Unterrichtsfach: Behindertenarbeit
23.11.2025
In der Sozialbetreuung hat in den letzten Jahrzehnten ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Weg vom klassischen Betreuungs- oder Fürsorgemodell hin zum modernen Assistenzmodell. Angehende Sozialbetreuer* kennen beide Paradigmen und arbeiten auch mit beiden, denn das moderne Modell der Assistenz ist in Österreich noch lange nicht ausgereift genug, um das Modell der Betreuung gänzlich abzulösen.
Das Betreuungskonzept: Fürsorge und Führung
Das Betreuungskonzept (auch Fürsorgeparadigma) beruht darauf, dass die Sozialbetreuerin / der Sozialbetreuer stellvertretend für den Menschen mit Behinderung handelt. Die betreuende Person plant, entscheidet und übernimmt Aufgaben im besten fachlichen Sinne für Klientin und Klient. Dabei werden aus professioneller Sicht „richtige“ Wege gesucht und angeboten, und die betreuende Person gibt gewissermaßen die Richtung vor. Klientin und Klient erhalten umfassende Fürsorge und müssen wenig Eigeninitiative zeigen. Dieses Modell war lange Zeit in der Behindertenhilfe vorherrschend und entspringt einer Tradition, die Behinderung primär mit Schutz, Pflege und Versorgung begegnete. Noch heute sind die Begriffe „Betreuung“oder „Versorgung“ in den Augen vieler Menschen mit Behinderung negativ besetzt, da sie mit Fremdbestimmung und Bevormundung gleichgesetzt werden[1]. Hierbei liegt nämlich ein Machtungleichgewicht vor: Die Fachkraft hat die Macht zu bestimmen, was „gut und richtig“ für die betreute Person ist, während die betreute Person selbst meist in einer passiven Rolle bleibt.
Vorteile des Betreuungskonzepts
Wie alles hat auch das Betreuungskonzept seine Vorteile. Die betreute Person bewegt sich in einem sicheren, gut versorgten Umfeld und es werden ihr viele Alltagsanforderungen abgenommen. Sie kann sich darauf verlassen, dass jemand anderer den Weg vorgibt und es gut mit ihr meint. Dadurch entsteht eine gewisse Entlastung: Die betreute Person muss wenig Anstrengung aufbringen, um eigene Pläne zu entwickeln, da vieles vorstrukturiert ist. Sozialbetreuende Fachkräfte achten darauf, dass Dinge „fachlich richtig“ erfolgen – dies kann bedeuten, dass gesundheitliche oder pädagogische Erfordernisse zuverlässig erfüllt werden.
Nachteile des Betreuungskonzepts
Dennoch überwiegen beim Betreuungskonzept die Nachteile.
- Eigene Ideen oder Wünsche von Klientin und Klient haben wenig Raum. Sie können oft nur schwer realisiert werden, da sie stets von den Ideen und Plänen der Betreuenden überlagert sind. Klientin und Klient lernen dadurch kaum, eigene Entscheidungen zu treffen.
- Langfristig kann die Orientierung am Lebensentwurf der sozial betreuenden Person dazu führen, dass der Bezug zu ihrem eigenen Lebensplan verloren geht. Die Fähigkeit, selbst aktiv zu werden und Ziele zu verfolgen, wird nicht gefördert und „verkümmert“ mit der Zeit.
- Es besteht die Gefahr der Überbehütung: Aus übermäßiger Fürsorge werden Klienten alle Probleme abgenommen. Dies führt zu Passivität und Abhängigkeit.
- Das Machtgefälle – „Betreuende haben die Macht, Betreute bekommen gesagt, was sie tun sollen“ – führt zu einer Art von Entmündigung. Aus Frust oder dem Wunsch nach Autonomie resultiert nicht selten herausforderndes Verhalten, also z.B. Widerstand, Aggression oder Rückzug, als Reaktion auf die erlebte Fremdbestimmung.
