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Was machen SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit?

Kommentar zum Thema des Fachs „Sozialbetreuung als Beruf“

13.03.2026

Kommentar / Was ist der Auftrag der Sozialbetreuung, welche wissenschaftlichen Konzepte und Methoden bilden die Basis für Behindertenarbeit und welche Menschen in welchen Lebenslagen SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit?

Sozialbetreuung Definition

Der Auftrag der Sozialbetreuung Behindertenarbeit ist Pädagogisches Handeln auf Basis wissenschaftlicher Konzepte und Methoden.
Der gesetzliche Auftrag (lt. österreichischem Gesetz) ist „Selbstbestimmung fördern“.

Behindertenarbeiter begleiten Menschen mit körperlicher, kognitiver, psychischer und / oder Sinnesbeeinträchtigung professionell im Alltag. Sie fördern und stärken ihre KlientInnen und helfen ihnen dabei, ihr Leben so selbstbestimmt, sicher und würdevoll wie möglich zu gestalten.

Der gesetzliche Auftrag der Fachsozialbetreuung lt. österreichischem Gesetz

lt. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG (Bund – Länder), Sozialbetreuungsberufe, Anl. 1[1]:

  • Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind
  • aufrund ihres Wissens können sie eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren, und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zu Sinnfindung
  • schätzen die spezifische Lebenssituation älterer oder benachteiligter Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen ganzheitlich ein
  • planen und realisieren gezielte Maßnahmen zur Unterstützung
  • arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammen
  • arbeiten interdisziplinär mit ExpertInnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw. zusammen
  • sind in ihrer professionellen Arbeit allgemein anerkannten Grundsätzen und wissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtet
  • Die vier wichtigsten Aufträge an die Sozialbetreuung sind Normalisierung, Integration und Selbstbestimmung

Der spezifische Auftrag an die Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

lt. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG (Bund – Länder), Sozialbetreuungsberufe, Anl. 1[1]

  • Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention
  • bei Bedarf übernehmen FachsozialbetreuerInnen eine weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen
  • Sie verfügen in folgenden Bereichen über spezifische Kompetenzen:
    • Soziale Bedürfnisse: Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
    • Beschäftigung/Arbeit: Interessensabklärung, Förderung und Training
    • Freizeit: Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern
    • Bildung – Persönlichkeitsentfaltung: Einsatz musischkreativer Mittel und Bewegung. Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung.
    • Kritische Lebensereignisse: Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (z. B. von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
  • Pflegerische Aufgaben nehmen nur Fach-SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit (BA) entsprechend ihrer Qualifikation als PflegeassistentInnen gem. GuKG wahr.
  • Fach-SozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) leisten Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln.

Mit welchen Menschen arbeiten Behindertenarbeiter?

Die Sozialbetreuung Behindertenarbeit begleitet und betreut:

  • erwachsene Menschen mit Behinderungen
  • erwachsene Menschen mit seelischen / psychischen Behinderungen
  • erwachsene Menschen mit Suchterkrankungen
  • sozial benachteiligte Erwachsene
  • erwachsene Menschen mit herausforderndem Verhalten
  • erwachsene Menschen mit forensischem Hintergrund
  • Arbeit mit Menschen mit herausforderndem Verhalten und forensischem Hintergrund

Was sind die typischen Aufgaben der Behindertenarbeit?

Die folgende Aufzählung ist auch der Aufgabenbereich der Behindertenbegleitung, mit Ausnahme des Elements „Pflegerische Handlungen“. Die Behindertenbegleitung führt nur Basismaßnahmen durch (z.B. Wechsel von Inkontinenzmaterial, Körperpflege).

