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Der Unterschied zwischen Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

FSB BA oder FSB BB: Was steckt hinter diesen Schwerpunkten?

09.12.2024


Wer eine Ausbildung zur Fach-SozialbetreuerIn absolviert, muss sich für einen von vier unterschiedlichen Schwerpunkten entscheiden: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Behindertenarbeit und -begleitung? Hier ist die Antwort.

Der Hauptunterschied zwischen Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung liegt im Umfang der unterstützenden Tätigkeiten. In der Behindertenarbeit (BA) stehen neben den pädagogischen auch pflegerische Aufgaben im Vordergrund. Die FSB BA begleitet und pflegt, während die FSB BB hauptsächlich begleitet.

Die FachsozialbetreuerIn BA ist auch PflegeassistentIn

Der Stundenplan während der Ausbildung zur BB ist jenem zur BA sehr ähnlich, unterscheidet sich jedoch in einem Punkt deutlich: Der Anteil an Unterrichtseinheiten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege („Pflegetechnik und -prozess“) ist deutlich reduziert. Während nämlich die FSB BA eine Doppelausbildung besitzt – sie ist nicht nur FSB, sondern auch PflegefachassistentIn – beschränkt sich der Kompetenzbereich der FSB BB auf betreuende Tätigkeiten.

Mehr Verantwortung muss auch besser honoriert werden!

Leider wird die zusätzliche Kompetenz der FSB BA derzeit finanziell noch nicht entsprechend honoriert. Das Gehalt von FSB BA und BB ist in der Regel gleich hoch. Laut dem AMS Berufslexikon liegt das Einstiegsgehalt für beide Berufsgruppen zwischen € 1.770,- und € 1.988,- netto pro Monat (zzgl. Zulagen). Die genaue Gehaltshöhe kann jedoch je nach Arbeitgeber, Organisation, Bundesland und individuellen Faktoren variieren. Angesichts der zusätzlichen Verantwortung der FSB BA wäre eine differenzierte Entlohnung wünschenswert. Es ist daher sehr ratsam, als FSB BA auch mehr Gehalt als jenes der FSB BB zu fordern. Mehr Verantwortung muss schließlich auch angemessen honoriert werden.

Mehr Gehalt, interessantere Jobangebote: Das Diplomjahr macht definitiv Sinn

Am Arbeitsmarkt wird nach wie vor zu wenig zwischen den unterschiedlichen Schwerpunkten der Ausbildungen unterschieden. Häufig kommt es vor, dass für Tätigkeiten, die eigentlich von einer PflegeassistentIn mit einer einjährigen Ausbildung ausgeführt werden könnten, Fach-SozialbetreuerInnen mit einer zweijährigen Ausbildung gesucht werden – oftmals ohne angemessene Anpassung des Gehalts oder der Berücksichtigung der erweiterten Kompetenzen. Anders sieht das nur bei Diplom-SozialbetreuerInnen aus. Hier liegt das Einstiegsgehalt deutlich höher als beim FSB ohne Diplom. Das Diplom-Jahr macht daher definitiv Sinn.

Sowohl Fach-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit als auch für Behindertenbegleitung leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Allerdings trägt die FSB BA mit ihrer Doppelausbildung (FSB+PA) eine größere Verantwortung, da sie zusätzlich pflegerische Aufgaben wie das Verabreichen subkutaner Injektionen übernehmen kann. Wenn in der Stellenbeschreibung neben der Fachsozialbetreuung auch Aufgaben einer Pflegeassistenz verlangt werden, ist es daher höchst angemessen, ein höheres Gehalt als das der FSB BB zu fordern, um der zusätzlichen Verantwortung auch finanziell gerecht zu werden.