In der Praxis bedeutet das Betreuungskonzept oft, dass sozial Betreuende den Alltag der Klienten stark strukturieren. Beispiel: In einer Wohngruppe entscheidet die Betreuungskraft vielleicht, was es zu essen gibt, wann Freizeitaktivitäten stattfinden oder wie Aufgaben verteilt werden – in dem Glauben, das Beste für die betreuten Menschen zu tun. Diese können sich zwar auf Versorgung und Anleitung verlassen, haben aber wenig Übung darin, eigene Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, dass Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer sich der Grenzen dieses Modells bewusst sind: Gut gemeinte Hilfe kann zu Überfürsorge – und vom Gegenüber als Fremdbestimmung erlebt werden.
Das Assistenzkonzept: Selbstbestimmung fördern
Das Paradigma der Assistenz stellt einen Gegenentwurf dar. Hier ist der Mensch mit Behinderung nicht Empfänger fremdbestimmter Hilfe, sondern aktiver Gestalter seiner Unterstützung. Man spricht oft vom Assistenznehmer und Assistenzgeber. Anders als im Betreuungsmodell orientiert sich die Assistenz vollständig an den Wünschen, Bedürfnissen und Anweisungen der assistenznehmenden Person[1]. Das Wort Assistenz bedeutet wörtlich „jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen“[1] – genau das ist der Kern: Der Assistenzgeber hilft der Person, das umzusetzen, was sie möchte.
Dieses Konzept ist eng mit der Leitidee der Selbstbestimmung verbunden. Es entstand Ende der 1990er Jahre im Zuge der Behindertenrechts- und Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, zunächst vor allem für Menschen mit Körperbehinderungen[2]. Vertreterinnen wie Claudia Hoffmann und Georg Theunissen prägten den Assistenz-Begriff in dieser Zeit wissenschaftlich. So beschrieben Theunissen & Hoffmann (1999) Assistenz als einen „Schlüsselbegriff“ für die Behindertenhilfe, der sich nicht nur auf körperbehinderte Menschen beschränkt[2]. Vielmehr wurde diskutiert, wie das Konzept auch für Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchtigung anwendbar ist. Im Verlauf zeigte sich, dass viele Inhalte des Persönliche-Assistenz-Modells auch in der Arbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen sinnvoll eingesetzt werden können.
Selbstbestimmung als Ziel
Assistenz ist gewissermaßen die praktische Antwort auf die Forderung „Nichts über uns ohne uns“ – also Menschen mit Behinderung größtmögliche Kontrolle über ihr Leben zu geben. Die professionelle Rolle verändert sich dabei fundamental. Die Fachkraft ist nicht mehr die Expertin für das Leben der behinderten Person, sondern unterstützt diese lediglich dabei, ihre eigenen Pläne und Entscheidungen umzusetzen. Die betroffene Person wird als Expertin in eigener Sache angesehen, die weiß (oder lernen kann), was gut für sie ist. Diese Neuausrichtung erfordert von Assistenzfachkräften eine hohe Reflexionsbereitschaft und die Fähigkeit, die eigene führende Rolle loszulassen. Macht und Kontrolle liegen nun vorrangig bei der assistenznehmenden Person – diesen Prozess muss eine Assistenzkraft aushalten und professionell begleiten.
In der Praxis bedeutet das Assistenzmodell, dass der Alltag konsequent an den Wünschen der Person ausgerichtet wird. Beispiel: Wenn eine Klientin entscheiden möchte, wie sie den Tag verbringt, wird die Assistenzkraft genau dies ermöglichen – etwa gemeinsam überlegen, welche Aktivitäten anstehen (Einkaufen? Ausflug? Hobbys?) und wie die Person diese selbstbestimmt durchführen kann. Die Fachkraft fragt und hört zu, statt vorzuschreiben: Sie bietet Optionen an, erklärt Konsequenzen und respektiert die Entscheidung der Person. Anschließend hilft sie nach Anweisung der Person, die gewählten Aktivitäten umzusetzen – beispielsweise indem sie beim Transfer in den Rollstuhl hilft, Informationen bereitstellt oder bestimmte Handgriffe übernimmt. Wichtig ist auch, dass Assistenz immer Hilfestellung zur Selbsthilfe sein soll: Wo immer möglich, wird die Person befähigt, selbst tätig zu werden, anstatt dauerhaft für sie etwas zu tun.
