Aufbereiteter Lehrinhalt fĂĽr die Fachsozialbetreuung, Fach Behindertenarbeit / Behindertenbetreuung
Erstellt am: 11.03.2026
Aktualisiert am: 13.09.2026
Eine professionelle Begleitung im Wohnbereich fördert die Selbstbestimmung und die Entwicklung von Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag.

SKRIPTUM FĂśR DEN UNTERRICHT
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Skriptum fĂĽr Lehrerinnen und Lehrer, das fĂĽr den Gebrauch im Unterricht vorgesehen ist. Das Skriptum ist als Whitelabel-Dokument gestaltet. Es ist gestattet, es mit dem eigenen Schulstempel oder dem eigenen Logo zu versehen.
Das muss die Fachsozialbetreuung wissen / können:
➤ Wohnbedürfnisse verstehen
➤ bestehende Wohnmodelle kennen
➤ verstehen, wie Wohnangebote weiterentwickelt werden müssen, damit sie den Vorgaben der UN-BRK entsprechen
➤ eine Wohn- und Betreuungsform planen, die zu den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der betreuten Person passt
➤ bei der Gestaltung des Zimmers bzw. der Wohnung nach eigenen Vorstellungen des Menschen zu planen und in der Folge den Plan umzusetzen
➤ (Um-)Gestaltung einer Wohnung im Sinne der Barrierefreiheit sowie der Unfallprävention planen und organisieren bzw. teilweise selbst umsetzen
➤ Hilfsmittel für die Verwendung im Wohnbereich kennen, die ein Mehr an Selbstständigkeit ermöglichen
➤ wissen, dass Sozialbetreuung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und bevormundender Fachlichkeit stehen kann, Beispiele dazu nennen
➤ Maßnahmen vorschlagen, in welchen Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung sichtbar werden
➤ die wesentlichen Prinzipien (z.B. Selbstbestimmung, Barrierefreiheit) auf internationaler und nationaler Ebene kennen
➤ die Umsetzung der wesentlichen Prinzipien im regionalen Bereich kritisch hinterfragen können
➤ Ressourcen im Kontext der lebensweltorientierten Begleitung erkennen und fallbezogen analysieren
➤ den Wert von Ressourcen reflektieren und deren langfristigen Nutzen beschreiben können
➤ das Konzept der Sozialraumorientierung kennen und dieses anhand eines Fallbeispiels erläutern
➤ im Hinblick auf die Haushaltsführung Bedürfnisse und Ressourcen von Klientinnen erkennen können
➤ unter Anwendung einer Checkliste erheben, worin für diesen Menschen Lebensqualität besteht und welchen Hilfebedarf dieser Mensch hat
➤ den Begriff Barrierefreiheit beschreiben können
➤ ein Bewusstsein ĂĽber einstellungsbedingte Barrieren („Barrieren in den Köpfen“) haben und an Beispielen erläutern können
➤ umweltbedingte Barrieren erkennen und deren Auswirkung in der konkreten Umwelt von Klientinnen analysieren können
Aus „Schulartenspezifischer Bildungsstandard in der Berufsbildung„, im Auftrag des Bundesministeriums fĂĽr Bildung (2017)
Die 5 BedĂĽrfnisse des Wohnens
Der deutsche Diplom-Pädagoge und Sozialarbeiter Theodor Thesing griff die von Michael Andritzky beschriebenen Wohnbedürfnisse auf. Er entwickelte sie weiter und übertrug sie auf das Wohnen von Menschen mit kognitiver Behinderung. Er wollte damit zeigen, welche Bedürfnisse eine Wohnform erfüllen sollte, damit selbstbestimmtes und möglichst normales Wohnen möglich wird.
1. Sicherheit, Schutz und Geborgenheit
2. Beständigkeit und Vertrautheit
3. Kommunikation
4. Selbstverwirklichung
5. Selbstdarstellung und Demonstration von sozialem Status
Raum fĂĽr Sicherheit, Schutz und Geborgenheit
- Einzelzimmer, kein Zwang zum Aufenthalt im Tagesraum?
- Respekt vor dem Zimmer als Ort, ĂĽber den der Bewohner selbst bestimmt (eigener SchlĂĽssel, Anklopfen)?
Raum für Beständigkeit, Vertrautheit
- Persönlicher Besitz möglich?
- Kontinuität der Wohngruppe, der Bewohner, der Betreuer?
Raum fĂĽr Kommunikation
- Unkontrollierter Empfang von Besuchen möglich?
- Welche Kommunikationsformen?
- Informationen ĂĽber die AuĂźenwelt? (Freizeitangebote, Bildungsangebote, usw.)
Raum fĂĽr Selbstverwirklichung
- Gestaltung individuell veränderbar?
- Regeln am Prinzip der Individualisierung oder der Uniformität ausgerichtet?
- Entscheidungen können selbst getroffen werden? Welche?
- Partnerschaft (Sexualität) möglich?
Raum fĂĽr Selbstdarstellung und Demonstration von sozialem Status
- Wohngemeinschaft von auĂźen als Institution erkennbar?
- Innenbereich wirkt privat oder institutionell?
- Welche Wohnleit- und somit Menschenbilder spiegeln sich in der Wohngruppe?
Aus der Praxis: Beispiel einer beobachtungsbasierten Dokumentation
Vollbetreuter Wohnbereich, Ziel der beobachtungsbasierten Dokumentation ist es, festzuhalten, welche Tätigkeiten die betreute Person selbstständig ausführen kann und in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt.
