit und persönliche Zufriedenheit fördern
Alltagskompetenzen: Fähigkeiten beim Wohnen, Einkaufen, Kochen, bei der Körperpflege oder Mobilität erweitern
Soziale Kompetenzen: Beziehungen aufbauen, Konflikte lösen und mit anderen zusammenleben
Bildung und persönliche Entwicklung: Interessen, Begabungen und Lernmöglichkeiten fördern
Berufliche Teilhabe: Beschäftigung und Zugang zum Arbeitsleben ermöglichen
Gesundheitsförderung: körperliche und psychische Gesundheit unterstützen

Beispiel aus der Praxis:

Datum/Uhrzeit: 14.07.2026, 09:30–10:00 Uhr
Bewohnerin: Frau M.
Situation: Vorbereitung der gemeinsamen Jause
Beobachtungsziel: Feststellung, welche Unterstützung Frau M. beim Verstehen und Durchführen von Alltagshandlungen benötigt

Frau M. wurde gebeten, die Teller für die Jause auf den Tisch zu stellen. Auf die Aufforderung „Bitte stell die Teller auf den Tisch“ reagierte sie zunächst nicht. Nachdem ich auf die Teller gezeigt und einen Teller auf den Tisch gestellt hatte, nahm Frau M. einen weiteren Teller und stellte ihn ebenfalls auf den Tisch. Danach stellte sie drei weitere Teller ohne erneute Aufforderung dazu.

Die Teller stellte Frau M. zunächst alle auf dieselbe Stelle. Auf die Aufforderung „Bitte stell zu jedem Sessel einen Teller“ reagierte sie nicht. Nachdem ich einen Teller vor einen Sessel gestellt hatte, verteilte sie die restlichen Teller ebenfalls vor den Sesseln.

Auf die Frage, ob sie die Becher holen möchte, schaute Frau M. mich an und sagte „Becher“. Sie ging zum richtigen Schrank und nahm vier Becher heraus. Nachdem ich auf den noch freien Platz gezeigt hatte, holte sie einen weiteren Becher.

Frau M. arbeitete während der gesamten Tätigkeit mit und zeigte keine Ablehnung. Nach Abschluss der Tätigkeit lächelte sie und setzte sich auf ihren Platz.

Frau M. kann bekannte Tätigkeiten nach Vormachen übernehmen und anschließend selbständig weiterführen. Kurze Aufforderungen versteht sie besser, wenn zusätzlich gezeigt oder vorgemacht wird, was zu tun ist. Bei mehrteiligen oder räumlichen Aufforderungen benötigt sie Unterstützung.

Weitere Beobachtungen in anderen Alltagssituationen sind notwendig, bevor eine Einschätzung des Entwicklungsstandes vorgenommen werden kann. Verbale Aufforderungen werden weiterhin kurz formuliert und bei Bedarf durch Zeigen oder Vormachen unterstützt.

Einflussfaktoren

Eine Beobachtung ist immer auch eine Aussage über die BeobachterIn. Die BeobachterIn ist Teil des Beobachtungsablaufs und beeinflusst allein durch ihre Anwesenheit das Verhalten der beobachteten Person.

Folgende Faktoren beeinflussen die Beobachtung:

• Vorinformationen
• Kenntnisstand über die Person (eine fremde BetreuerIn wird andere Beobachtungen beschreiben als eine BetreuerIn, die schon viele Jahre mit der Hauptperson arbeitet)
• Motivation
• eigene Meinung, eigene Erwartung
• aktuelle Stimmung und Gefühle der Hauptperson gegenüber

Zusätzliche psychologische Mechanismen

  • Selektion
    Nur ein kleiner Teil der Reize wird bewusst wahrgenommen.
  • Inferenz
    Es werden (unbewusst) weitere Eigenschaften angenommen, die noch nicht erkennbar sind.
  • Erster Eindruck
    basiert auf wenigen Informationen, ist häufig falsch, bestimmt aber das weitere Verhalten.
  • Selbsterfüllende Prophezeiung
    Wenn der erste Eindruck sehr änderungsresistent ist, erzeugt unser Verhalten eben jenes Verhalten, das den Eindruck bestätigt.
  • Übertragung
    Gefühle aus früheren Erfahrungen werden auf den gegenwärtigen Kommunikationspartner übertragen.

