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Pflegeassistenz vs. Fachsozialbetreuung: Die Unterschiede

Pflegerisch-medizinische Unterstützung vs. Förderung von sozialer Teilhabe in allen Lebensbereichen

16.03.2025


Die PflegerIn pflegt, die NäherIn näht und die LehrerIn lehrt. Aber wie lässt sich ein Beruf erklären, der ein so weites Spektrum umfasst, dass er sich nicht in einem einzigen Verb zusammenfassen lässt? Das Paradoxon, von dem hier die Rede ist, beginnt schon bei der Headline dieses Artikels. Sie stimmt nicht ganz, denn in manchen Fällen IST die FachsozialbetreuerIn auch eine PflegeassistentIn. Aber lesen Sie hier mehr.

Fachsozialbetreuung ist in manchen Fällen ein Doppelberuf

Der Beruf, der einst schlicht Behindertenbetreuung genannt wurde hat sich gewandelt. Heute sind FachsozialbetreuerInnen nicht nur BehindertenbetreuerInnen sondern oft zusätzlich Pflegeassistenz. Sie arbeiten auch nicht nur mit behinderten Menschen, sondern mit alten Menschen und Familien. Oftmals sind beide Berufsbilder in derselben Einrichtung tätig, haben jedoch jeweils einen anderen Aufgabenbereich.

Nehmen wir als Beispiel einmal das Pflegeheim. Hier arbeitet die Heimhilfe (HH) etwa im Speisesaal, die Pflegeassistenz (PA) am Bett und die Fachsozialbetreuung (FSB) im Gemeinschaftsraum. Die PA kĂĽmmert sich in diesem Beispiel um die morgendliche Pflege der BewohnerInnen, die HH teilt mittags im Speisesaal das Essen aus und die FSB gestaltet im Gemeinschaftsraum mit den BewohnerInnen den Nachmittag.

ℹ️ Mehr Infos zum Thema: Heimhilfe vs. Pflegeassistenz: die Unterschiede ℹ️

Bestimmte FachsozialbetreuerInnen sind aber auch PflegeassistentInnen. Genauer gesagt all jene, die sich auf Behindertenarbeit (FSB-BA) oder Altenarbeit (FSB-AA) spezialisiert haben. Für FachsozialbetreuerInnen mit Spezialisierung Behindertenbegleitung (FSB-BB) gilt dies nicht. Heißt das, dass die FSB-BA oder die FSB-AA die Arbeit von zwei Arbeitsplätzen erledigt? Womöglich auch noch um dasselbe Gehalt? Mitnichten! Genau so soll es nicht sein. Sie kann aber mit ihrer pflegerischen Basisausbildung zum Beispiel Nachtdienste übernehmen. Sie ist berechtigt, Medikamente auszugeben, ist Top in Erster Hilfe und besitzt auch die Kompetenzen, um neben ihren betreuerischen Kompetenzen auch pflegerische Basismaßnahmen durchführen zu können. Das ist eine Win-Win-Situation für das gesamte Team. Die FSB mit Zusatzausbildung Pflegeassistenz wird aufgrund ihrer erweiterten Kompetenzen für ihre Nachtdienste besser entlohnt als BehindertenbetreuerInnen ohne pflegerische Ausbildung. Sie ist aber KEINE „AllrounderIn“ (Gott bewahre!), sondern eine BetreuerIn und BeraterIn mit pädagogischem und sozialpsychiatrischem Hintergrund und zusätzlichen pflegerischen Kompetenzen.

Der Unterschied zwischen einer PA und einer FSB liegt also im Tätigkeitsfeld. Die FSB legt ihren Fokus auf die Beratung und Betreuung, während die PA sich auf die Pflege fokussiert. Aber da die FSB in bestimmten Fällen auch eine Ausbildung im Bereich der Pflege besitzt, ist ihr Kompetenzspektrum breiter. Sie fokussiert sich zwar auf die Gestaltung des Lebensalltags des Menschen, besitzt aber auch ein umfangreiches Wissen über Anatomie, Pathologie und Pflegetechnik, das sie in ihre Arbeit einfließen lässt.

Die Diplom-SozialbetreuerIn plant und organisiert den Alltag der Bewohner

Mit dem Diplom in der Tasche (DSB) ergibt die Betreuung-und-Pflege-Doppelausbildung noch einmal mehr Sinn. Dann nämlich übernimmt die BetreuerIn oft die Organisation und Koordination des Alltags der BewohnerInnen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Pflegeteam zusammen. Das Ziel ist, Pflege und Betreuung nahtlos in den Alltag der BewohnerIn zu integrieren. Und das gelingt natürlich am besten, wenn man sich auch in der Pflege auskennt.

