Kommentarliteratur zum Thema des Fachs „Erste Hilfe“
16.08.2025
Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) darf die Pflegeassistenz in einer Erste-Hilfe-Situation bei akuter Atemnot bis zu 8 Liter Sauerstoff pro Minute verabreichen – allerdings nur dann, wenn sie den sicheren Umgang mit den entsprechenden Sauerstoffsystemen beherrscht. Diese Maßnahme ist auf die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes / der Notärztin beschränkt.
Die Angabe „maximal 8 Liter Sauerstoff“ bezieht sich in der Praxis auf die Durchflussmenge pro Minute, die über ein niedrigdosiertes System wie eine Nasenbrille oder eine einfache Sauerstoffmaske verabreicht werden kann. Die Durchflussmenge wird am Sauerstoffflussregler eingestellt:
- Nasenbrille: üblich 1–6 L/min
- Sauerstoffmaske (ohne Reservoirbeutel): üblich 5–8 L/min
- Sauerstoffmaske mit Reservoirbeutel (Notfallmaske): bis 10–15 L/min, aber diese würde über die Kompetenz der Pflegeassistenz hinausgehen.
Wenn von 8 Litern gesprochen wird, meint man in der Praxis also den maximal erlaubten Sauerstofffluss über eine Nasenbrille oder eine einfache Sauerstoffmaske, die die Pflegeassistenz im Notfall verwenden darf. Systeme, die mehr Durchfluss brauchen (z. B. Reanimationsmasken mit Reservoirbeutel) bleiben dem Rettungsdienst oder der Pflegefachassistenz vorbehalten.
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