Anforderungen an die Durchführung einer Beobachtung

• nach festgelegten Kriterien
• ojektiv deskriptiv
• keine Bewertung
• keine Interpretation
• keine Vergleiche
• ressourcenorientiert
• wiederholt
• von mehreren BeobachterInnen durchgeführt

Der fachliche Kern dieser Aufzählung stammt aus der empirischen Pädagogik und der psychologischen Diagnostik.

Beispiel aus der Praxis:

Datum/Uhrzeit: 14.07.2026, 16:20–16:45 Uhr
Bewohner: Herr K.
Ort: Vorfall im Gemeinschaftsraum

Herr K. befand sich gemeinsam mit vier weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern im Gemeinschaftsraum. Der Fernseher war eingeschaltet, gleichzeitig führten zwei Personen ein Gespräch. Herr K. saß auf dem Sofa und hielt sich beide Hände an die Ohren.

Um 16:20 Uhr stand Herr K. auf und sagte laut: „Seid endlich ruhig.“ Nachdem das Gespräch weitergeführt wurde, schlug er einmal mit der flachen Hand auf den Tisch. Danach ging er mehrmals zwischen dem Gemeinschaftsraum und dem Gang hin und her.

Als eine Mitbewohnerin ihn ansprach, rief Herr K.: „Lass mich in Ruhe.“ Anschließend trat er einen Stuhl ungefähr einen halben Meter zur Seite. Es kam zu keinem körperlichen Kontakt mit anderen Personen. Herr K. äußerte keine Drohungen und verletzte weder sich selbst noch andere.

Ich sprach Herrn K. ruhig an und hielt Abstand. Ich sagte zu ihm: „Es ist gerade sehr laut. Möchten Sie in den Ruheraum gehen?“ Herr K. antwortete zunächst nicht, ging jedoch gemeinsam mit mir in den Ruheraum.

Im Gemeinschaftsraum wurde der Fernseher leiser gestellt. Im Ruheraum bot ich Herrn K. ein Glas Wasser an, welches er annahm.

Nach festgelegten Kriterien

Vor Beginn einer professionellen Beobachtung muss geklärt werden, was beobachtet werden soll, wann und wo die Beobachtung stattfindet, welche Verhaltensweisen für die Fragestellung wichtig sind und wie die Ergebnisse dokumentiert werden (Beobachtungsplan, vgl. Bortz/Döring 2006, S. 263–264). Der Beobachtungsplan legt unter anderem fest, welche Ereignisse beachtet werden, welche Wahrnehmungen für die Fragestellung unwesentlich sind und in welcher Form die Beobachtungen protokolliert werden. Dadurch wird verhindert, dass jede Fachkraft nur das festhält, was ihr persönlich auffällt oder wichtig erscheint. 

Die Kriterien müssen möglichst konkret und beobachtbar formuliert sein. Ein Kriterium wie „Selbständigkeit beim Anziehen“ ist beispielsweise noch zu ungenau. Es sollte festgelegt werden, welche einzelnen Handlungen beobachtet werden: Wählt die Person ihre Kleidung selbst aus? In welcher Reihenfolge zieht sie die Kleidungsstücke an? Öffnet und schließt sie Knöpfe oder Reißverschlüsse? Welche Hilfsmittel verwendet sie? Wann benötigt sie eine verbale, gestische oder körperliche Unterstützung? Ebenso müssen Zeitraum, Situation und Dokumentationsform bestimmt werden. Ein Beobachtungsbogen kann dafür Kategorien, Zeitangaben und Platz für konkrete Situationsbeschreibungen enthalten.