ℹ️ Mehr Infos zum Thema: Sozialarbeit vs. Diplom-Sozialbetreuung: Die Unterschiede ℹ️

In einer Werkstätte kann der Arbeitsalltag einer DSB zum Beispiel folgendermaßen aussehen: Ein Klient mit geistiger und leichter körperlicher Behinderung besucht täglich eine Tageswerkstätte. Die DSB plant gemeinsam mit ihm eine angepasste Arbeitsroutine, z. B. das Zusammensetzen einfacher Verpackungen. Dabei achtet sie darauf, dass die Arbeit dem Leistungsvermögen der KlientIn entspricht, motiviert sie zur selbstständigen Ausführung und gibt bei Bedarf Hilfestellung.

Parallel beobachtet die DSB das emotionale Befinden der KlientIn. Sie bemerkt, dass diese an einem Tag besonders zurückgezogen ist. In einem Einzelgespräch stellt sich heraus, dass familiäre Spannungen die KlientIn belasten. Die DSB bietet ein entlastendes Gespräch an, dokumentiert die Beobachtung, informiert bei Bedarf KollegInnen oder therapeutische Fachkräfte und passt den Tagesablauf an – etwa durch ein alternatives Beschäftigungsangebot oder eine Rückzugsmöglichkeit.

Im Hintergrund organisiert sie bei Bedarf medizinische Termine (z. B. beim Psychiater), kommuniziert mit Angehörigen und stellt sicher, dass pflegerische Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Mobilisation durch das Fachpersonal erfolgen.

Die DSB agiert als pädagogische, organisatorische und psychosoziale Stütze, die individuell begleitet, Strukturen bietet und fachlich vernetzt arbeitet. Während der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege die Pflege plant, durchführt und evaluiert, konzentriert sie sich auf die ganzheitliche Lebensgestaltung des betreuten Menschen.

Die Pflegeassistenz ist ein Gesundheitsberuf

Die Pflegeassistenz ist ein Gesundheitsberuf. Die Tätigkeitsbereiche der PA sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), § 83 GuKG, verankert. Sie übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege und Mobilisation und medizinunterstützende Tätigkeiten wie subkutan spritzen oder Blut abnehmen. PAs arbeiten vor allem im medizinisch-pflegerischen Bereich und handeln nach ärztlicher Anordnung oder unter Anleitung von diplomiertem Pflegepersonal.

ℹ️ Mehr Infos zum Thema: Sozialarbeit vs. Diplom-Sozialbetreuung: Die Unterschiede ℹ️

Die Fachsozialbetreuerin berät und betreut

Die FachsozialbetreuerIn hingegen ist stärker sozial orientiert. Sie berät und betreut und gestaltet den Alltag der BewohnerIn. Als FachsozialbetreuerIn mit Spezialisierung in Behindertenarbeit (FSB-BA) kombiniert sie zusätzlich pflegerische mit Betreuungsaufgaben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für FSBs sind dabei nicht im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), sondern im Sozialbetreuungsberufegesetz (SozBG) geregelt (wie auch das Berufsbild der SozialarbeiterIn).

Das Ziel der FSB ist es, die Selbstbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie ein möglichst selbstständiges Leben der Menschen zu fördern, die sie betreut. Kurz: Sie verbessert das Leben des betreuten Menschen, stiftet Sinn und betreut ihn in alltäglichen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Rehabilitation.

Die vier Spezialisierungen der FSB

Eine FSB spezialisiert sich in mindestens einer von vier verschiedenen Fachrichtungen:

1. Behindertenarbeit (FSB-BA) richtet sich an Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder mehrfachen Behinderungen. Der Schwerpunkt liegt auf aktivierender Begleitung im Alltag. Oft arbeiten FSB-BA in in Wohnhäusern, Tagesstätten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

2. Behindertenbegleitung (FSB-BB) übernimmt nur betreuerische Aufgaben und zielt auf die Förderung von Selbstständigkeit und sozialer Integration. Pflegerische Tätigkeiten führt die FSB-BB nicht aus. Diese Fachrichtung ist besonders auf Menschen mit leichteren Beeinträchtigungen oder einem hohen Maß an Selbstständigkeit ausgerichtet.

3. Familienarbeit (FSB-FA) konzentriert sich auf die Unterstützung und Begleitung von Familien in belastenden Lebenssituationen. Der Einsatz erfolgt häufig in mobilen Diensten, Familienhilfe oder Krisenintervention. Hier sind kommunikative, sozialpädagogische und alltagspraktische Fähigkeiten gefragt.

4. Altenarbeit (FSB-AA) richtet sich an ältere Menschen, die in ihrem Alltag auf Betreuung und Begleitung angewiesen sind. Neben der sozialen Betreuung umfasst die Tätigkeit auch Grundpflege, Aktivierung, Biografiearbeit und die Förderung von Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter.