Freitag, 11.09.2026, 10:00 Uhr:
Herr M. teilt mit, dass ihn das durch das Fenster einfallende Sonnenlicht beim Sitzen am Schreibtisch blende. Er äußert den Wunsch, den Schreibtisch auf die gegenüberliegende Seite seines Zimmers zu stellen, und informiert mich vorab über sein Vorhaben.
11:00 Uhr:
Herr M. stellt den Schreibtisch selbstständig an den gewĂĽnschten Platz. Er fordert während der DurchfĂĽhrung keine UnterstĂĽtzung an. AnschlieĂźend bittet er mich, mir die neue Position des Schreibtisches anzusehen. Herr M. setzt sich an den Schreibtisch und sagt: „Jetzt scheint mir die Sonne nicht mehr ins Gesicht.“
Beobachtungen: Herr M. nahm in dieser Situation selbstständig ein für ihn bestehendes Problem wahr, formulierte eine konkrete Veränderungsmöglichkeit und setzte diese ohne Unterstützung um. Unterstützung durch die Betreuung war bei dieser Tätigkeit nicht erforderlich. Herr M. suchte nach Abschluss der Tätigkeit selbstständig den Kontakt zur Betreuung und bat um Rückmeldung.
UN-BRK: Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen
Artikel 19; Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen fĂĽr die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur VerfĂĽgung stehen und ihren BedĂĽrfnissen Rechnung tragen.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) ist die behindertenpolitische Strategie der österreichischen Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er löst den Nationalen Aktionsplan 2012–2021 ab. Er wurde von Vertreterinnen von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet.
Der Aktionsplan umfasst zahlreiche Lebensbereiche und verfolgt das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich langfristig zu verbessern. Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen wird ausdrücklich aufgegriffen. Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben möchten. Um dieses Ziel zu erreichen sollen gemeindenahe Wohnformen weiter ausgebaut und institutionelle Wohnstrukturen schrittweise abgebaut werden. Deinstitutionalisierung soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, selbstbestimmt in einem selbst gewählten Wohnumfeld zu leben. Die Unterstützungsleistungen, die sie dafür benötigen, sollen zur Verfügung gestellt werden.
Bund und Länder sollen eng zusammenarbeiten, um den Aktionsplan umzusetzen. Während der Laufzeit soll auch auf neue Entwicklungen reagiert werden. Dafür wird die Zielerreichung wissenschaftlich überprüft. Auf Grundlage der gewonnenen Daten sollen die beteiligten Stellen ihre Maßnahmen evaluieren und bei Bedarf anpassen.
Bundesrechtliche und landesrechtliche Grundlagen
Österreich hat die UN-BRK 2008 ratifiziert, allerdings mit einem sogenannten Erfüllungsvorbehalt. Das bedeutet: Die UN-BRK verpflichtet Österreich völkerrechtlich, muss aber durch österreichische Gesetze umgesetzt werden. Das bedeutet: Aus Art. 19 UN-BRK allein entsteht für eine einzelne Person noch kein unmittelbarer Anspruch auf eine bestimmte Wohnform oder Unterstützungsleistung. Das Sozialministerium formuliert ausdrücklich, die UN-BRK könne wegen dieses Erfüllungsvorbehalts nicht unmittelbar Grundlage eines Verwaltungsakts oder Urteils sein.
FĂĽr das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Ă–sterreich sind mehrere Rechtsgrundlagen relevant.
| Rechtsgrundlage | Bedeutung fĂĽr selbstbestimmtes Wohnen |
|---|---|
| Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | Die Grundlage. Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben, und dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Außerdem müssen gemeindenahe Unterstützungsdienste einschließlich Persönlicher Assistenz verfügbar sein. |
| Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) | Verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden; Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens. |
| Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), §§ 1, 2 und 4 | Soll Diskriminierung beseitigen und Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Das Diskriminierungsverbot spielt auch beim Zugang zu Wohnraum und bei Barrieren eine Rolle. |
| ABGB §§ 239, 241 und besonders § 257 – Erwachsenenschutzrecht | Schützt die Selbstbestimmung von Menschen, deren Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Besonders deutlich ist § 257: Ist eine volljährige Person entscheidungsfähig, kann nur sie selbst über eine Änderung ihres Wohnortes entscheiden. Besonders wichtig für Menschen mit psychischen Erkrankungen. |
| Konsumentenschutzgesetz § 27d – Heimvertragsrecht | Schützt Bewohnerinnen von Heimen und bestimmten betreuten Wohnformen. Genannt werden ausdrücklich Selbstbestimmung, Privat- und Intimsphäre, Kontakte zur Außenwelt und eigene Einrichtungsgegenstände. |
| Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) | Schützt die persönliche Freiheit von Menschen, die wegen Behinderung, Krankheit oder Alter Betreuung benötigen. Freiheitsbeschränkungen sind nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zulässig. |
| NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), insbesondere §§ 24, 26 und 32 | Das NÖ SHG regelt die konkreten Unterstützungsleistungen wie Wohnassistenz, betreutes Wohnen oder Persönliche Assistenz. Vorgesehen sind unter anderem Hilfen zur sozialen Eingliederung, sozialen Betreuung und Pflege. Diese Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Leistungen der Länder sind grundsätzlich subsidiär: Das Land leistet nur dann, wenn eine entsprechende Leistung nicht beispielsweise von der Sozialversicherung, dem AMS oder dem Bund erbracht wird. |
Wohnformen
In Österreich sind Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen Ländersache. Träger sind typischerweise gemeinnützige oder kirchliche Träger wie Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder regionale Organisationen/Vereine/Stiftungen.
