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Heimhilfe vs. Pflegeassistenz: Die Unterschiede

Alltagsbegleitung versus pflegerisch-medizinische Unterstützung

16.03.2025


Nicht nur Laien verwechseln häufig die Heimhilfe mit der Pflegeassistenz – auch in Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Missverständnissen. So werden etwa HeimhelferInnen fälschlicherweise für Tätigkeiten wie subkutane Injektionen herangezogen, während PflegeassistentInnen mitunter zur Unterstützung in der Küche eingeteilt werden. Solche Fehleinschätzungen sind nicht nur problematisch, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn Heimhilfe und Pflegeassistenz sind zwei Berufsgruppen mit unterschiedlichen, gesetzlich geregelten Kompetenzen.

Heimhilfe vs. Pflegeassistenz: 400 vs. 1600 Stunden Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz (ehemals Pflegehelfer genannt) umfasst mindestens 1600 Stunden davon jeweils 800 Stunden Theorie und Praxis – und dauert in Vollzeit ein Jahr, berufsbegleitend kann sie bis zu 2 Jahre in Anspruch nehmen. Die Ausbildung zur Heimhilfe umfasst insgesamt 400 Stunden, aufgeteilt in je 200 Stunden Theorie und Praxis, und dauert rund vier Monate.

Seit dem 1. September 2023 kann die Pflegeassistenz auch im Rahmen eines dreijährigen Lehrberufs erlernt werden. Bei der Pflegeassistenz handelt es sich um eine qualifizierte Ausbildung mit Abschluss im sekundären Bildungsbereich.

Der Abschluss erfolgt in beiden Berufen über eine mündliche kommissionelle Prüfung. Erst mit der Lizenzierung als PflegeassistentIn bzw. HeimhelferIn und dem Eintrag in das Gesundheitsberuferegister ist die Ausübung des jeweiligen Berufs rechtlich zulässig.

Heimhilfe: Primär alltags- und haushaltsorientiert

HeimhelferInnen arbeiten stark alltags- und haushaltsorientiert. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen hauswirtschaftliche, hygienische und körperpflegerische Unterstützung sowie niedrigschwellige Betreuung im stationären sowie häuslichen Umfeld. Sie unterstützen alte und behinderte Menschen, fördern soziale Teilhabe und leisten Basisversorgung, ohne jedoch medizinunterstützende Tätigkeiten zu übernehmen.

Pflegeassistenz: Primär pflegerisch orientiert

PflegeassistentInnen sind primär in pflegerischen und medizinunterstützenden Kontexten tätig. Ihre Arbeit umfasst unter anderem rehabilitierende, palliative, gesundheitsfördernde und aktivierende Maßnahmen. Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen in Langzeit- und Akutpflege, Pflegetechnik, Pflegeprozess und Pflegeethik. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Ausbildung ist den Fächern Anatomie, Kommunikation und Pathologie gewidmet.

Kompetenzen und Aufgaben: Was darf die Pflegeassistenz, was die Heimhilfe nicht darf?

PflegeassistentInnen verfügen über ein umfangreicheres Kompetenzspektrum. Anders als die HeimhelferIn dürfen sie Verbände und Bandagen anlegen, subkutane Injektionen geben, Blut abnehmen, Sondennahrung und Sauerstoff verabreichen (auf ärztliche Anordnung), Wickel und Umschläge anlegen, Intertrigoprophylaxe durchführen und Stomapflege übernehmen.

Dazu kommen grundlegende Tätigkeiten wie Unterstützung beim Essen, bei der Körperpflege, beim Ankleiden und beim fachgerechten Umpositionieren bettlägeriger Menschen – Aufgaben, die auch HeimhelferInnen übernehmen können.

Vergleichstabelle Heimhilfe und Pflegeassistenz

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Heimhelfer und Pflegeassistenz: Die deutlichsten Unterschiede

Heimhelfer: Keine medizinunterstützenden Tätigkeiten

HeimhelferInnen übernehmen – ebenso wie PflegeassistentInnen – grundlegende Tätigkeiten der Basispflege. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen. Im Gegensatz zur Pflegeassistenz führen sie jedoch keine medizinunterstützenden Maßnahmen durch. Ihre Ausbildung ist mit insgesamt 400 Stunden deutlich kürzer als jene der Pflegeassistenz, die mindestens 1600 Stunden umfasst. Zusätzlich übernehmen HeimhelferInnen Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich, wie etwa das Reinigen der Wohnung, das Waschen von Wäsche und das Zubereiten von Mahlzeiten.