Das Assistenzkonzept schließt natürlich nicht aus, dass Menschen mit schweren Beeinträchtigungen Unterstützung bekommen – im Gegenteil, auch sie sollen soweit wie möglich selbstbestimmt agieren. Kritiker fragten anfangs, ob Personen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf überhaupt in der Lage seien, Assistenzkräfte anzuleiten. Heute geht man davon aus, dass auch Menschen mit schwerer oder komplexer Behinderung zu Assistenznehmern werden können, wenn man die richtigen Bedingungen schafft: etwa indem einschränkende Strukturen abgebaut werden, geeignete Kommunikationmittel zur Verfügung stehen und die Fachkraft eine konsequente Stärken-Perspektive einnimmt. Praktisch heißt das, auch nonverbale Signale und Vorlieben wahrzunehmen und die Person trotz hohem Hilfebedarf als autonomes Individuum ernst zu nehmen.
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell als Ausnahmekonzept
Eine besondere Ausprägung des Assistenzgedankens ist die Persönliche Assistenz im Sinne eines Arbeitgebermodells. Hierbei tritt die Person mit Behinderung als Arbeitgeber auf: Sie organisiert ihre Assistenten selbst, stellt sie ein und weist ihnen Aufgaben zu; die Assistenzkräfte sind formell ihre Arbeitnehmer. Dieses Modell wird z.B. genutzt, wenn Menschen mit Behinderung ein Persönliches Budget für Assistenzleistungen erhalten. Alternativ gibt es das Dienstleister-Modell, bei dem ein Assistenzdienst oder Träger die Assistenz anstellt und verwaltet – jedoch weiterhin nach den Wünschen der assistenznehmenden Person arbeitet. Beide Varianten teilen den Kern, dass die inhaltliche Regie bei der Person mit Behinderung liegt.
Zusammengefasst führt das Assistenzparadigma zu einer gleichberechtigteren Beziehung zwischen der Fachkraft und der Person mit Behinderung. Indem Letztere die Richtung vorgibt, wird Selbstbestimmung ermöglicht und Fremdbestimmung vermieden. Für sozial betreuende Fachkräfte bedeutet dies, sich mehr als Begleiter denn als Betreuer zu verstehen. Oder wie ein Experte es formuliert hat: „Wir assistieren demjenigen, der unsere Hilfe benötigt, bei der Verwirklichung seiner Ziele. Beachten wir dies nicht, führt unsere durchaus gut gemeinte Hilfe zu Überbehütung, die als Fremdbestimmung erlebt wird“. Diese Haltung gilt es in der täglichen Arbeit umzusetzen.
Teilbereiche der Assistenz nach Hoffmann & Theunissen
Hoffmann und Theunissen haben das Assistenzkonzept in acht Teilbereiche bzw. Formen unterteilt[3]. Diese Kategorien beschreiben unterschiedliche Rollen, die eine Assistenzkraft – je nach Bedarf der Person – einnehmen kann. In der Praxis verschränken sich diese oft, doch zur Veranschaulichung werden sie getrennt aufgeführt:
- Dialogische Assistenz: = Beziehungsarbeit. Aufbau einer persönlichen Beziehung und Kommunikation. Die Assistenzkraft erfüllt Grundbedürfnisse nach sozialem Austausch, Zuwendung, Anerkennung und Geborgenheit. Dies kann z.B. Gespräche führen, miteinander spielen oder einfach Zeit teilen umfassen.
- (Lebens-)praktische Assistenz: Unterstützung bei alltäglichen praktischen Tätigkeiten und Abläufen (kochen, putzen, einkaufen, anziehen, Körperpflege, Mobilität)
- Advokatorische Assistenz: Unterstützte Entscheidungsfindung. Übernahme einer Fürsprecherrolle. Die Assistentin vertritt die Interessen der Person nach außen, wenn diese es selbst (noch) nicht kann, und setzt sich für deren Rechte und Wünsche ein. Dies kann bedeuten, für die Person zu sprechen oder zu übersetzen (z.B. in Gesprächen mit Behörden oder Ärzten) – stets aber im Sinne des Klienten.