Objektiv deskriptiv

Dokumentationen sollen möglichst objektiv sein. Es sollen beobachtbare Tatsachen beschrieben werden (deskriptiv), nicht persönliche Meinungen oder Interpretationen.

falsch: „Herr K. war heute schlecht gelaunt.“
richtig: „Herr K. sprach laut, schlug mit der Hand auf den Tisch und verließ nach fünf Minuten den Raum.“

Keine Bewertungen

Während der eigentlichen Beobachtung soll das Verhalten nicht mit Begriffen wie „gut“, „schlecht“, „richtig“, „falsch“, „angemessen“ oder „unangemessen“ bewertet werden. Solche Begriffe beschreiben keine wahrnehmbare Handlung, sondern geben das Urteil der beobachtenden Person wieder. Die bewertende Sprache kann dazu führen, dass andere Fachkräfte die Person bereits durch eine bestimmte Brille wahrnehmen. 

Bewertung ist nicht grundsätzlich verboten. In der professionellen Arbeit muss beispielsweise beurteilt werden, ob eine Maßnahme hilfreich war, ob ein Ziel erreicht wurde oder ob ein Verhalten mit einer Gefährdung verbunden ist. Diese Bewertung gehört jedoch in einen eigenen Arbeitsschritt und muss sich auf dokumentierte Beobachtungen, vereinbarte Ziele und fachliche Kriterien stützen. Das auftragsbezogene Beobachten und Protokollieren ohne Wertung von der späteren datengestützten Reflexion getrennt.

Auch positive Bewertungen sind Bewertungen. So klingt etwa die Formulierung „Frau D. hat ihre Aufgabe hervorragend erledigt“ anerkennend, sagt aber wenig darüber aus, was ihr konkret gelungen ist. Fachlich aussagekräftiger wäre: „Frau D. bereitete alle benötigten Materialien selbständig vor, führte die Arbeitsschritte in der vereinbarten Reihenfolge durch und bat bei einem defekten Verschluss um Unterstützung.“ Dadurch werden ihre Fähigkeiten sichtbar, ohne sie durch ein pauschales Urteil zu ersetzen.

Keine Interpretation

Interpretation bedeutet, einer beobachteten Handlung eine Bedeutung, Ursache oder Absicht zuzuschreiben. In der reinen Beobachtungsbeschreibung sollen solche Annahmen vermieden werden. Eine Fachkraft kann beispielsweise sehen, dass eine Person weint, den Blick abwendet oder den Raum verlässt. Sie kann aber nicht allein durch die Beobachtung sicher wissen, ob die Person traurig, wütend, überfordert oder erleichtert ist. Aussagen über Gefühle, Motive und Gedanken benötigen zusätzliche Informationen und dürfen nicht als beobachtete Tatsachen dargestellt werden.

Problematische Formulierungen wären etwa: „Frau A. wollte Aufmerksamkeit“, „Herr B. provozierte absichtlich“, „Frau C. hatte keine Lust“ oder „Herr D. war wegen seiner Erkrankung misstrauisch“. Diese Aussagen schreiben der Person innere Beweggründe zu. Objektiv beschreibbar wäre dagegen: „Frau A. rief innerhalb von zehn Minuten viermal den Namen der Betreuerin.“ Ebenso könnte statt „Herr B. provozierte die Gruppe“ dokumentiert werden: „Herr B. stellte sich vor den Fernseher, obwohl drei Mitbewohnerinnen ihn aufforderten, zur Seite zu gehen. Er sagte: „Jetzt seht ihr nichts mehr.“

Beschreibungen dürfen nicht durch Interpretation ersetzt werden. Interpretierende Anmerkungen müssen – sofern sie überhaupt aufgenommen werden – eindeutig von der Beschreibung getrennt und als solche gekennzeichnet werden (vgl. Bortz/Döring 2006). 

