Unterrichtsfach: Behindertenarbeit
22.11.25
In westlichen Kulturen gilt Selbstbestimmung als gesellschaftlicher Wert, in dem ein erfülltes Leben als ein autonomes, in Eigenverantwortung gelebtes Leben verstanden wird. Dieser Wert wurde jedoch auf Menschen mit Behinderung lange Zeit nicht angewandt. Die Pädagogik geht heute ganz selbstverständlich davon aus, dass jeder Mensch – auch ein Mensch mit (schwerer) intellektueller Behinderung – prinzipiell zur Selbstbestimmung fähig ist. Diese Tatsache ist die Grundvoraussetzung für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Was heißt selbstbestimmt leben?
„Selbstbestimmt leben heißt ‚KONTROLLE ÜBER DAS EIGENE LEBEN‘ zu haben, basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt das Recht mit ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem Leben der Gemeinde teilzuhaben, verschiedene soziale Rollen wahrnehmen und Entscheidungen fällen zu können, ohne dabei in die psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten. Unabhängigkeit (Independence) ist ein relatives Konzept, das jeder persönlich für sich bestimmen muß“ (Frehe 1990 zit. nach Schönwiese 2003).
Selbstbestimmung als Handlungsbasis
Selbstbestimmung ist die Handlungsbasis in der pädagogischen Arbeit. Alles, was in der pädagogischen Arbeit geschieht, richtet sich daran aus, die Autonomie der Menschen zu stärken – es ist sozusagen „das Ziel“ der Arbeit. Betrachte dich als „erfolgreich“, wenn der Klient sagt „Danke, dass du mir zutraust, es selbst zu schaffen.“.
Was „Selbstbestimmung fördern“ nicht ist
• Leugnen von Fremdbestimmung
• Bloßes „Gewährenlassen“
• Selbstbestimmung als „Umkehrung von Machtverhältnissen“:
Leugnen von Fremdbestimmung
Selbstbestimmung heißt nicht, Frei-Sein von Verpflichtung und Verantwortung. Diese Denkweise kann bei Sozialbetreuern* zu Willkür und Rücksichtslosigkeit führen, bei Klienten* zu Selbstbezogenheit und Verantwortungslosigkeit. Es gibt keine absolute Unabhängigkeit.
Bloßes „Gewährenlassen“
Selbstbestimmung fördern hat nichts mit „Du kannst Tun und Lassen, was du willst!“ zu tun. Sozialbetreuer* können ihrer Verantwortung nicht gänzlich enthoben werden. Sie müssen Risiken einschätzen und Schutz gewährleisten. Es ist ein verantwortungsvolles Begleiten, ohne zu bevormunden.
Selbstbestimmung als „Umkehrung von Machtverhältnissen“
Es geht nicht um die Frage, wer (die Klientin* oder die Sozialbetreuerin*) in der Betreuung „die Macht hat“ – es geht darum, dass die Klientin* ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann.
Voraussetzungen für Selbstbestimmung
• Partnerschaftlichkeit
• Selbstbestimmung und Betreuungsfeld
• Ausrichtung institutioneller Leistungen an individuellen Bedürfnissen
• Selbstbestimmung fordert Beteiligung und Mitsprache
• Selbstbestimmung und Risiko
• Personelle und materielle Standards
• Entfaltung der Individualität / des Lebensstils
• Interaktive Bedingungen schaffen
• Leitbilder der Institution´
Partnerschaftlichkeit
Die „professionelle partnerschaftliche Beziehung“ ist ein wesentliches Element des pädagogischen Leitgedankens. Sie schafft den Rahmen, in dem Selbstbestimmung wirksam umgesetzt werden kann.
Selbstbestimmung und Betreuungsfeld
Der Klient* soll nicht als ein von Betreuung abhängiges „Objekt“ gesehen werden. Diese Sichtweise steht in Widerspruch zum Paradigma der Selbstbestimmung. Der Betreuungsprozess soll als „subjektorientierte bzw. bedürfnisorientierte Assistenz“ verstanden werden.
Ausrichtung institutioneller Leistungen an individuellen Bedürfnissen
Angebote und Leistungen müssen sich nach den Vorstellungen und Bedürfnissen der Klientinnen* richten.
Selbstbestimmung fordert Beteiligung und Mitsprache
Um Selbstbestimmung gewährleisten zu können ist die Mitsprache der Klienten* bei der Auswahl und Gestaltung der ihnen gebotenen Leistungen erforderlich.