  • ganzheitliche Erfassung der spezifischen Lebenssituation der KlientInnen
    • Dokumentation (Beobachtungsbasierte Dokumentation)
    • Hilfeplanung (z.B. ein Ziel wird formuliert: „Ich möchte selbstständig mit dem Bus zur Arbeit fahren“, notwendigen Schritte werden geplant)
    • pädagogische Förderdiagnostik (z.B. Beobachten, ob eine Person Symbole versteht, um passende Kommunikationshilfen auszuwählen)
    • sozialanamnestische Diagnostik (z.B. Lebensgeschichte wird erhoben, z. B. frühere Wohnformen, familiäre Beziehungen)
  • Setzen gezielter Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung
    • Bereitstellung von Informationen
      • Bereich Wohnen (z.B. Unterstützung beim Wäschewaschen, Förderung der Selbständigkeit bei den Tätigkeiten)
      • Bereich Arbeit (z.B. Eine Klientin wird über ihre Rechte bei der Mindestsicherung informiert.)
      • Bereich Freizeit (gemeinsame Planung eines Kinobesuchs)
      • Bereich Gesundheit / Gesundheitspädagogik / Gesundheitsförderung (Erklärung, wie man sich selbst Erste Hilfe leistet.)
      • Begleitung in Krisen (Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung)
      • Bereich Finanzen (z.B. Unterstützung beim Einteilen des Taschengeldes für die Woche.)
      • Bereich Recht (z.B. Aufklärung der Rechte laut Behindertenrechtskonvention, Erklärung eines Bescheids in einfacher Sprache)
    • Abbau struktureller Barrieren (z.B. Organisation eines barrierefreien Zugangs zu einer Veranstaltung.)
    • Biografiearbeit
    • Persönliche Zukunftsplanung
    • Unterstützte Kommunikation
    • Halt, Struktur und Stabilisierung (z.B. durch TEACCH)
  • Erhöhung und/oder Erhaltung der Lebensqualität der KlientInnen und Normalisierung der Lebensbedingungen
    • Begleitung im Alltag und Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team (z. B. mit Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen, Pflege)
      • Bereich Wohnen (z.B. Schlichtung eines Problems mit dem Nachbarn.)
      • Bereich Arbeit (z.B. Training von Arbeitsabläufen, z. B. Verpacken von Produkten durch TEACCH)
      • Bereich Freizeit (z.B. Förderung eines Hobbys, z. B. Malen oder Musik)
      • Bereich Gesundheit (z.B. Begleitung zu Arztterminen)
      • Begleitung in Krisen (Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung, Unterstützung bei Angstzuständen)
      • Bereich Finanzen (z.B. Hilfe beim Ausfüllen eines Überweisungsscheins)
      • Begleitung und Unterstützung bei Amtswegen, Behördenkontakten (Begleitung zum Sozialamt)
  • Unterstützung der Gestaltung eines lebenswerten sozialen Umfelds und Unterstützung der Gestaltung eines Lebens in Würde
    • Sozialraumorientierung (z.B. Nutzung von Angeboten im Wohnumfeld, z. B. lokale Vereine oder Treffpunkte)
    • Fördern von sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten (z.B. Einkaufen üben.)
    • Beziehungsarbeit (z.B. Aufbau von Vertrauen)
    • Integration (z.B. Unterstützung beim Besuch eines inklusiven Sportvereins.)
  • Pflegerische Handlungen nach Anordnung eines Arztes oder Gehobenen Dienstes
    • Verabreichung von Arzneimitteln lokal, transdermal, gastrointestinal oder über Respirationstrakt (inkl. Dispensierung) 
    • Verabreichung von subkutanen Injektionen – Insulin & blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
    • Ab- und Anschluss laufender Infusionen bei einem liegenden periphervenösen Gefäßzugang 
    • Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren 
    • Einfache Wärme-, Kälte und Lichtanwendungen 
    • Absaugen oberer Atemwege sowie Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen 
    • Durchführung einfacher Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden, Wickeln und Bandagen 
    • Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit und Entfernung des periphervenösen Zugangs sowie Entfernung subkutaner Verweilkanülen 
    • Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden 
    • Erhebung und Überwachung medizinischer Basisdaten (Puls, RR, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe, Ausscheidungen) 
    • Durchführen standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen 
    • Blutentnahme aus der Kapillare im Rahmen der patientennahmen Labordiagnostik und Durchführung von Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Test), wie z.B. Blutgasanalysen oder Blutgerinnungswerte 
    • Blutentnahme aus der Vene ausgenommen bei Kindern
    • Erweiterte Erste Hilfe

Arbeiterkammer: Wer darf was? Medizinische Kompetenzen in der Pflege

  • Verpflichtung zur Arbeit nach aktuellen, anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen der sozialen Betreuung
    • Ressourcenorientierung
    • Empowerment
    • People-First-Haltung
    • Salutogenese
    • Gesundheitsförderung / Gesundheitsprophylaxe

Konzepte, Methoden, theoretische Grundlagen der Behindertenarbeit

Die Professionalität besteht darin, bewusst zu begründen, warum gerade diese Methode zu diesem Menschen und diesem Moment passt, und die Bereitschaft mitzubringen, das Vorgehen zu ändern, wenn es nicht (mehr) stimmig ist.

