Kommentar
Erstellungsdatum: 11.06.2026
Grundlegendes
Die kommissionelle Abschlussprüfung ist die berufsrechtliche Zulassung zur Ausübung des Berufs der Pflegeassistenz. Heißt: Mit dem Bestehen der kommissionellen Prüfung darfst du dich offiziell als PflegeassistentIn bezeichnen. Um auch als solche auch tätig werden zu können, musst du dich jedoch noch ins Gesundheitsberuferegister (GBR)[1] eintragen lassen (die Registrierung erfolgt über die Arbeiterkammer). Ohne diese Registrierung ist eine Ausübung der Pfegetätigkeit nicht erlaubt.
Zur Prüfungskommission gehören jeweils eine Person…
… die den Vorsitz hat,
… die die Direktion der Schule repräsentiert,
… die den Rechtsträger präsentiert (z.B. eine Person der Trägerorganisation der Schule oder die Lehrgangsleitung),
… die die Vertretung der DienstnehmerInnen präsentiert (Arbeiterkammer),
… sowie die jeweiligen Lehrkräfte, die die SchülerInnen unterrichtet haben.
Die kommissionelle Abschlussprüfung erfolgt mündlich. Es gibt keine schriftliche Facharbeit, wie dies bei der Pflegefachassistenz vorgesehen ist. Wenn du eine Ausbildung zur Fachsozialbetreuung absolvierst, verfasst du eine Facharbeit in deinem jeweiligen Schwerpunkt (Behindertenarbeit, Behindertenbetreuung, Familienarbeit, Altenarbeit). Diese steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Abschluss zur Pflegeassistenz, sondern bildet einen eigenständigen Ausbildungsbereich.
Die Prüfung wird in Noten beurteilt, nicht nur in „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Die prüfungsrelevanten Themen
Geprüft werden folgende Themenfelder[2]:
- Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik
- Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik
Der Prüfungsaufbau
Aufgebaut ist die Prüfung in beiden Themenfeldern so, dass du ein Fallbeispiel bekommst und dazu Fragen beantworten musst. Bei der Pflegeassistenz-Prüfung ist das Fallbeispiel weniger zentral als bei der Pflegefachassistenz oder der Diplomierten Pflegekraft. Der Grund dafür ist, dass die Pflegeassistenz grundsätzlich nicht so flexibel auf bestimmte Umstände reagieren können muss, denn ohne Anweisung darf sie am Patienten keinerlei Interventionen durchführen. Eine Ausnahme besteht nur in Notfällen, in denen rasches Handeln erforderlich ist. Deshalb geht es bei der PA-Prüfung vor allem darum, dass du den gelernten Stoff sicher wiedergeben kannst, ohne dein Wissen auf die individuelle Situation aus dem Fallbeispiel anwenden zu müssen.
Der Ablauf
Je nach organisatorischem Aufbau der Ausbildung kann der Prüfungsablauf unterschiedlich gestaltet sein. In manchen Schulen wird der gesamte Prüfungsstoff in einer einzigen Prüfung und von einer einzigen Lehrkraft abgeprüft. In anderen ist die Prüfung auf zwei Teile aufgeteilt, weil mehrere Lehrkräfte an der Vermittlung des Prüfungsstoffes beteiligt waren. Wenn du also von mehr als einer Lehrperson in den prüfungsrelevanten Fächern unterrichtet wurdest, kannst du davon ausgehen, dass auch die Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf mehrere Teile aufgeteilt sein wird.