Sozialpsychiatrie als Schwerpunkt von FSB-BA, FSB-BB und FSB-FA

Im Bereich der Behindertenbegleitung ist die Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und psychiatrischer Diagnostik besonders relevant. Hier arbeiten FSBs mit sozialpsychiatrischer Ausrichtung, speziell im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, Depression, Persönlichkeitsstörungen). Die FSB mit Spezialisierung in Familienarbeit (FSB-FA) benötigt die sozialpsychiatrische Ausrichtung besonders in Krisensituationen.

FachsozialbetreuerInnen mit sozialpsychiatrischer Ausrichtung arbeiten häufig in Einrichtungen wie Wohnverbünden, tagesstrukturierenden Angeboten, Psychosozialen Zentren oder mobilen Betreuungsdiensten. Dort sind sie zentrale Bezugspersonen und arbeiten eng mit Pflege, Psychologie und Sozialarbeit zusammen.

Gerontopsychiatrie als Schwerpunkt der FSB-AA

Gerontopsychiatrie ist der Schwerpunkt in der Ausbildung zur FSB-AA. Der Fokus dieser Spezialisierung liegt auf der Begleitung und Betreuung alter Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Demenz, Depression oder Angststörungen. Die Ausbildung vermittelt praxisnah, wie wichtig psychosoziale Stabilität und Alltagsstruktur im höheren Alter sind.

Hohe Kompetenz in interkultureller Betreuung

Die Ausbildung zur FachsozialbetreuerIn kann an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen absolviert werden. Jene, die ihre Ausbildung an einer Schule der Caritas absolvieren, erwerben zusätzlich hohe Kompetenzen in interkultureller Begleitung und religiöser Sensibilität.

Das Fach Religion etwa ist an den Caritas Schulen verpflichtender Bestandteil der Ausbildung. Es geht dabei nicht um Bekenntnisvermittlung, sondern um die Auseinandersetzung mit religiösen, spirituellen und ethischen Fragestellungen, wie sie in der sozialen Betreuungspraxis häufig vorkommen. Die Lerninhalte fördern das Verständnis für verschiedene Weltanschauungen, religiöse Traditionen und deren Bedeutung im Alltag betreuter Menschen. Der Religionsunterricht zielt darauf ab, die Studierenden für die Begleitung von Menschen mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Hintergründen zu sensibilisieren und sie auf ethische Fragestellungen im Berufsalltag vorzubereiten. Wenn Sie also einmal mit einer Fachsozialbetreuerin mit muslimischen Hintergrund zusammenarbeiten, die ihre Ausbildung an einer Caritas Schule absolviert hat, können Sie davon ausgehen, dass sie auch mit dem christlichen, jüdischen oder buddhistischen Glauben bestens vertraut ist.

Fachsozialbetreuung ist vielfältig einsetzbar

Eine Fachsozialbetreuung wird in einer Vielzahl von Einrichtungen und Organisationen gebraucht – sowohl im öffentlichen als auch im privaten und gemeinnützigen Bereich. Ihr Einsatz erfolgt dort, wo Menschen mit Unterstützungsbedarf in Alltag, Pflege, Rehabilitation, sozialer Teilhabe oder psychosozialer Stabilität begleitet werden.

FSBs arbeiten unter anderem in:

1. Einrichtungen der Länder und Gemeinden:
• Pflegeheime (Landespflegeheime, Seniorenheime der Gemeinden)
• Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Wohnhäuser, Tagesstrukturen)
• Sozialzentren, Beratungsstellen oder Einrichtungen der Familienhilfe

2. Einrichtungen des Bundes:
• im Bereich der Justizanstalten (sozialpsychiatrische Betreuung), vorwiegend Diplom-SozialbetreuerInnen
• im Asyl- und Flüchtlingswesen, sofern dort sozialpsychiatrische Angebote gemacht werden

3. NGOs und gemeinnützige Träger:
• Caritas (Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, mobile Dienste, sozialpsychiatrische Angebote)
• Diakonie (Behindertenarbeit, Flüchtlingshilfe, Familienbegleitung)
• Volkshilfe (Hauskrankenpflege, Altenarbeit, Tageszentren)
• Lebenshilfe (Wohnhäuser, Werkstätten, Frühförderung)
Hilfswerk, Rotes Kreuz, Jugend am Werk, u. a.

NGOs bieten Arbeitsplätze in sehr unterschiedlichen Settings – von vollbetreuten Wohneinrichtungen über mobile Dienste bis hin zu ambulant betreuten Arbeitsprojekten.