Betreute Wohnformen
• vollzeitbetreut
• teilzeitbetreut
• Wohngruppe
• Wohnheim
Weitere Träger neben den wohlbekannten:
Ă–HTB Wien (đź”— Externer Link)
Verein GIN Wien (đź”— Externer Link)
pro mente Burgenland (đź”— Externer Link)
Wohnassistenz
• individuelle Assistenz in der eigenen Wohnung (Alltagsorganisation, Behördenwege, HaushaltsfĂĽhrung,…)
Für Wohnassistenz bzw. Assistenz im eigenen Wohnraum sind die Bundesländer zuständig. Das Sozialministerium hält ausdrücklich fest, dass Persönliche Assistenz außerhalb der Arbeitswelt Sache der Länder ist. Trägerorganisationen sind z.B. Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder andere regionale Anbieter. Sie erbringen die Leistung, während die Finanzierung überwiegend über das jeweilige Bundesland läuft.
Weitere Träger, die Wohnassistenz anbieten:
Assist gemeinnĂĽtzige GmbH Wien (đź”— Externer Link)
Auftakt GmbH Wien (đź”— Externer Link)
KoMiT Wien, NĂ–, Szbg (đź”— Externer Link)
Wohntraining
• Übergangsform zum selbstständigen Wohnen
• Ziel: Alltagsfähigkeiten lernen (Kochen, Haushalt, Geldverwaltung)
Träger sind z.B.:
Odilien-Institut Graz, Verein zur Förderung und Betreuung Sehbehinderter und Blinder Steiermarks (🔗 Externer Link)
Kolpinghaus, GemeinnĂĽtziger Verein (đź”— Externer Link)
Messiehilfe (đź”— Externer Link)
Kurzzeitunterbringungen
• vorübergehende Betreuung (z. B. Entlastung von Angehörigen)
• Aufenthalt für einige Tage oder Wochen
Träger sind z.B.:
Land Niederösterreich (🔗 Externer Link)
Diakonie (đź”— Externer Link)
Jugend am Werk (đź”— Externer Link)
Probewohnen
• zeitlich begrenztes Wohnen in einer Einrichtung
• dient dazu, eine passende Wohnform zu finden
Träger sind z.B.:
Haus der Barmherzigkeit – Waberl (đź”— Externer Link)
Jugend am Werk (đź”— Externer Link)
Verein Balance (đź”— Externer Link)
Inklusive Wohnformen
• Menschen mit und ohne Behinderung leben gemeinsam
• Betreuung erfolgt bedarfsorientiert
Träger, Beispiele:
Steinbacherhof in Steinbach bei Ernstbrunn (NĂ–) (đź”— Externer Link)
Jugend am Werk / Inklusive Wohngemeinschaft Augarten, Wien (🎬 Video)
Jugend am Werk Steiermark – in den ELER-Wohnhäusern (🔗 Externer Link)
Anforderungen an die Begleiterinnen im Wohnbereich
• Kontinuität
• Keine „Overprotection“
• Weg von „Aufsichtspflicht- und Haftungsdenken“
• Das Chaos ertragen
• Den Lebensstil des anderen akzeptieren
Kontinuität
Der Psychiater Albert Lingg und der Diplom-Pädagoge Georg Theunissen weisen in ihrem Buch Psychische Störungen und intellektuelle Beeinträchtigungen darauf hin, dass häufige bzw. plötzliche Beziehungsabbrüche der psychosozialen Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung schaden. Deshalb sind verlässliche und möglichst kontinuierliche Bezugspersonen für die professionelle Begleitung im Wohnbereich wichtig.
Hinter diesen Aussagen stehen folgende Konzepte:
• Beziehungsgestaltung
• Bezugspersonensystem
Professionelle Beziehungsgestaltung:
Beziehungsgestaltung bezeichnet die professionelle Gestaltung der Beziehung zwischen sozial betreuenden und betreuten Menschen. Sie bildet eine wichtige Grundlage dafür, dass Unterstützung, Begleitung und Förderung gelingen können. Sozialbetreuerinnen nehmen eine wertschätzende und respektvolle Haltung ein und bieten eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung an, ohne dabei die professionelle Rolle aus den Augen zu verlieren. Der Fokus von sozial betreuenden Personen liegt auf der Ressourcenorientierung und der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung (um unnötige Abhängigkeiten zu vermeiden). Die Beziehung soll Sicherheit und Vertrauen ermöglichen, darf aber nicht bevormundend oder übergriffig sein. Professionelle Beziehungsgestaltung bedeutet daher, Nähe, Unterstützung, Selbstbestimmung und fachliche Grenzen immer wieder situationsbezogen auszubalancieren.