In einem späteren fachlichen Auswertungsschritt können aus mehreren Beobachtungen Hypothesen gebildet werden. Eine Hypothese muss jedoch als vorläufige Annahme bezeichnet werden, beispielsweise: „Möglicherweise tritt das Verhalten häufiger auf, wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen.“ Anschließend muss geprüft werden, ob weitere Beobachtungen diese Annahme bestätigen oder widerlegen. Auch das Gespräch mit der betroffenen Person ist wichtig. Ihre eigene Erklärung darf nicht durch eine Fremdinterpretation ersetzt werden. Wenn Frau A. sagt: „Ich bin hinausgegangen, weil es mir zu laut war“, wird diese Aussage als ihre eigene Erklärung dokumentiert. Beobachtung und Interpretation bleiben dadurch erkennbar getrennt. 

Keine Vergleiche

Die Beobachtungsbeschreibung soll sich auf die konkrete Situation beziehen und nicht darauf, was die Fachkraft erwartet, erhofft oder für üblich hält. Formulierungen wie „Herr A. arbeitete schlechter als erwartet“, „Frau B. war heute viel vernünftiger“, „Herr C. verhielt sich nicht altersgemäß“ oder „Frau D. machte weniger Fortschritte als gedacht“ enthalten einen Vergleichsmaßstab, der häufig nicht erklärt wird. Dadurch bleibt unklar, woran die Person gemessen wurde und ob dieser Maßstab für sie überhaupt geeignet ist.

Bei einer professionellen Beobachtung muss zunächst dokumentiert werden, was die Person tatsächlich getan hat. Aus „Herr A. benötigte länger als erwartet“ kann beispielsweise werden: „Herr A. begann um 8:15 Uhr mit dem Anziehen und war um 8:37 Uhr vollständig angekleidet. Beim Schließen der beiden Hemdknöpfe bat er um Unterstützung.“ Aus „Frau B. kann das schlechter als die anderen Bewohnerinnen“ wird: „Frau B. sortierte sechs von zehn Wäschestücken ohne Hinweis in die vorgesehenen Fächer. Bei vier Wäschestücken fragte sie, in welches Fach sie gelegt werden sollen.“

Der Verzicht auf spontane Vergleiche bedeutet nicht, dass in der späteren Förderplanung überhaupt keine Entwicklungen verglichen werden dürfen. Ein systematischer Vergleich kann fachlich sinnvoll sein, wenn dieselbe Person zu mehreren Zeitpunkten anhand derselben Kriterien beobachtet wird. Dann muss jedoch klar sein, was gemessen oder beschrieben wurde. Beispielsweise kann festgehalten werden, dass eine Person bei der ersten Beobachtung fünf verbale Hinweise und vier Wochen später zwei verbale Hinweise benötigte. Das ist ein nachvollziehbarer Vergleich dokumentierter Daten und keine persönliche Einschätzung.

Ressourcenorientiert

Die ressourcenorientierte Haltung besteht darin, vorhandene Stärken zu entdecken, sichtbar zu machen und für die weitere Entwicklung zu nutzen. Gleichzeitig dürfen noch nicht ausreichend entwickelte Fähigkeiten benannt werden. 

Beispiele:

  • Selbständigkeit
  • soziale Fähigkeiten
  • Fortschritte

Ressourcenorientierung bedeutet nicht, bestehende Schwierigkeiten zu beschönigen. Eine fachliche Dokumentation darf beispielsweise festhalten, dass eine Person bei bestimmten Arbeitsschritten Unterstützung benötigt. Gleichzeitig soll sichtbar werden, welche Teile der Tätigkeit sie selbständig ausführt und welche Unterstützung hilfreich ist. Statt nur zu dokumentieren: „Herr A. kann nicht selbständig kochen“, könnte beschrieben werden: „Herr A. wählt das Gericht anhand dreier Bildkarten aus. Er nimmt die benötigten Lebensmittel selbständig aus dem Kühlschrank, schneidet die weichen Zutaten mit einem adaptierten Messer und benötigt beim Einstellen der Herdplatte eine verbale Anleitung.“

