Der Fachsozialbetreuer BA hat nach seiner Ausbildung auch die Kompetenzen, um mit psychisch beeinträchtigen Menschen zu arbeiten
20.09.2025
Fachsozialbetreuung: Das Berufsfeld
Fach- und Diplom-Sozialbetreuer* mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit arbeiten auch mit Menschen, die psychische Beeinträchtigungen haben. Dies wird von offiziellen Stellen ausdrücklich so definiert. Zum Beispiel formuliert die Schule für Sozialbetreuungsberufe „Josee“ (Caritas Oberösterreich) – eine vom Land anerkannte Ausbildungseinrichtung, die es in dieser Form in ganz Österreich gibt – in ihrem Informationsblatt unmissverständlich, dass Fach-Sozialbetreuer* im Behindertenwesen „ihre Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen ausüben“[1]. Nach Abschluss der Ausbildung hat jede Fachkraft die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, mit welchem Klientel sie künftig arbeiten möchte – ob mit Menschen mit psychischen, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Tätigkeit kann sowohl die Begleitung von Kindern als auch von Erwachsenen umfassen.
Der Begriff Behinderung
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD), ein offizielles EU-Dokument hält fest, dass psychische Beeinträchtigungen / Erkrankungen zu „Behinderungen“ zählen. Auf ihrer Seite „Persons with disabilities“ wird genau diese Definition über die UN-Konvention angeführt.
„Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert Menschen mit Behinderungen als „jene, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft behindern können.[2]“
UN-Konvention über den Begriff Behinderungen
Auch die WHO erkennt psychische Erkrankungen als Teil des Behinderungs-Begriffs an. So schreibt sie auf ihrer offiziellen Seite:
Eine psychische Störung ist durch eine klinisch signifikante Störung der Kognition, emotionalen Regulation oder des Verhaltens einer Person gekennzeichnet. Es ist in der Regel mit Not oder Beeinträchtigung in wichtigen Bereichen des Funktionierens verbunden. Es gibt viele verschiedene Arten von psychischen Störungen. Psychische Störungen können auch als psychische Erkrankungen bezeichnet werden. Letzteres ist ein breiterer Begriff, der psychische Störungen, psychosoziale Behinderungen und (andere) psychische Zustände abdeckt, die mit erheblicher Belastung, Funktionsbeeinträchtigung oder dem Risiko von Selbstverletzung verbunden sind.[3]
WHO über psychische Erkrankungen
Die offizielle Definition von Behinderung in Österreich
Die offizielle österreichische Definition von „Behinderung“ findet sich im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), § 3:
Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
Stellenprofile richten sich an FSB, Fachrichtung BA
In zahlreichen Stellenprofilen in Österreich werden ausdrücklich Fachsozialbetreuer* mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (FSB-BA) für die Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen gesucht. So suchen zum Beispiel die Barmherzigen Brüder für ihre Wohn- und Tagesstrukturen Fachsozialbetreuer* für die Begleitung von Menschen mit „intellektueller, psychischer oder mehrfacher Beeinträchtigung“. In einer Stellenausschreibung wird von den Bewerbern* ausdrücklich „Erfahrung in der Arbeit mit … psychischen Erkrankungen“ verlangt. Gesucht wird laut Stellenbeschreibung ein Fachsozialbetreuer* für den pädagogischen Bereich. Ebenso schreibt pro mente OÖ immer wieder Stellen für die Mobile Betreuung / Alltagsbegleitung von Menschen mit psychischer Erkrankung aus. Auch hier werden Fachsozialbetreuer* gesucht, die über Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verfügen. Im Aufgabenprofil stehen „Alltagsbegleitung und Betreuung von Menschen mit psychischer Erkrankung“ an erster Stelle, gefolgt von Anleitung bei täglichen Aktivitäten und ggf. Pflegetätigkeiten.
An den Schulen besteht Einigkeit
Auch andere offizielle Ausbildungsanbieter betonen diesen Aspekt. So beschreibt etwa die Diakonie Österreich im Profil für den Ausbildungszweig Behindertenarbeit, dass Behindertenarbeiter* Menschen „in jedem Lebensalter, die unter erschwerten Bedingungen wie allen Formen von Behinderung, sozialer Benachteiligung, Entwicklungsstörungen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, begleiten“[4].
Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass der Diplom-Sozialbetreuer* mit dem Schwerpunkt Sozialpsychiatrie eine eigene, vertiefte fachliche Ausbildung im Bereich psychischer Erkrankungen absolviert. Während Fachsozialbetreuer* in der Behindertenarbeit eine breite Basisqualifikation zur Begleitung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen erwerben, umfasst die Diplom-Ausbildung spezialisierte Kenntnisse über psychiatrische Krankheitsbilder, Krisenintervention, therapeutische Begleitung sowie die Kooperation mit psychiatrischen Fachdiensten. Damit sind Diplom-Sozialbetreuer* in diesem Schwerpunkt besonders geeignet, gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einzugehen und ihnen professionelle Unterstützung im Alltag, in der sozialen Integration und in der Stabilisierung ihrer Lebenssituation zu bieten.
Quellen
[1] Caritas OÖ, Schule für Sozialbetreuungsberufe „Josee“ – Informationsblatt Behindertenarbeit, S. 1 – caritas-ooe.at, abgerufen 20.09.2025
[2] Persons with disabilities, Definition, commission.europa.eu, abgerufen 20.09.2025
[3] Mental disorders, WHO, abgerufen 20.09.2025
[4] Sozialbetreuer Behindertenarbeit, Definition, diakonie.at, abgerufen 20.09.2025
[5] Gesamte Rechtsvorschrift für Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, ris.bka.gv.at, abgerufen 20.09.2025
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