Bezugsbetreuung:
Der FH-Campus-Wien-Forschungsbericht „Qualitative Evaluierung der Chancenhäuser in der Wiener Wohnungslosenhilfe – Transformationen, Herausforderungen und Möglichkeiten“ beschreibt die Bezugsbetreuung als „personenbezogene FallfĂĽhrung“. Bezugsbetreuung bedeutet, dass einer Klientin eine sozial betreuende Fachkraft als feste Ansprechperson zugeordnet wird. Diese Bezugsperson begleitet die Klientin ĂĽber einen längeren Zeitraum und behält ihre individuellen Entwicklungen besonders im Blick. Sie unterstĂĽtzt bei der Planung von Förder- und Betreuungszielen und koordiniert wichtige Informationen im Team. Gleichzeitig bleibt die Betreuung eine Aufgabe des gesamten Teams. Sie darf nicht von einer einzelnen Person abhängig werden. Sozialbetreuerinnen mĂĽssen wichtige Beobachtungen und Vereinbarungen dokumentieren. Die jährliche Evaluation des Betreuungsverlaufs ist nach Möglichkeit gemeinsam mit der Klientin vorzunehmen. Die Entscheidungen der Klientin sind dabei zu berĂĽcksichtigen (UN-BRK, Art. 3). Die Bezugsbetreuung fĂĽhrt regelmäßig Gespräche; die Häufigkeit hängt dabei vom jeweiligen Betreuungskonzept ab. Die Volksanwaltschaft hält fĂĽr Bezugsbetreuung ausdrĂĽcklich fest, dass „geregelte Kontaktzeiten […] zu empfehlen“ sind und kritisiert Einrichtungen, in denen keine fixen Zeiten vorgesehen sind. Ziel der Bezugsbetreuung ist es, eine personenzentrierte Begleitung zu gewährleisten und Kontinuität in der Betreuung zu fördern.
Keine „Overprotection“
Overprotection stellt eine unprofessionelle Haltung dar. Übermäßige Fürsorge führt zu Unmündigkeit und kann dazu führen, dass die Klientin vorhandene Fähigkeiten nicht (oder nicht mehr) nutzt. Werden Aufgaben dauerhaft abgenommen, besteht die Gefahr, dass bestehende Kompetenzen verloren gehen. Wenn Fähigkeiten durch zu viel Betreuung verloren gehen, ist dies fachlich als Betreuungsfehler zu bewerten.
Ein Beispiel, das der Psychiater Albert Lingg und der Diplom-Pädagoge Theunissen anführen, verdeutlicht, was mit Overprotection gemeint ist: Den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft werden die Schlüssel zu ihren eigenen Zimmern vorenthalten, weil man ihnen nicht zutraut, verantwortungsvoll darauf zu achten.
Hinter diesen Aussagen stehen folgende Konzepte:
• Selbstbestimmung
• Ressourcenorientierung / Stärkenfokussierung
Weg von „Aufsichtspflicht- und Haftungsdenken“
Betreuung darf nicht nur darauf ausgerichtet sein, Fehler, Unfälle und jedes rechtliche Risiko zu vermeiden. Wenn Betreuungspersonen versuchen, immer alle Risiken zu vermeiden, führt dies dazu, dass Klientinnen viele Dinge nicht selbst ausprobieren können. Dadurch werden neue Erfahrungen verhindert. Dies schränkt die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Person ein. Diese Haltung wird durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. In einem Urteil aus dem Jahre 2023 stellte der OGH fest, dass bei einer volljährigen Person mit Behinderung grundsätzlich nicht von einer allgemeinen Aufsichtspflicht der Betreuungseinrichtung auszugehen ist. Bei der Beurteilung sind vielmehr die Wertungen der UN-Behindertenrechtskonvention und insbesondere die größtmögliche Selbstbestimmung zu berücksichtigen.
Der richtige Ansatz in der professionellen Behindertenarbeit: Betreuungspersonen sollen zwar für Sicherheit sorgen, gleichzeitig aber auch Lern- und Handlungsspielräume ermöglichen:
- Risiken realistisch abwägen statt sie vollständig zu vermeiden
- Verantwortung schrittweise ĂĽbertragen
- Selbstständigkeit aktiv fördern
Hinter diesen Aussagen stehen folgende Konzepte:
• Selbstbestimmung
• Ressourcenorientierung / Stärkenfokussierung
Das Chaos ertragen
Betreuungspersonen mĂĽssen akzeptieren, dass Selbstständigkeit nicht sofort geordnet und perfekt verläuft. Wenn Menschen mit Behinderungen mehr Freiheit erhalten, entsteht oft zunächst „Chaos“: Diese Phase ist jedoch ein notwendiger Teil von Lernprozessen. Nur durch eigene Erfahrungen lernen Menschen:
- Verantwortung zu ĂĽbernehmen
- Entscheidungen zu treffen
- mit Konsequenzen umzugehen
Greifen Betreuungspersonen zu frĂĽh korrigierend ein, verhindern sie diese Lernprozesse.
In der professionellen Behindertenarbeit bedeutet „Chaos ertragen“
- Fehler zulassen
- Dinge ausprobieren, die nicht sofort funktionieren
- nicht sofort eingreifen
- Entwicklung priorisieren
- unkonventionelle Entscheidungen treffen
- Aufgaben langsamer oder anders erledigen
- die Haltung der BetreuerIn sollte sein: „Du kannst es!“
Hinter diesen Aussagen stehen folgende Konzepte:
• Selbstbestimmung
Den Lebensstil des anderen akzeptieren
Eine Wiener Untersuchung kritisiert, dass sich die Förderplanung häufig an Problemen orientiert. Stattdessen sollte der individuelle Lebensstil der Person stärker im Mittelpunkt stehen. Sie fordern eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen in die Planung. Die Berücksichtigung des Lebensstils fördert die Selbstbestimmung, was in weiterer Folge zu mehr Lebensqualität führt.