Um bis zu 1000 Euro mehr Einstiegsgehalt für die Pflegeassistenz

Das Einstiegsgehalt für PflegeassistentInnen liegt mit rund 2.150 bis 2.500 Euro brutto monatlich deutlich über jenem der Heimhilfe, das sich zu Beginn auf etwa 1.160 bis 1.900 Euro brutto beläuft. Der Unterschied beträgt somit beim Berufseinstieg rund 500 bis 1.000 Euro. Ein wesentlicher Faktor für das höhere Gehalt der PflegeassistentIn ist, dass diese auch in Nachtdiensten eingesetzt werden, während HeimhelferInnen in der Regel nur tagsüber arbeiten. Dadurch erhält die Pflegeassistenz zusätzlich zum genannten Gehalt Zulagen für Nachtdienste. Auch mit zunehmender Berufserfahrung bleibt ein Gehaltsgefälle bestehen, verringert sich jedoch etwas: Nach zehn Jahren liegt das Einkommen von PflegeassistentInnen bei etwa 2.400 bis 2.500 Euro brutto, während HeimhelferInnen mit langjähriger Erfahrung maximal rund 2.300 Euro brutto im Monat erreichen. Nachtdienstzulagen kommen bei der Pflegeassistenz noch einmal zusätzlich hinzu, sodass es aufgrund des Personalmangels nicht selten vorkommt, dass die Pflegeassistenz mit vielen Nacht- und Überstunden einige Monate im Jahr auf 3.000 Euro brutto kommt.

Die Heimhilfe macht keine Nachtdienste

Im Gegensatz zu PflegeassistentInnen leisten HeimhelferInnen keine Nachtdienste, was sich spürbar auf das Gehalt auswirkt.

*1) Berechnung der ECTS Punkte für Diplom-SozialbetreuerIn

Die Berechnung der 64 ECTS-Punkte für die Ausbildung zur Pflegeassistenz ergibt sich aus zwei Teilen:

  1. Theoretische Ausbildung und Praxis: 800 Stunden Theorie und 800 Stunden Praxis, insgesamt 1600 Stunden.
    Bei einem Richtwert von 25 Stunden pro ECTS-Punkt entspricht dies 64 ECTS-Punkten.

Die Berechnung der Stunden basiert auf dem Mindest-Stundenkontingent lt. Ausbildungsverordnung.

*2) Die NQR-Zuordnung

Der Nationale Qualifikationsrahmen ordnet Bildungsabschlüsse in Österreich verschiedenen Kompetenzniveaus zu. Level IV entspricht einem Abschluss im sekundären Bildungsbereich, wie etwa einem Lehrabschluss oder einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS). Level II umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausführung einfacher beruflicher Tätigkeiten. Die Betroffenen können unter Anleitung arbeiten, aber auch Verantwortung für einzelne Arbeitsschritte übernehmen. Typisch sind Anlernberufe oder einfache fachliche Tätigkeiten mit klaren Vorgaben.

*3) Angabe der Unterrichtsstunden

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz umfasst insgesamt mindestens 1600 Stunden. Die konkrete Verteilung der Unterrichtseinheiten kann von Schule zu Schule variieren, da einzelne Bildungseinrichtungen unterschiedliche Schwerpunkte setzen (z.B. Religion als Pflichtfach in den Caritas Schulen). Die angeführten Stundenzahlen dienen daher als Orientierungshilfe, um einen Überblick über den zeitlichen Umfang der einzelnen Fachbereiche zu erhalten.

Die Pflegeassistenz ist ein medizinisch fundierter Pflegeberuf mit erweitertem Handlungsspielraum im Gesundheitsbereich, während die Heimhilfe auf alltagsnahe Unterstützung und haushaltsbezogene Tätigkeiten fokussiert ist. Beide Berufe sind wichtig für das Pflegesystem, unterscheiden sich jedoch klar im Kompetenzniveau und in ihrer Verantwortung.


Bild: KI