Eine ressourcenorientierte Beobachtung achtet auch auf situative Bedingungen. Vielleicht gelingt einer Person eine Tätigkeit in einer ruhigen Umgebung, mit visuellen Hinweisen oder nach einer kurzen Vorbereitung besser. Diese Umweltbedingungen sind ebenfalls Ressourcen. Dokumentiert werden kann beispielsweise: „Nachdem der Ablaufplan mit vier Bildkarten auf den Tisch gelegt worden war, führte Frau B. die Arbeitsschritte ohne weitere mündliche Erinnerung aus.“

Wiederholte Beobachtung

Eine einzelne Beobachtung zeigt immer nur einen Ausschnitt aus dem Verhalten einer Person. Sie kann durch Tagesform, Schmerzen, Schlafmangel, Konflikte, Lärm, eine ungewohnte Umgebung oder das Verhalten anderer Personen beeinflusst sein. Deshalb müssen Verhaltensweisen in der Regel wiederholt und in unterschiedlichen Situationen beobachtet werden, bevor daraus verlässliche fachliche Schlussfolgerungen gezogen werden. Wiederholung hilft festzustellen, ob es sich um ein einmaliges Ereignis oder um ein wiederkehrendes Muster handelt.

Bei wiederholten Beobachtungen können verschiedene Merkmale erfasst werden. Die Häufigkeit gibt an, wie oft ein vorher definiertes Verhalten auftritt. Die Dauer beschreibt, wie lange es anhält. Zusätzlich können Zeitpunkt, Ort, vorausgehende Ereignisse, Reaktionen anderer Personen und die Situation nach dem Verhalten dokumentiert werden. 

Die einmalige Aussage „Herr A. verlässt häufig die Kreativgruppe“ nicht aus. Zunächst muss definiert werden, was als „Verlassen“ gezählt wird. Danach können mehrere Beobachtungen erfolgen: „Herr A. verließ die Gruppe am Montag innerhalb von 60 Minuten zweimal, am Mittwoch einmal und am Freitag viermal.“ Ergänzend wird festgehalten, was unmittelbar davor geschah und wie lange er außerhalb des Raumes blieb. So kann sichtbar werden, ob das Verhalten vor allem bei langen Wartezeiten, hoher Lautstärke oder bestimmten Aufgaben auftritt.

Es gibt keine allgemein gültige Anzahl, nach der eine Beobachtung automatisch verlässlich ist. Häufigkeit und Dauer richten sich nach Fragestellung, Bedeutung des Verhaltens und Alltagssituation. Die Beobachtungen sollten so lange fortgesetzt werden, bis ein ausreichend nachvollziehbares Bild entsteht. 

Beobachtung durch mehrere BeobachterInnen

Beobachtungen werden trotz festgelegter Kriterien immer auch von der Wahrnehmung der beobachtenden Person beeinflusst. Menschen richten ihre Aufmerksamkeit auf unterschiedliche Einzelheiten, erinnern sich verschieden und können mehrdeutige Situationen unterschiedlich verstehen. Der Einsatz mehrerer BeobachterInnen hilft, solche subjektiven Einflüsse sichtbar zu machen. Die Protokolle der BeobachterInnen werden miteinander verglichen. Bei ausreichender Übereinstimmung können sie zu einem Gesamtbild zusammengeführt werden. Die Beobachterübereinstimmung ist das wesentliche Qualitätsmerkmal {vgl. Pauli 2012).