Betreuungspersonen müssen respektieren, wie eine Klientin leben möchte, auch wenn diese Lebensweise nicht den eigenen Vorstellungen oder Werten entspricht. Dazu gehören beispielsweise:
- individuelle Tagesrhythmen
- Kleidung, Musik oder Freizeitinteressen
- Essgewohnheiten
- soziale Kontakte oder Partnerschaften
- persönliche Ordnung oder Wohnstil
Professionelle Begleiterinnen dürfen ihre eigenen Werte, Geschmäcker oder Moralvorstellungen nicht zum Maßstab machen, solange keine Gefährdung für die Person oder andere besteht.
Die Aufgabe der Fachperson besteht vielmehr darin,
- die individuellen WĂĽnsche und Entscheidungen der Person ernst zu nehmen
- sie bei der Umsetzung ihres eigenen Lebensstils zu unterstĂĽtzen
- nicht normierend oder bevormundend einzugreifen
Hinter diesen Aussagen stehen folgende Konzepte:
• Selbstbestimmung
• Personenzentrierung
• Normalisierungsprinzip
Die Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung im Wohnbereich dient dazu, festzustellen, welche Tätigkeiten eine Person selbstständig bewältigen kann. Dabei wird erfasst, in welchen Bereichen die Person Unterstützung benötigt und wo Möglichkeiten bestehen, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Ziel der Bedarfserhebung ist es, eine möglichst genaue Grundlage für die Planung der weiteren Unterstützung zu schaffen.
Die Bedarfserhebung erfasst unter anderem:
- HaushaltsfĂĽhrung
- Haushaltsbudget
- Wohnsituation
- Selbständigkeit / Selbstbestimmung
- Einkaufen
- Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten
- Ordnung
- Körperpflege
- Hygiene
- Mobilität / öffentliche Verkehrsmittel
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Ablauf einer Bedarfsermittlung
1. Erstgespräch mit der betroffenen Person
Die Person beschreibt, wie sie aktuell lebt, welche Tätigkeiten sie selbst erledigt und in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt. Es werden Wünsche, Gewohnheiten, Interessen und bisherige Erfahrungen im Wohnalltag erhoben.
Beispiele für Themen im Gespräch:
- Wie wird der Haushalt organisiert?
- Wer wäscht?
- Wie wird das Wäsche waschen organisiert?
- Wer erledigt Einkäufe und Haushaltsaufgaben?
- Wie werden Mahlzeiten zubereitet?
- Wie wird mit Geld umgegangen?
- Wie werden Termine oder Behördenwege organisiert?
2. Beobachtung im Alltag
Beobachtung des tatsächlichen Alltags. Dabei wird festgestellt, wie die Person bestimmte Tätigkeiten praktisch durchführt. Die Beobachtung hilft zu erkennen, welche Fähigkeiten vorhanden sind und wo Unterstützung notwendig ist.
3. Analyse der Wohnsituation
Die konkrete Wohnumgebung wird betrachtet. Dabei wird geprüft, ob die Wohnsituation selbstständiges Leben unterstützt oder erschwert.
Beispiele:
- Größe und Ausstattung der Wohnung
- Barrierefreiheit
- Orientierungsmöglichkeiten im Wohnraum
- Sozialraumorientierung; Zugang zu Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Freizeitangeboten
4. Festlegung des UnterstĂĽtzungsbedarfs
Gespräche, Beobachtungen und die Analyse der Wohnsituation zeigen, wo die Person Unterstützung braucht und welche Fähigkeiten weiter gefördert werden können. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Hilfeplanung im Wohnbereich.
4. Dokumentation
Die Ergebnisse der Bedarfserhebung werden schriftlich festgehalten. Sie dienen als Grundlage für Betreuungsplanung und Evaluierung der Förderziele.
5. Evaluation
Nach einem festgelegten Zeitraum wird evaluiert, ob die vereinbarten Unterstützungs- und Fördermaßnahmen wirksam waren.
- Hat sich die Selbstständigkeit der Person verbessert?
- Ist der UnterstĂĽtzungsbedarf gleich geblieben?
- Ist die bisherige UnterstĂĽtzung weiterhin passend?
- Wenn nicht: Welche neuen Ziele mĂĽssen vereinbart und welche MaĂźnahmen angepasst werden?
Beispiel einer Bedarfserhebung / Bedarfsermittlung (PDF)
Aspekte, die ein selbständiges und selbstbestimmtes Handeln im Bereich des Wohnens ermöglichen
Bei diesen Aspekten handelt es sich um die sozialpädagogische Grundhaltung zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Alltag.
• Selbstbestimmung (Leben nach den eigenen Wünschen gestalten können)
• Entscheidungsfreiheit (aus mehreren echten Möglichkeiten wählen können)
• Selbstständigkeit
• Verantwortung (soziale Verantwortung, Verantwortung über das Zimmer, über sich selbst)
• Normalisierungsprinzip ( Tagesablauf, Jahresrhythmus, Trennung von Arbeit, Wohnen und Freizeit,…)
• Teilhabe (Zugang zu allen Abläufen des Lebens)
• Sozialraumorientierung (Zugang zu einer echten Auswahl an Begegnungs-, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten)
• Empowerment (Zugang zu den Freiheiten, die aus erlernten Fähigkeiten erwachsen)
Die aktuellen Zielsetzungen und Vereinbarungen (mit der Klientin) mĂĽssen unter den Betreuerinnen kommuniziert werden.