Bei der Prüfung stehen dir insgesamt 30 Minuten zur Verfügung. Davon sind 15 Minuten für die Vorbereitung und 15 Minuten für die mündliche Prüfung vorgesehen. Je nachdem, wie viele SchülerInnen zur Prüfung antreten und wie die Reihung erfolgt (z.B.: alphabetisch, umgekehrt alphabetisch, Ziehen einer Nummer) kann es sein, dass dein Prüfungstermin erst am Nachmittag stattfindet. Das bedeutet, dass du möglicherweise längere Zeit warten musst. Und das Warten ist eigentlich das Schlimmste an der gesamten Prüfung. Die Reihung und die genaue Uhrzeit deines Prüfungsantritts werden dir in der Regel einige Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Der Ablauf sieht also so aus: Du ziehst ein Fallbeispiel. Dabei geht es entweder um eine PatientIn im Krankenhaus (Bereich Akutpflege), oder um eine PatientIn im Pflegeheim (Bereich Langzeitpflege). Im Fallbeispiel werden Symptome, Beschwerden und eine bestimmte Pflegesituation beschrieben. Die schriftliche Vorbereitung findet in der Regel im selben Raum statt, in dem gerade eine andere Person geprüft wird. Du musst dich daher gut konzentrieren und auf deine eigene Vorbereitung fokussieren. Bisher hat sich noch niemand getraut, mit Ohropax zur Prüfung zu erscheinen. Vielleicht wäre es den Aufwand wert, nachzufragen, ob das grundsätzlich erlaubt ist.
Sobald die Person, die gerade geprüft wird, fertig ist, kommst du an die Reihe. Meist ist dafür ein Tisch aufgebaut, an den du dich setzt. Dort sitzt du deiner LehrerIn und der Prüfungskommission gegenüber. Ab jetzt läuft die Zeit. Du hast 15 Minuten zu sprechen. Zuerst beginnst du mit dem Vorlesen des Fallbeispiels, dann liest du die erste Frage vor. Die möglichen Fragen kennst du bereits, weil du einen Katalog mit allen Themen bekommen hast, die geprüft werden können (kann bis zu 100 Seiten umfassen). In der Prüfung geht es dann darum, dass du den gelernten Stoff sicher wiedergeben kannst. Du musst dein Wissen also so erklären, wie du es gelernt hast, ohne ausführlich auf den individuellen Zustand der PatientIn im Fallbeispiel eingehen zu müssen. Das Schriftstück, das du während der 15 Minuten Vorbereitungszeit ausarbeitest, gibst du anschließend ab. Dieses wird als Teil der Prüfung gewertet und in die Prüfungsdokumentation aufgenommen. Vergiss also nicht, deinen Namen draufzuschreiben.
Feststellung Prüfungsergebnis
Grundsätzlich ist die kommissionelle Prüfung die letzte Überprüfung, die darüber entscheidet, ob du das erforderliche theoretische Wissen zur Ausübung deines Berufs beherrschst und ob du in der Lage bist, innerhalb deines Qualifikationsrahmens[3] fachgerecht zu handeln. Die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten erfolgt bereits während der Ausbildung im Rahmen des Theorie-Praxis-Transfers (TPT). Zur Abschlussprüfung zugelassen wirst du erst, wenn du diese Teilprüfungen bereits positiv abgeschlossen hast. Praktisches Handeln wird bei der kommissionellen Abschlussprüfung nicht abgeprüft, sehr wohl musst du aber Handlungsschemata wie z.B. den Umgang mit dem Stoma theoretisch erklären können.
Mein Tipp: Je mehr du von dir aus sprichst, desto besser. Denn je mehr du selbst erklärst, desto weniger muss die Lehrperson oder die Prüfungskommission nachfragen. Wenn die wichtigsten Stichworte zu einem Thema nicht fallen, wird aber nachgefragt. Gewöhn dir schon während der Zeit der Ausbildung an, die wichtigsten Stichworte zu jedem Thema herauszuarbeiten und gut zu merken.
Über das Prüfungsergebnis entscheidet die Kommission gemeinsam. Ein Abbruch der Prüfung erfolgt nur dann, wenn du komplett daneben liegst und dein Nichtbestehen schon während der Prüfung festgestellt wird. Aber keine Angst: Wenn du nur einen kurzen Aussetzer hast oder etwas nicht weißt, werden alle Anwesenden, dich mit gezielten Fragen und Hinweisen auf den richtigen Weg zu führen.