- Sozialintegrierende Assistenz: Förderung der sozialen Teilhabe. Der Mensch mit Behinderung soll die Möglichkeit bekommen, sich als Teil einer Gemeinschaft oder Gruppe zu erleben. (Aktivitäten, Freizeitunternehmungen, Veranstaltungen, Treffen, Gruppenangebote). Kurz: Sie hilft, Kontakte zu knüpfen.
- Konsultative Assistenz: Beratende Funktion in Lebensfragen. Die Assistenzkraft steht bei der Problemlösung und Lebensbewältigung unterstützend zur Seite. Bei persönlichen Herausforderungen, Zukunftsplanungen oder Entscheidungsfragen berät sie den Assistenznehmer und gibt fachlichen Rat, jedoch ohne zu bevormunden. Ziel ist stets „Hilfe zur Selbsthilfe“: Die Person soll, angeleitet durch Beratung, möglichst selbst eine Lösung finden und informierte Entscheidungen treffen können.
- Facilitatorische Assistenz: Schaffung von Entwicklungschancen (Facilitator = „Ermöglicher“). Die Assistenzperson bietet gezielt Aktivitäten oder Umgebungen an, die die individuelle Entwicklung fördern. (z.B. den Menschen mit Behinderung so positionieren, dass er trotz Bewegungseinschränkung am Geschehen teilnehmen kann)
- Lernzielorientierte Assistenz: Instruktive Unterstützung beim Erwerb neuer Fähigkeiten. Hier steht ein konkretes Lernziel im Vordergrund, das der Mensch mit Behinderung erreichen möchte. Die Assistenzkraft fungiert quasi als Lernhelfer oder Trainer: Sie übt mit der Person bestimmte Fertigkeiten ein, bietet Lernmaterialien an und motiviert zum Dranbleiben – jedoch immer vorausgesetzt, das Lernbedürfnis kommt von der Person selbst. Beispiel: Jemand möchte den Umgang mit Geld üben oder eine neue Strecke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln lernen; die Assistenz begleitet und trainiert dies schrittweise.
- Intervenierende Assistenz: Eingreifende Hilfe in Krisensituationen. Dieser Bereich kommt zum Tragen, wenn akute Gefahr besteht – sei es Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung. Im Assistenzmodell wird nur in kritischen Situationen interveniert. Im Alltag hält sich der Assistent mit bevormundendem Eingreifen zurück, um die Selbstbestimmung nicht zu untergraben.
Die Assistenzkraft muss je nach Bedarf in verschiedene Rollen schlüpfen können – mal praktischer Helfer, mal Gesprächspartner, mal Anwalt, mal Lehrbegleiter usw. Wichtig ist, immer die Balance zu halten: genug Hilfe bieten, damit die Person ihre Ziele erreicht, aber nicht so viel, dass ihre Eigenständigkeit untergraben wird.
🫏 Eselsbrücke: FLAPDISK 🫏
Von der Betreuung zur Assistenz: Konsequenzen für die Praxis
Der Übergang vom Betreuungs- zum Assistenzparadigma stellt einen grundlegenden Wandel in Haltung und Vorgehen dar. Für die tägliche Praxis der Sozialbetreuung ergeben sich daraus mehrere wichtige Konsequenzen:
- Rollenverständnis und Haltung: Als professioneller Begleiterin ist es zentral, die eigene Machtposition zu reflektieren. Man muss bereit sein, Kontrolle abzugeben und die Vorstellungen der Klientinnen und Klienten wirklich in den Mittelpunkt zu stellen. In der Assistenzrolle agiert man auf Augenhöhe und respektiert die Person als autonomes Individuum mit eigenen Wünschen – auch wenn diese von den Vorstellungen der Fachkraft abweichen. Das erfordert Empathie, Geduld und oft Zurückhaltung im richtigen Moment.