Selbständigkeit
BetreuerInnen haben die Aufgabe, das richtige MaĂź des Tuns und Lassens, der Hilfe, UnterstĂĽtzung und Begleitung zu finden.
Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit
BetreuerInnen leiten ihre KlientInnen an, sich kritisch mit der Verantwortung auseinanderzusetzen, die mit Selbständigkeit einhergeht.
- zur Selbstbestimmung gehört Verantwortung
- BewohnerInnen entscheiden im Haushalt mit, ĂĽbernehmen aber auch Aufgaben, z.B. Abwaschen oder MĂĽllentsorgung
- sie entscheiden ĂĽber die Organisation in der Gemeinschaft mit, beteiligen sich aber auch an Besprechungen, z.B. in denen Regeln des Zusammenlebens besprochen werden
- sie ĂĽbernehmen die Gestaltung ihres Zimmers, aber auch die Verantwortung fĂĽr die Hygiene im Zimmer
- sie beteiligen sich an der Planung von Speiseplänen, übernehmen aber auch Aufgaben, z.B. Kochen oder Tischdecken
- sie sind bei Aktivitäten dabei, übernehmen aber auch Aufgaben bei gemeinsamen Aktivitäten, zum Beispiel beim Vorbereiten eines Festes
Soziale Verantwortung
BetreuerInnen unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, sich in verschiedenen Rollen auszuprobieren und sich darin als aktiv tätig und verantwortlich zu erleben.
StreitschlichterIn, KritikerIn, Oppositionelle, Widersprechende, LehrerIn (z.B. eines neuen Spiels), PartnerIn, Affäre, SexualpartnerIn, EntscheiderIn, Nicht-Mitwirkende, FreundIn, …
Normalisierung des Alltags
Im Wohnbereich bedeutet dies zum Beispiel:
- Menschen leben in Wohnformen, die Teil eines normalen Wohnumfeldes sind
- sie haben einen eigenen Schlüssel und können selbst entscheiden, wann sie ihr Zimmer betreten oder verlassen
- sie können Besuche empfangen
- der Tagesablauf orientiert sich an individuellen Bedürfnissen und nicht an institutionellen Abläufen
Anregung und Gestaltung von Lernprozessen im Alltag
BetreuerInnen integrieren individuelle Lernerfahrungen praktisch in den Alltag. Auf diese Weise entstehen Lernprozesse in realen Alltagssituationen des täglichen Lebens. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, neue Kompetenzen aufzubauen und Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihr Leben möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu gestalten. Dazu strukturieren BetreuerInnen Inhalte und vermitteln sie verständlich. Im Bereich Wohnen bedeutet dies zum Beispiel:
- Einteilen von Geld
- Organisieren von Terminen, z.B. Arzttermine
Zugang zu einer echten Auswahl an Begegnungs-, Kontakt-, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten
Im Wohnbereich bedeutet dies zum Beispiel:
- BewohnerInnen können selbst einkaufen gehen
- Es bestehen Kontakte zur Nachbarschaft, etwa durch Begegnungen im Wohnumfeld
- BewohnerInnen können Freizeitangebote außerhalb der Einrichtung nutzen, zum Beispiel Cafés oder Kino
- BewohnerInnen können selbst entscheiden, welche Freizeitaktivitäten sie interessieren
Zugang zu allen Abläufen des Lebens
Im Wohnbereich bedeutet dies zum Beispiel:
- BewohnerInnen haben Zugang zu Informationen über Termine, Aktivitäten oder organisatorische Abläufe im Wohnbereich
Entscheidungsfreiheit
Im Wohnbereich kann dies zum Beispiel bedeuten:
- BewohnerInnen entscheiden selbst, welche Alltagsfähigkeiten sie weiterentwickeln möchten, z.B. wie man mit Geld umgeht
- sie entscheiden selbst, ob sie ihre Freizeit mit Zeichnen, Handarbeiten, TV gucken oder Nichtstun verbringen
- sie dürfen sagen, wenn sie eine bestimmte Tätigkeit nicht übernehmen möchten
Der zentrale Gedanke ist, dass Lernen nicht fremdbestimmt erfolgt, sondern an den persönlichen Entscheidungen der BewohnerInnen orientiert ist.
Zugang zu den Freiheiten, die aus erlernten Fähigkeiten erwachsen
Im Wohnbereich kann dies zum Beispiel bedeuten:
- Wenn eine Person gelernt hat, einkaufen zu gehen, kann sie selbstständig persönliche Dinge besorgen
- Wenn sie den Umgang mit Geld gelernt hat, kann sie ihr eigenes Budget verwalten
- Wenn sie gelernt hat, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, kann sie selbstständig Wege zurücklegen
Erlernte Fähigkeiten sollen nicht nur geübt werden. Die Person soll sie auch im Alltag selbstständig anwenden dürfen. Dadurch entstehen neue Freiheiten, mehr Selbstständigkeit und größere Möglichkeiten, das eigene Leben aktiv zu gestalten.