4. Private Einrichtungen:
Auch private Träger – wie Seniorenresidenzen, betreute Wohnformen oder private Behinderteneinrichtungen – beschäftigen FachsozialbetreuerInnen, vor allem in Kombination mit Pflegeassistenz.

5. Schulen und Ausbildungsstätten:
Mit entsprechender Berufserfahrung ist auch eine Tätigkeit als PraxisanleiterIn oder in der Lehre an Schulen für Sozialbetreuungsberufe möglich (steht vorwiegend Diplom-Sozialbetreuerinnen offen)

Vergleichstabelle Fachsozialbetreuung und Pflegeassistenz


Fachsozialbetreuung und Pflegeassistenz: Die deutlichsten Unterschiede

Fachsozialbetreuung ist in einigen Fällen ein Doppelberuf

Fachsozialbetreuung mit Spezialisierung BA und AA ist ein Doppelberuf, der soziale und pflegerische Kompetenzen in sich vereint.

Fachsozialbetreuung ist in erster Linie ein betreuender, kein pflegender Beruf

Bei der Fachsozialbetreuung steht nicht die Pflege, sondern die individuelle, ganzheitliche Beratung und Betreuung im Mittelpunkt. Ziel ist es, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen in ihrer Selbstständigkeit, Lebensqualität und sozialen Teilhabe zu stärken. Pflegerische Tätigkeiten, sofern vorhanden (nur FSB-BA und AA), ergänzen diese Arbeit, treten jedoch hinter der lebensweltorientierten, sozialpsychiatrischen, pädagogischen und beratenden Grundausrichtung des Berufs zurück.

Die Pflegeassistenz arbeitet unter Anleitung, die FSB eigenverantwortlich

Ein zentraler Unterschied ist, dass die FSB innerhalb ihres Berufsbildes eigenverantwortlich handelt. Sie gestaltet Betreuungsmaßnahmen selbstständig, fördert Alltagskompetenzen und soziale Teilhabe und begleitet Menschen in verschiedensten Lebenslagen – je nach Spezialisierung.

Die Pflegeassistenz hingegen arbeitet grundsätzlich nach Anordnung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Ihre Tätigkeiten sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz genau geregelt, sie darf keine eigenständigen pflegerischen Entscheidungen treffen.

*1) Berechnung der ECTS Punkte fĂĽr Diplom-SozialbetreuerIn

Die Berechnung der 96 ECTS-Punkte fĂĽr die Ausbildung zur Pflegeassistenz ergibt sich aus zwei Teilen:

  1. Theoretische Ausbildung und Praxis: 1200 Stunden Theorie und 1200 Stunden Praxis, insgesamt 2400 Stunden.
    Bei einem Richtwert von 25 Stunden pro ECTS-Punkt entspricht dies 96 ECTS-Punkten.

Die Berechnung der Stunden basiert auf dem Mindest-Stundenkontingent lt. Ausbildungsverordnung.

*2) Die NQR-Zuordnung

Der Nationale Qualifikationsrahmen ordnet BildungsabschlĂĽsse in Ă–sterreich verschiedenen Kompetenzniveaus zu. Level IV entspricht einem Abschluss im sekundären Bildungsbereich, wie etwa einem Lehrabschluss oder einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS). Level II umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten zur AusfĂĽhrung einfacher beruflicher Tätigkeiten. Die Betroffenen können unter Anleitung arbeiten, aber auch Verantwortung fĂĽr einzelne Arbeitsschritte ĂĽbernehmen. Typisch sind Anlernberufe oder einfache fachliche Tätigkeiten mit klaren Vorgaben.

*3) Angabe der Unterrichtsstunden

Die Ausbildung zur FachsozialbetreuerIn umfasst insgesamt mindestens 2400 Stunden. Die konkrete Verteilung der Unterrichtseinheiten kann von Schule zu Schule variieren, da einzelne Bildungseinrichtungen unterschiedliche Schwerpunkte setzen (z.B. Religion als Pflichtfach in den Caritas Schulen). Die angefĂĽhrten Stundenzahlen dienen daher als Orientierungshilfe, um einen Ăśberblick ĂĽber den zeitlichen Umfang der einzelnen Fachbereiche zu erhalten.

Fachsozialbetreuung ist mehr als ein Beruf – es ist die Verschmelzung aus sozialpsychiatrischer Kompetenz, pädagogischer Begleitung und in manchen Fällen auch pflegerischem Know-how. Die FachsozialbetreuerIn betreut, berät, aktiviert und begleitet Menschen in komplexen Lebenslagen – und übernimmt, wenn entsprechend qualifiziert, auch medizinisch-pflegerische Aufgaben. Ob im Pflegeheim, in der Behinderteneinrichtung oder im Familienkontext: FachsozialbetreuerInnen gestalten Lebenswelten.


Bild: KI