- Kommunikation und Partizipation: Praktisch sollte jeder Planungsschritt mit der Person erfolgen, nicht über ihren Kopf hinweg. Dies bedeutet, die Kommunikation an die Fähigkeiten der Person anzupassen (bei Bedarf visuelle Hilfen, leichte Sprache, Gebärden etc.) und stets Wahlmöglichkeiten anzubieten. Zum Beispiel wird statt „Heute machen wir Sport“ gefragt „Möchtest du heute ins Schwimmbad oder spazieren gehen – oder hast du eine andere Idee?“. Selbst wenn jemand schwer kommunizieren kann, versucht man durch Beobachten von Reaktionen, durch Biografiekenntnis oder mit Unterstützung Angehöriger herauszufinden, was die Person bevorzugt.
- Förderung von Eigeninitiative: In einem assistenzorientierten Ansatz achten Fachkräfte darauf, die Person aktiv einzubeziehen. Wo früher vielleicht der Betreuer aus Routine den Pulli des Klienten ausgesucht hat, wird nun der Klient selbst (entsprechend seinen Fähigkeiten) in die Entscheidung einbezogen – auch wenn es bedeutet, dass etwas länger dauert oder nicht perfekt erledigt wird. Das Ziel ist Lernmöglichkeiten zu schaffen: aus versuchen und selbst tun lernt die Person für die Zukunft. Die Fachkraft fungiert als Coach, der ermutigt und bei Misserfolgen neu motiviert.
- Umgang mit Risiken: Ein Aspekt, der eng mit Selbstbestimmung verbunden ist, ist das Recht auf Risiko. Während im alten Betreuungsgedanken oftmals überbehütet wurde (aus Angst, es könnte etwas passieren), akzeptiert man im Assistenzmodell, dass ein gewisses Risiko zum Leben gehört – wie bei jedem anderen Menschen auch. Natürlich müssen Gesundheits- und Lebensgefahren vermieden werden, aber kleine Risiken (z.B. allein einkaufen gehen und sich eventuell verlaufen) werden als Lernerfahrung gesehen und nicht vorschnell unterbunden. Der Assistent hat hier die Aufgabe, Risiken abzuwägen und gegebenenfalls abzusichern, aber nicht jede potenzielle Unsicherheit zu verbieten.
- Professionelle Reflexion: Für die Fachkraft bedeutet der Assistenzansatz, sich kontinuierlich selbst zu hinterfragen: Handle ich noch im Sinne meines Klienten oder übernehme ich unbewusst die Kontrolle?Solche Reflexion wird in Teamsitzungen, Fallbesprechungen und in Supervision geübt. In der Ausbildung zum Sozialbetreuer lernt man, sich dieser „Grauzonen“ bewusst zu werden. Gerade weil die Grenzen fließend sein können – manchmal ist Unterstützung nötig, manchmal wäre Zurückhaltung angebracht – braucht es ein ständiges Austarieren. Fachliteratur betont, dass dieser Wandel zu einer „Kultur des Helfens“führt, welche die Wünsche, Bedürfnisse und Rechte der behinderten Person anerkennt und achtet.
Das Paradigma der Assistenz stellt die Selbstbestimmung und Teilhabe des Menschen mit Behinderung ins Zentrum und verlangt von sozial betreuenden Fachkräften ein Umdenken weg von bevormundender Fürsorge. Für angehende Fachkräfte bedeutet dies, sich theoretisches Wissen über Selbstbestimmung, Empowerment und Teilhabe anzueignen und dieses im täglichen Umgang praktisch anzuwenden. Nur so lassen sich moderne Betreuungskonzepte im Sinne der Inklusion und Menschenwürde umsetzen.
Quellen:
[1] Assistenz (Behindertenhilfe), wikipedia
[2] Was ist Begleiten und Assistieren?, qualitaetsoffensive-teilhabe.de
[3] Selbstbestimmung bei älteren Menschen mit einer geistigen Behinderung, irf.fhnw.ch, Publikations- und Forschungsdatenbank der Fachhochschule Nordwestschweiz
Weiterführende Literatur zum Thema Assistenz:
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Bild: ©pixabay.com, @geralt