Die pädagogische Grundhaltung im Bereich Wohnen verbindet mehrere Konzepte der Behindertenarbeit:
• Teilhabe
• Soziale Integration
• Selbstbestimmung
• Empowerment
• Normalisierungsprinzip
• Ressourcenorientierung / Stärkenfokussierung
• Alltagspädagogik
• Milieutherapie
🪢 🧩💡Erinnerungsknoten: Alltagspädagogik💡🧩 🪢
Wohnraumgestaltung
Wohnraumgestaltung fĂĽr Menschen mit Sehbehinderung
Gestaltungsmöglichkeiten:
- akustische und taktile Orientierungselemente im Raum (z. B. tastbare Zimmernummern, Stockwerksansagen im Aufzug)
- klar strukturierte, rechtwinkelige Raumformen (der rechte Winkel unterstützt die räumliche Orientierung)
- Nutzung des Hörsinns zur Orientierung (z. B. Wahrnehmung von Nähe und Distanz, Richtungsänderungen sowie Umgebungsgeräuschen wie das Plätschern eines Zimmerbrunnens oder das Ticken einer Uhr)
- blendfreie, gleichmäßige Beleuchtung des Raumes, kontrastreiche Gestaltung sowie deutlich spürbare Materialunterschiede
- gut sichtbare und eindeutig erkennbare Griffe
- tastbare Leitlinien im Raum (z. B. Erhöhungen, unterschiedliche Bodenstrukturen oder Übergänge), die mit dem Langstock gut wahrgenommen werden können (auch im Außenbereich oder Garten)
- ertastbare Beschilderungen, Bedienelemente, Lagepläne oder Modelle
- taktile Leitsysteme an den Handläufen (z. B. zur Kennzeichnung von Treppenanfang, Treppenende oder Stockwerkswechsel)
- deutliche Kennzeichnung der Treppenkanten (z. B. durch rutschfeste Markierungsstreifen an der Vorderkante der Stufen)
- Achtung! Türen, die geöffnet in den Raum hineinragen, können für Menschen mit Sehbehinderung schwer erkennbare Hindernisse oberhalb des Tastbereichs des Langstocks darstellen und dadurch Verletzungen verursachen.
Wohnraumgestaltung für Menschen mit Hörbehinderung
Gestaltungsmöglichkeiten:
- Aufzug: Hinweisschilder anbringen, z. B. mit der Information „Knopf drücken – Hilfe kommt“
- wichtige Informationen zusätzlich visuell bereitstellen
- Türklingel – optisches Blinksignal
- Feueralarm – visuelle Signallampe
- Weckalarm – Kissen mit Vibrationsfunktion
Wohnraumgestaltung für Menschen mit Körperbehinderung
Gestaltungsmöglichkeiten:
- barrierefreier Zugang zum Gebäude (z. B. über Rampen oder automatisch öffnende Türen)
- ausreichend groĂźe Bewegungsbereiche in Zimmern und Fluren
- breite Türen und Durchgänge für die Nutzung mit dem Rollstuhl
- Übergänge zwischen Räumen ohne Schwellen
- rutschhemmende Bodenbeläge
- unterfahrbare Waschbecken und Arbeitsflächen
- Halte- und StĂĽtzgriffe im Bad und WC
- höhenverstellbare Einrichtungen (z. B. Waschbecken oder Arbeitsflächen)
- Lichtschalter, Steckdosen und Bedienelemente in gut erreichbarer Höhe
- passende Möblierung mit genügend Platz für Bewegungsfreiheit
- Aufzüge oder Treppenlifte bei Gebäuden mit mehreren Stockwerken
Wohnraumgestaltung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
Gestaltungsmöglichkeiten:
- übersichtlich gestaltete und klar strukturierte Räume
- einfache und gut verständliche Wegeführung innerhalb der Wohnung oder Einrichtung
- Orientierungsmöglichkeiten durch Symbole, Farben oder bildliche Darstellungen
- deutlich erkennbare Beschriftungen und Kennzeichnungen
- eindeutige Zuordnung der Räume zu ihren jeweiligen Funktionen
- möglichst konstante Anordnung von Möbeln und Gegenständen
- visuelle Unterstützung für Abläufe (z. B. Piktogramme für Alltagstätigkeiten)
- geringe Reizbelastung durch eine ĂĽbersichtliche Gestaltung
- vertraute Gegenstände und persönliche Dinge zur Unterstützung von Sicherheit und Orientierung
Wohnraumgestaltung fĂĽr Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen
Gestaltungsmöglichkeiten:
- Hilfsmittel für den Wechsel der Inkontinenzversorgung im Raum (z. B. Schutz der Intimsphäre durch geschlossene Türen, zugezogene Vorhänge, geeignete Liegen und den Einsatz eines Liftes)
- breite Tür zwischen Wohn- und Schlafzimmer, sodass beide Räume mit dem Pflegebett erreichbar sind (beeinflusst den Ablauf des Tages)
- anregende Deckengestaltung für überwiegend liegende Personen, z. B. ein Baldachin in Greifhöhe über dem Bett (ermöglicht flexible und abwechslungsreiche Gestaltung)
- ausreichende Bewegungsflächen im Küchenbereich, damit eine Beteiligung am Kochen möglich ist (z. B. durch Handführung)
- bei der Einrichtung auf eine möglichst geringe Unfallgefahr achten, z. B. durch durchgehende Bodenbeläge zur Vermeidung von Stolperstellen
- Wohnräume oder zusätzliche Bereiche für basale Angebote schaffen (z. B. Liegeflächen, Wasserbett, Hängeschaukel, Materialien zur Wahrnehmungsförderung)
- Gartenbereiche gestalten, die Rückzug, Bewegung und Naturerfahrungen ermöglichen, z. B. durch Liegemöglichkeiten im Gras oder auf Heuflächen
- Aufzüge können durch farbliche Veränderungen an der Decke die verschiedenen Stockwerke anzeigen und so Orientierungsschwierigkeiten reduzieren
Arbeitsauftrag 1:
a. Herr K. lebt in seiner eigenen Wohnung. Mehrmals wöchentlich besucht ihn die Wohnassistenz. Er nutzt aufgrund einer Körperbehinderung einen Rollstuhl. Beim Wechsel vom Wohnbereich ins Badezimmer bleibt er mit den Vorderrädern seines Rollstuhls regelmäßig an einer Türschwelle hängen. Im Badezimmer kann er sich nur schwer am Waschbecken positionieren, weil der Unterschrank verhindert, dass er mit dem Rollstuhl ausreichend nahe heranfahren kann. Außerdem befindet sich der Lichtschalter so hoch an der Wand, dass Herr K. ihn aus seiner Sitzposition nicht selbstständig erreichen kann.
