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Erstellungsdatum: 24.01.2025
Aktualisierungsdatum: 11.06.2026
Das Pflegestipendium wird auch im Jahr 2026 fortgeführt und bietet eine unveränderte Unterstützung für Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren möchten. Hier sind alle Details.
Das Pflegestipendium bleibt in seiner bisherigen Form bestehen. Alle bisherigen Fördervoraussetzungen und Leistungen, die bereits im Jahr 2024 galten, werden auch im Jahr 2026 unverändert weitergeführt. Die Höhe des Stipendiums wurde an die Inflation angepasst. Im Jahr 2025 betrug sie 53,56 Euro pro Tag.
55,01 Euro pro Tag für maximal 4 Jahre
Das Pflegestipendium wird in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts gewährt. Diese entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe, inklusive möglicher Familienzuschläge und liegt bei maximal 55,01 Euro pro Tag. Während des Bezugs des Pflegestipendiums sind die Antragsteller kranken-, unfall- und pensionsversichert. Zusätzlich können bis zu 100 % der Kursnebenkosten, wie Fahrt- und Unterkunftskosten, übernommen werden. Die Förderung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt, jedoch maximal für vier Jahre. Alle Ausbildungen müssen mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
Der Antrag kann online oder persönlich gestellt werden
Die Beantragung erfolgt entweder persönlich bei Ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) oder online über das eAMS-Konto. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung vor Beginn mit dem AMS vereinbart wurde.
Förderbare Ausbildungen und Berufe im Pflege- und Sozialbereich
Gefördert werden folgende Ausbildungen:
- Pflegeassistenz (Schule oder Lehrgang, Vollzeit oder Teilzeit)
- Pflegefachassistenz (Schule oder Lehrgang, Vollzeit oder Teilzeit)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Fachhochschule, Beginn ab 1. September 2024)
- Sozialbetreuungsberufe, darunter Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit und Behindertenbegleitung (berufsbegleitend oder Vollzeit, mit Fach- oder Diplomprüfung)
Es ist möglich, neben dem Pflegestipendium einer geringfügigen Arbeit nachzugehen
Seit 1.1.2026 ist ein Einkommen neben dem Bezug des AMS-Geldes für die meisten Menschen auf Arbeitssuche nicht mehr möglich. Ein Ausnahme bilden hier die BezieherInnen des Pflegestipendiums. Da ihre Ausbildung eine AMS-Maßnahme darstellt, die länger als 4 Monate dauert und mehr als 25 Wochenstunden umfasst, dürfen sie bis zu 551,10 Euro brutto monatlich dazuverdienen.
Das Pflegestipendium wurde eingeführt, um den Fachkräftemangel im Pflege- und Betreuungsbereich zu bekämpfen. Die Initiative geht auf die österreichische Bundesregierung zurück. Unterstützt wurde die Idee parteiübergreifend, mit besonderem Engagement von führenden Persönlichkeiten aus der Arbeits- und Sozialpolitik. Das Pflegestipendium wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft finanziert und über das Arbeitsmarktservice (AMS) abgewickelt.
Bild: ©pixabay @kreatikar