24.01.2025
Das Pflegestipendium wird auch im Jahr 2025 fortgeführt und bietet eine unveränderte Unterstützung für Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren möchten. Hier sind alle Details.
Das Pflegestipendium bleibt in seiner bisherigen Form bestehen. Alle bisherigen Fördervoraussetzungen und Leistungen, die bereits im Jahr 2024 galten, werden auch im Jahr 2025 unverändert weitergeführt. Die Höhe des Stipendiums wurde an die Inflation angepasst.
53,56 Euro pro Tag für maximal 4 Jahre
Das Pflegestipendium wird in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts gewährt. Diese entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe, inklusive möglicher Familienzuschläge und liegt bei maximal 53,56 Euro pro Tag. Während des Bezugs des Pflegestipendiums sind die Antragsteller kranken-, unfall- und pensionsversichert. Zusätzlich können bis zu 100 % der Kursnebenkosten, wie Fahrt- und Unterkunftskosten, übernommen werden. Die Förderung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt, jedoch maximal für vier Jahre. Alle Ausbildungen müssen mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
Der Antrag kann online oder persönlich gestellt werden
Die Beantragung erfolgt entweder persönlich bei Ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) oder online über das eAMS-Konto. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung vor Beginn mit dem AMS vereinbart wurde.
Förderbare Ausbildungen und Berufe im Pflege- und Sozialbereich
Gefördert werden folgende Ausbildungen:
- Pflegeassistenz (Schule oder Lehrgang, Vollzeit oder Teilzeit)
- Pflegefachassistenz (Schule oder Lehrgang, Vollzeit oder Teilzeit)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Fachhochschule, Beginn ab 1. September 2024)
- Sozialbetreuungsberufe, darunter Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit und Behindertenbegleitung (berufsbegleitend oder Vollzeit, mit Fach- oder Diplomprüfung)
Das Pflegestipendium wurde eingeführt, um den Fachkräftemangel im Pflege- und Betreuungsbereich zu bekämpfen und mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Die Initiative geht auf die österreichische Bundesregierung zurück. Unterstützt wurde die Idee parteiübergreifend, mit besonderem Engagement von führenden Persönlichkeiten aus der Arbeits- und Sozialpolitik. Das Pflegestipendium wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft finanziert und über das Arbeitsmarktservice (AMS) abgewickelt.
Bild: KI