Nennen Sie drei Maßnahmen zur Wohnraumgestaltung, durch die Herr K. diese Alltagssituationen möglichst selbstständig bewältigen kann.
b. Frau S. lebt in einer eigenen Wohnung innerhalb eines inklusiven Wohnkomplexes. Sie hat eine starke Hörbehinderung. Sie berichtet, dass sie die Türklingel häufig nicht bemerkt und deshalb Besuche verpasst. In der Nacht hört sie den Wecker nicht zuverlässig und verschläft dadurch manchmal Termine. Außerdem besteht das Problem, dass sie einen akustischen Feueralarm möglicherweise nicht rechtzeitig wahrnehmen würde.
Nennen Sie drei Hilfsmittel, die Frau S. in diesen Situationen unterstützen können.
c. Herr B. lebt in einer betreuten Wohngruppe und hat eine kognitive Beeinträchtigung. Er verwechselt häufig die Türen zum Badezimmer und zur Küche. Außerdem vergisst er beim Anziehen immer wieder einzelne Schritte und benötigt deshalb häufig verbale Hinweise. Seine persönlichen Gegenstände findet er oft nicht wieder, weil er sich nicht merkt, in welcher Lade oder in welchem Schrank sie aufbewahrt werden.
Nennen Sie drei Hilfsmittel, die Herrn B. im Alltag unterstützen können.
(Antworten am Ende der Seite.)
MaĂźgebliche Quellen
Fachportal Pädagogik
Das Fachportal Pädagogik ist eine wissenschaftliche Informationsinfrastruktur für Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Bildungsforschung und Fachdidaktik. Es bezeichnet sich selbst als „zentralen Einstieg in die wissenschaftliche Fachinformation“ für diese Bereiche. Zielgruppen sind unter anderem Wissenschaftlerinnen, Hochschulangehörige, Lehrkräfte und Personal sozialer Einrichtungen. Betreiber ist das Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt am Main (DIPF). Das Fachportal ist ausdrücklich für den gesamten deutschsprachigen Raum konzipiert und wird auch von österreichischen öffentlichen Bildungs- und Hochschuleinrichtungen mitgetragen.
Institutionell ist das DIPF besonders stark öffentlich abgesichert. Es wird wegen seiner überregionalen wissenschaftlichen Bedeutung gemeinsam von Bund und Ländern in Deutschland gefördert. Hinzu kommt, dass Aufbau und Entwicklung des Fachportals von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm zum Aufbau virtueller Fachbibliotheken gefördert wurden. Die staatliche Aufsicht über das DIPF liegt laut Impressum beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst; als weitere Aufsichtsbehörde wird das Regierungspräsidium Darmstadt genannt.
Das Portal erschließt wissenschaftliche Literatur, Forschungsdaten und Forschungsinformationen. Besonders wichtig ist die FIS Bildung Literaturdatenbank. Sie verzeichnet Fachzeitschriftenartikel, Monografien und Beiträge aus Sammelwerken. Hinzu kommen Open-Access-Volltexte, Forschungsdaten, Erhebungsinstrumente und weitere wissenschaftliche Informationsangebote. Die Datenbank wird kontinuierlich von knapp 30 Kooperationspartnern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgebaut.
Das Portal ist als wissenschaftliche Literaturdatenbank für Pädagogik und Sozialbetreuung als Fachquelle mit sehr hoher Autorität einzuschätzen.
Antworten zu den Arbeitsaufträgen:
Arbeitsauftrag 1:
a. Lichtschalter und Bedienelemente in gut erreichbarer Höhe
Übergänge zwischen Räumen ohne Schwellen
Unterfahrbares Waschbecken
b. Feueralarm mit visueller Signallampe
TĂĽrklingel mit optischem Blinksignal
Weckalarm mit Vibrationskissen
c. Beschriftungen oder Bildsymbole an Laden und Schränken
Piktogramme oder Bildsymbole an den TĂĽren
Bildliche Schritt-fĂĽr-Schritt-Anleitung fĂĽr das Anziehen
Quellen:
s. Skriptum
Bild: ©pixabay, @Vilkasss