BehindertenarbeiterInnen orientieren sich an den Geisteswissenschaften

Was ist der Mensch? Was bedeutet Würde, Autonomie, Gerechtigkeit, Teilhabe? Die BehindertenarbeiterIn setzt sich mit diesen und ähnlichen Fragen auseinander. Disziplinen der Geisteswissenschaften prägen das Menschenbild, auf dem ihre Arbeit beruht, und beeinflussen, wie sie Leid, Krankheit, Behinderung, Normalität, Abweichung, Freiheit oder Verantwortung verstehen. Behindertenarbeit ist nicht nur praktisches Handeln, sondern immer auch wertegeleitete Arbeit.

  • Sozialpsychiatrie
  • Psychologie
  • Pädagogik
  • Heilpädagogik
  • Sozialarbeit
  • Sozialwissenschaften
  • Soziologie
  • Philosophie
  • Ethik

Typische Settings von BehindertenarbeiterInnen

  • Begleitetes / Betreutes Wohnen
    Unterstützung in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften; Alltag, Struktur, Teilhabe, Lebensführung
  • Wohnhäuser, Wohngemeinschaften und Langzeitwohnformen
    Für Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder mehrfachen Beeinträchtigungen; Alltagsbegleitung, Pflegebasisleistungen, Beziehungsgestaltung
  • Tagesstruktur- und Beschäftigungsangebote
    Werkstätten, Tageszentren, Arbeitsassistenz, JobCoaching, Clearing, Arbeitsbegleitung, Förderzentren, Beschäftigungsprojekte; Förderung von Fähigkeiten, soziale Teilhabe, Arbeitsrhythmus
  • Sozialpsychiatrische Einrichtungen
    Krisenbegleitung, Stabilisierung, Recovery-Unterstützung, lebenspraktische Hilfen und Beziehungsgestaltung
  • Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen
    Übergangseinrichtungen, Nachsorgewohnformen, tagesstrukturierende Angebote; Fokus auf Stabilität, Alltag, Motivation und Rückfallprävention
  • Kurzzeitwohnen und Übergangseinrichtungen
    Unterstützung in Übergangssituationen: Entlassung aus Klinik, Wohnungsverlust, Krisen
  • Mobile Betreuung / Ambulante Dienste
    Unterstützung vor Ort in der Wohnung und im Lebensumfeld; Hilfe bei Behördenwegen, Alltagsbewältigung, sozialräumliche Integration
  • Forensische und sozialtherapeutische Einrichtungen
    Betreuung von Menschen mit Delinquenz, Entwicklungsstörungen, Sucht oder psychischen Erkrankungen; Struktur, soziale Reintegration, Beziehungsgestaltung
  • Rehabilitation und inklusionsorientierte Einrichtungen
    Berufliche Rehabilitation, Arbeitsassistenz (in Kombination mit anderen Berufsgruppen), inklusive Projekte, Sozialraumorientierung
  • Bildungs- und Freizeitbereiche
    Assistenz in Schulen (je nach Qualifikation), Freizeitassistenz, Urlaubsassistenz, Feriencamps, inklusive Sport- und Kulturangebote
  • Arbeitsassistenz
    berufliche Erstintegration begleiten, Situationsanalysen erstellen, Einschätzung zu den beruflichen Möglichkeiten erarbeiten, bei der Arbeitssuche begleiten, Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses, Kriseninterventionen zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes durchführen,…
  • Berufsausbildungsassistenz
    Ausbildungsziele für die Ausbildungsform mit dem Betrieb festlegen (Teilqualifikation?, Ausbildungsvertrag abschließen
  • Clearing
    Dienstleistung am Übergang Schule / Beruf, Beratung, Begleitung und Förderdiagnostik, individuelle Unterstützungspakete
  • JobCoaching
    Begleitung am Arbeitsplatz, betriebliche Einschulung, plant und vermittelt Arbeitsabläufe, hilft bei Veränderungen am Arbeitsplatz
  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
    für Menschen mit schweren Behinderungen, persönliche Unterstützung bei der beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung, z.B. Bewältigung des Weges zum Arbeitsplatz, Essenseinnahme, Toilette
  • Resozialisierung
    Unterstützung bei Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Haft, Klinikaufenthalten oder sozialen Krisen; Fokus auf Struktur, Alltag, Beziehung, Teilhabe und Rückfallprävention

Sozialbetreuung verbindet fachliches Wissen, ethische Grundhaltungen und praktische Erfahrung. Ziel ist eine Begleitung, die Teilhabe ermöglicht, Selbstbestimmung stärkt und Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen stabil unterstützt.

Quellen:
[1] RIS, Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG (Bund – Länder), Sozialbetreuungsberufe, Anl. 1


Beitragsbild: ©pixabay, @lavnatalia