Selbstbestimmung und Risiko
Das Spannungsfeld zwischen Schutz und Absicherung ist in jeder Situation neu einzuschätzen. Verantwortungsvolle Einschätzung ist ein Prozess des Abwägens.
Personelle und materielle Standards
genügend Platz, Möglichkeiten für z.B. Musik, Basteln, Handwerken, Sportgeräte. Angebote sollen Interesse wecken und die Selbstbestimmung fördern.
Entfaltung der Individualität/des Lebensstils
Die Sozialbetreuung fördert den Klienten* dabei, seine Möglichkeiten und Fähigkeiten zu nutzen, um seinen eigenen Lebensstil zu finden / ausleben zu können.
Interaktive Bedingungen schaffen
Ein selbstbestimmtes Leben braucht Menschen, die einem Selbstbestimmung zutrauen.
Leitbilder der Institution
Schon das Leitbild des Hauses muss die Arbeitsweise des Personals vorgeben.
Die praktische Umsetzung von Selbstbestimmung
Die vier Komponenten des professionellen Handelns nach Banbera et al. (1998)
– die genaue Kenntnis der Person und ihrer Vorlieben und Abneigungen
– die Erarbeitung eines Lebensstils, der Entscheidungsmöglichkeiten einschließt
– die Vermittlung von Kompetenzen
– die Schaffung eines unterstützenden Kontextes
| Bestandteil der Unterstützung | Zweck | Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Kennenlernen der Person | Vorlieben/Abneigungen, Ziele, Werte, Träume für die Zukunft; Kommunikation, kognitiver Stil, Fähigkeiten und Fertigkeiten; derzeitige Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Entwicklung des bevorzugten Lebensstils | Mit dem Menschen Zeit verbringen, zuhören und zusehen; Sie/ihn nach ihren/seinen Vorlieben und Zielen fragen; Formelle und informelle „assessments“ von Fähigkeiten, Interessen und Vorlieben durchführen; Freunde und Angehörige befragen; Lebensstil-Planungstreffen durchführen |
| Erarbeitung eines Lebensstils, der viele Wahlmöglichkeiten einschließt | soll dauerhaft Entscheidungsoptionen, Lernchancen und persönliche Autonomie ermöglichen | Nutzung eines Aktionsplans zur Etablierung des bevorzugten Lebensstils; Sicherstellen von Möglichkeiten täglicher Entscheidungen bei allen Aktivitäten; Einführen neuer Erfahrungen und Aktivitäten sowie verständlicher Entscheidungsmöglichkeiten; Anpassung der physischen Umgebung zur Vergrößerung des Handlungsspielraums |
| Vermittlung von Kompetenzen zur Selbstbestimmung | Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine größere Kontrolle über das eigene Leben nötig sind | Förderung von Fähigkeiten in den Bereichen: – Kommunikation – Treffen von Entscheidungen – Problemlösung – Vertretung der eigenen Interessen – Persönliche Autonomie |
| Schaffung eines unterstützenden sozialen Netzwerks | Gewährung dauerhafter Unterstützung und Ermutigung zu selbstbestimmten Handlungen | Aufbau von Vertrauen, u. a. durch das Zuhören und die Berücksichtigung der geäußerten Wünsche;Stellvertretendes Handeln durch Interpretation und Neustrukturierung von Situationen, Anbieten von Alternativen oder Lösungen für Probleme; Emotionale Unterstützung und Ermutigung, Rückmeldung und Hilfe bei der Erfassung von Konsequenzen des eigenen Handelns, Stellvertretendes Handeln im Sinne der unterstützten Person; Förderung von Beziehungen zu anderen Personen. |
🫏 Eselsbrücke: KLUK 🫏
Folgen der Selbstbestimmung
Aufwertung des sozialen Status als Folge von Selbstbestimmung
wird einem Mensch zugetraut, Lebensentscheidungen selbst zu treffen, wird er als erwachsener, mündiger Bürger wahrgenommen. Dadurch erfährt er mehr Respekt in der Gesellschaft.
Selbstbestimmung und Überforderung
Selbstbestimmung ist zwar ein Leitprinzip, aber sie darf nicht einfach ungefiltert „zugemutet“ werden. Das kann überfordern:
• Die Person soll plötzlich selbst entscheiden, wo sie wohnen möchte, obwohl sie noch nie echte Wahlmöglichkeiten hatte.
• Sie soll einen ganzen Tagesplan selbst gestalten, ohne dass sie eine Vorstellung davon hat, welche Optionen es gibt.
Quellen:
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Weiterführende Literatur zum Thema Selbstbestimmung:
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