Damit dieser Vergleich aussagekräftig ist, müssen alle beteiligten Personen denselben Beobachtungsauftrag, dieselben Kriterien und dieselben Begriffsdefinitionen verwenden. Begriffe wie „Kontaktaufnahme“, „Unterstützungsbedarf“ oder „verbale Aggression“ müssen vorher eindeutig beschrieben werden. Andernfalls zählt eine Fachkraft möglicherweise bereits einen Blickkontakt als Kontaktaufnahme, während eine andere erst eine gesprochene Begrüßung erfasst.

Der Betreuungsprozess

In der Sozialpädagogik und Sozialbetreuung gibt es einen ähnlichen Prozess wie den Pflegeprozess. Es besteht allerdings kein überall einheitlich benanntes und verbindlich vorgeschriebenes Modell.

PflegeprozessSozialpädagogischer Betreuungsprozess
InformationssammlungSituations- und Lebensweltanalyse
Erfassen von Pflegeproblemen und RessourcenWünsche, Fähigkeiten, Ressourcen und Unterstützungsbedarf erkennen
Pflegeziele festlegenEntwicklungs-, Teilhabe- oder Betreuungsziele gemeinsam vereinbaren
Pflegemaßnahmen planenpädagogische und betreuerische Unterstützungsmaßnahmen planen
Maßnahmen durchführenBegleitung, Förderung und Assistenz durchführen
Evaluation und Maßnahmen anpassenZielerreichung evaluieren und Planung anpassen

Eine einzige, für alle sozialpädagogischen Arbeitsfelder verbindliche Abfolge wie beim Pflegeprozess gibt es nicht. Anerkannte Modelle enthalten aber nahezu dieselben Grundelemente: Situation erfassen und analysieren, Ziele entwickeln, Interventionen planen, durchführen und evaluieren. 

Im österreichischen Sozialbetreuungsberufegesetz ist die personenzentrierte Lebensplanung ausdrücklich im Berufsbild verankert. Diplom-SozialbetreuerInnen der Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung entwickeln, realisieren und evaluieren Konzepte und Projekte.

Situations- und Lebensweltanalyse

Die Situationserfassung ist der Ausgangspunkt des Betreuungsprozesses. Dabei wird gemeinsam mit der betreuten Person erhoben, wie ihre gegenwärtige Lebenssituation aussieht, welche Wünsche sie hat, was ihr wichtig ist, was ihr selbständig gelingt und wobei sie Unterstützung benötigt.

In der Sozialbetreuung werden dafür die Begriffe Sozialanamnese, Situationserfassung, Bedarfserhebung oder Einschätzung der Lebenssituation verwendet.

Zur Situationserfassung gehören beispielsweise:

  • Erstgespräch und Folgegespräche
  • Beobachtungen im Alltag
  • soziale Beziehungen und Unterstützungsnetzwerke
  • Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedingungen
  • bestehende Barrieren
  • Informationen von Angehörigen und Bezugspersonen
  • bisherige Betreuungsdokumentationen
  • Berichte anderer Fachpersonen, soweit für die Betreuung relevant 
  • standardisierte Erhebungsinstrumente der Einrichtung

Die betreute Person ist dabei aktiv am gesamten Prozess beteiligt.

Ressourcen und Unterstützungsbedarf erkennen

Unter anderem werden folgende Fragen bearbeitet:

  • Was möchte die Person erreichen oder erhalten?
  • Was kann sie selbständig?
  • Welche persönlichen, sozialen und materiellen Ressourcen (z.B. Rollstuhl) besitzt sie?
  • Welche Umweltbedingungen unterstützen sie?
  • Welche Barrieren erschweren ihre Teilhabe?
  • In welchen Situationen benötigt sie Unterstützung?
  • Welche Unterstützung wünscht sie?
  • Welche Sichtweise hat die Person selbst?
  • Unterscheiden sich die Einschätzungen der beteiligten Personen?
  • Welche fachlichen Annahmen müssen noch überprüft werden?