Bei der Pflegeassistenz-Prüfung fallen in der Regel nur wenige Prüflinge durch. Die Themen sind zwar breit gefächert und der Prüfungsumfang ist groß, der Kompetenzbereich der Pflegeassistenz ist jedoch sehr eng abgegrenzt. Genau deshalb musst du die Tätigkeiten, die tatsächlich in deinen Kompetenzbereich fallen, auch wirklich sehr sicher beherrschen und gut erklären können. Das Erklären ist oft schwieriger als das praktische Tun. Das macht aber Sinn, denn zukünftig musst du im Rahmen deiner Informationspflichten auch der PatientIn Auskunft darüber geben können was du jetzt tust und warum.
Schwierig wird die Prüfung für Personen mit Sprachbarrieren und für alle, die während des Jahres nicht mitgelernt haben. Wer versucht, sich den gesamten Stoff erst kurz vor der Prüfung reinzuziehen, kann schnell an seine Grenzen stoßen. Ein Schulkollege von mir drückte es (natürlich im Spaß) so aus: „Das viele Lernen in den letzten Wochen hat bei mir eine Schizophrenie ausgelöst.“
Aber keine Angst: Solltest du die kommissionelle Abschlussprüfung nicht auf Anhieb schaffen, gibt es einen Wiederholungstermin. Erst, wenn du auch diesen wieder nicht schaffst, scheidest du aus der PA-Ausbildung aus.
Verkündung der Prüfungsergebnisse
Wenn alle TeilnehmerInnen ihre Prüfung abgelegt haben, werden die Ergebnisse verkündet. In der Regel wird den Personen, die nicht bestanden haben, das Ergebnis einzeln mitgeteilt. Der Kommissionsvorsitz verliest dabei, mit welchem Erfolg die Ausbildung abgeschlossen wurde. Dieser Abschlusserfolg ergibt sich nicht nur aus der Abschlussprüfung, sondern aus allen Leistungen, die du während der Ausbildung erbracht hast. Es werden also alle theoretischen und praktischen Tests, die Noten deiner Praktika sowie die Note der Abschlussprüfung kumuliert und daraus die Gesamtbeurteilung gebildet.
- Du schließt „mit Erfolg“ ab, wenn beide Themenfelder der kommissionellen Abschlussprüfung sowie die Tests und die Praktika zumindest mit „genügend” bewertet wurden
- du schließt „mit gutem Erfolg“ ab, wenn dein Notendurchschnitt unter 2,5 liegt und kein Praktikum wiederholt werden musste
- du schließt „mit ausgezeichnetem Erfolg“ ab, wenn dein Notendurchschnitt nicht über 1,5 liegt
Einige Tipps am Schluss
- Nimm dir Wasser mit, damit du während des Wartens und vor der Prüfung genug trinken kannst
- Traubenzucker kann hilfreich sein, wenn du merkst, dass deine Konzentration nachlässt
- Geh mit Vertrauen hinein, denn du hast dich ein ganzes Jahr lang vorbereitet und sehr viel gelernt
- Bleib ruhig, sprich langsam und erkläre das, was du weißt, Schritt für Schritt
- Du musst nicht perfekt sein, sondern zeigen, dass du die wichtigsten Grundlagen verstanden hast und in deinem Kompetenzbereich sicher handeln kannst
🍀 Ich wünsche dir viel Erfolg und einen guten Abschluss deiner Ausbildung!
[1] Arbeiterkammer Niederösterreich (2021) Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister. Version 4, Juli 2021. Verfügbar unter: https://noe.arbeiterkammer.at/service/Haeufige_Fragen_zum_Gesundheitsberuferegister.pdf (Zugriff: 11. Juni 2026)
[2] Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (2016) Anlagen zur Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung (PA-PFA-AV), BGBl. II Nr. 301/2016. Ausgegeben am 31. Oktober 2016. Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_301/COO_2026_100_2_1298110.pdfsig (Zugriff: 11. Juni 2026).
[3] Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (2016) Anlage 4: Qualifikationsprofil Pflegeassistenz. BGBl. II Nr. 301/2016, ausgegeben am 31. Oktober 2016. Verfügbar unter: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40187402/II_301_2016_Anlage_4.pdf (Zugriff: 11. Juni 2026).
Beitragsbild: KI