Die Situationsanalyse ist ein mehrperspektivisches Vorgehen. Die Sichtweisen aller beteiligten Personen sollen gesammelt und zueinander in Beziehung gesetzt werden. Erst daraus entsteht eine begründete Grundlage für Ziele und Planung.

Entwicklungs- und Betreuungsziele gemeinsam vereinbaren 

Die Zielentwicklung wird möglichst gemeinsam mit der betreuten Person festgelegt. Ausgangspunkt ist nicht nur das, was die Fachkraft verändern möchte, sondern das, was für die Person selbst bedeutsam ist.

Ein Betreuungsziel beschreibt einen gemeinsam angestrebten zukünftigen Zustand, der durch pädagogische Begleitung, Förderung oder Assistenz erreicht werden soll.

Ziele können zwei unterschiedliche Funktionen haben:

  • Erhaltungsziel: Ein bestehender, zufriedenstellender Zustand soll erhalten bleiben.
  • Veränderungsziel: In einem Lebensbereich wird eine konkrete Veränderung angestrebt.

Wie in der Pflege kann auch in der Sozialbetreuung die SMART-Regel verwendet werden. Das Ziel muss jedoch vor allem personenzentriert und für die betroffene Person bedeutsam sein.

Beispiel:
Ungeeignet: Frau B. soll selbständiger werden.
Geeignet: Frau B. bereitet innerhalb der nächsten acht Wochen einmal wöchentlich ihr gewähltes Abendessen zu und entscheidet selbst, bei welchen Arbeitsschritten sie Unterstützung anfordert

Unterstützungsmaßnahmen planen

Eine vollständige Planung enthält:

  • Ausgangssituation
  • Wunsch und Ziel der betreuten Person
  • vorhandene Ressourcen
  • mögliche Barrieren
  • konkrete Unterstützungsmaßnahmen
  • Art und Umfang der Assistenz
  • zuständige Personen
  • zeitlicher Rahmen
  • benötigte Hilfsmittel
  • Kriterien zur Überprüfung der Zielerreichung
  • Termin der Evaluation

Beispiel:
Frau B. wählt jeden Montag mithilfe von Bildkarten ein Abendessen aus. Eine Mitarbeiterin unterstützt sie beim Erstellen der Einkaufsliste. Beim Kochen erhält Frau B. zunächst nur verbale Hinweise. Körperliche Unterstützung erfolgt ausschließlich, wenn Frau B. darum bittet oder eine unmittelbare Gefahr besteht. Nach jeder Durchführung wird dokumentiert, welche Arbeitsschritte sie selbst übernommen und welche Unterstützung sie angefordert hat.

Durchführung und Verlaufsdokumentation

Die geplanten Unterstützungsmaßnahmen werden gemeinsam mit der betreuten Person umgesetzt. Die Unterstützungsplanung dient dem Team als fachliche Orientierung.

Die betreute Person kann:

  • eine Unterstützung ablehnen,
  • ihre Meinung ändern,
  • ein anderes Ziel wählen,
  • eine Pause wünschen,
  • mehr oder weniger Assistenz benötigen,
  • eine andere Form der Unterstützung verlangen.

Die Selbstbestimmung bleibt auch während der Durchführung bestehen. Der Plan darf deshalb nicht gegen den aktuellen Willen der Person „abgearbeitet“ werden.

In der Verlaufsdokumentation wird festgehalten:

  • welche Maßnahme angeboten wurde,
  • ob und wie sie durchgeführt wurde,
  • wie die Person beteiligt war,
  • welche Unterstützung sie benötigte,
  • welche Ressourcen sichtbar wurden,
  • welche Veränderungen beobachtet wurden,
  • welche Äußerungen die Person machte,
  • ob Schwierigkeiten oder unerwartete Ereignisse auftraten,

Die Assistenzplanung wird ausdrücklich als Prozess beschrieben, der auf Mitsprache und Beteiligung beruht. Sie umfasst Einschätzung, Planung, Umsetzung und Bewertung und wird von einer Verlaufsdokumentation begleitet.

Evaluation

Definition: Evaluation ist die systematische Überprüfung, ob die vereinbarten Ziele und Unterstützungsmaßnahmen geeignet waren, umgesetzt wurden und aus Sicht der betreuten Person zu einem hilfreichen Ergebnis geführt haben

Bei der Evaluation wird gemeinsam überprüft, ob die Planung zur Person und zu ihrer Lebenssituation passt und welche Wirkung die Unterstützung hatte.

Dabei werden beispielsweise folgende Fragen gestellt:

  • Wurde das vereinbarte Ziel erreicht?
  • Möchte die Person das Ziel weiterhin verfolgen?
  • Welche Maßnahmen waren hilfreich?
  • Welche Maßnahmen waren nicht hilfreich?
  • Wurde zu viel oder zu wenig Unterstützung angeboten?
  • Konnten vorhandene Ressourcen genutzt werden?
  • Sind neue Ressourcen sichtbar geworden?
  • Haben sich Wünsche oder Lebensbedingungen verändert?
  • Traten unbeabsichtigte Wirkungen auf?
  • Soll die Maßnahme beendet, fortgeführt oder verändert werden?
  • Muss ein neues Ziel vereinbart werden?

Der Erfolg wird nicht nur aus Sicht der Fachkräfte beurteilt. Die Rückmeldung der betreuten Person ist der wichtigste Bestandteil der Evaluation.

Mögliche Ergebnisse sind:

Ziel erreicht:
Die Unterstützung wird beendet, reduziert oder durch ein neues Ziel ersetzt.

Ziel teilweise erreicht:
Das Ziel oder die Maßnahmen werden angepasst.

Ziel nicht erreicht:
Es wird überprüft, ob das Ziel ungeeignet, nicht ausreichend personenzentriert oder unter den vorhandenen Bedingungen nicht erreichbar war.

Ziel nicht mehr gewünscht:
Das Ziel wird beendet, auch wenn es aus Sicht der Fachkräfte sinnvoll erscheinen würde.

Das österreichische Berufsbild nennt die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Konzepten und Projekten als Aufgabe der Diplom-Sozialbetreuung.

Die beobachtungsbasierte Dokumentation

Die Dokumentation ist kein Bericht, sondern Teil des sozialpädagogischen Betreuungsprozesses. Sie muss regelmäßig geführt werden.

Sie dient dazu:

  • Beobachtungen festzuhalten
  • Veränderungen zu erkennen
  • die Situation und die Lebenswelt zu analysieren
  • Ressourcen und Unterstützungsbedarf zu erkennen
  • Entwicklungs- und Betreuungsziele festzuhalten
  • Unterstützungsmaßnahmen zu planen
  • Zielerreichung zu evaluieren

Anforderungen an die Dokumentation

• verständlich und klar formuliert
• chronologisch und vollständig
• nachvollziehbar und überprüfbar
• Datenschutz beachten

Eine Personenbeschreibung ist KEINE Beobachtungsbasierte Dokumentation

Eine Personenbeschreibung kann nicht als beobachtungsbasierte Dokumentation formuliert werden, weil sie eine Deutung der VerfasserIn darstellt.

Beobachtungsbasierte DokumentationPersonenbeschreibung
konkrete Situationallgemeine Eigenschaften
beobachtbare HandlungenInterpretation von Verhalten
zeitlich nachvollziehbarzeitlich unspezifisch
möglichst objektivimmer subjektiv geprägt
Grundlage professioneller Dokumentationeher Charakter- oder Eindrucksbeschreibung

Aufbereiteter Lehrinhalt für Ausbildung und Praxis in der Behindertenarbeit. Grundlagen der professionellen Dokumentation für Sozialbetreuung und pädagogische Arbeit.


Quellen:


Bild: ©pixabay, @Vilkasss, weiterbearbeitet