Aufbereiteter Lehrinhalt
Erstellt am: 12.03.2026
Letzte Aktualisierung: 22.06.2026
Arbeit ist mehr als Erwerbstätigkeit – sie beeinflusst Teilhabe, Identität und gesellschaftliche Integration. Dieser aufbereitete Lehrinhalt zeigt, welche Bedeutung Arbeit für Menschen mit Behinderung hat und welche Unterstützungsangebote den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
Definition von Arbeit
Die ökonomische Sichtweise: Arbeit als Erwerbsarbeit zur Existenzsicherung
In den Wirtschaftswissenschaften und im alltäglichen Sprachgebrauch wird Arbeit primär als Erwerbstätigkeit verstanden.
- Definition: Jede zielgerichtete, planmäßige und bewusste körperliche oder geistige Tätigkeit, die mit dem Ziel der Einkommenserzielung durchgeführt wird. (Gabler Wirtschaftslexikon, Duden)
- Kernmerkmal: Sie dient dem Lebensunterhalt und ist Teil der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Arbeit gilt hier als Produktionsfaktor (neben Boden und Kapital) zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Die sozialpädagogische (ganzheitliche) Sichtweise: Arbeit als jede Aktivität, bei der Menschen versuchen, Aufgaben zu meistern
Diese Perspektive blickt über das reine Geldverdienen hinaus und betrachtet den Menschen sowie seine Rolle in der Gesellschaft.
- Definition: Jede Aktivität, bei der Menschen versuchen, Aufgaben zu meistern, ist Arbeit – unabhängig von Bezahlung oder Arbeitsmarkt
- Kernmerkmal: Diese Definition schließt auch unbezahlte Arbeit ein. Dazu zählen Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen (Care-Arbeit) sowie ehrenamtliche Tätigkeiten oder Eigenarbeit. Hier steht der gesellschaftliche oder persönliche Nutzen im Fokus.
Der Einfluss von Arbeit auf den Menschen
Positive Aspekte:
- Existenzsicherung (Einkommen, Lebensstandard)
- Sinnstiftung (Struktur und Bedeutung)
- Identitätsbildung (prägt das Selbstbild)
- Soziale Teilhabe (Kontakte, Anerkennung, Integration)
- Persönlichkeitsentwicklung (Erfolgserlebnisse, Freude, Kompetenzerweiterung)
- Strukturierung des Alltags (geregelter Tagesablauf, Unterscheidung Arbeit/Freizeit)
- eine Rolle einnehmen
Negative Aspekte:
- Überforderung
- Unterforderung
- mangelnde Wertschätzung
- Unzufriedenheit
- Stress
- Fehlende Teilhabe → Isolation, Sinnverlust
Bedeutung der Arbeit für Menschen mit Behinderung
Die Arbeitssoziologie untersucht allgemein, wie Arbeit gesellschaftlich organisiert ist und wie unterschiedliche Gruppen Zugang zu Arbeit erhalten. Dazu gehört auch die Frage, welche Chancen und Barrieren Menschen mit Behinderungen ab Arbeitsmarkt haben.
🪢 🧩💡Erinnerungsknoten: Was ist Arbeitssoziologie?💡🧩 🪢
Arbeit hat nicht nur eine wirtschaftliche Funktion, sondern spielt auch eine wichtige funktionale Rolle.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Definition
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen für Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie richten sich auch an Personen, die „derzeit nicht“ auf dem ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können (z.B. Menschen mit psychischen Behinderungen).
Ziele
Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen und gleichzeitig ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Aufgabenbereiche
Arbeitsprozesse werden an die Ressourcen und Bedürfnisse der MitarbeiterInnen angepasst. Sie sollen sich im „sinnvollen Tun / tätig sein“ erleben.
Die einzelnen Werkstätten bzw. Gruppen können unterschiedliche Arbeitsangebote haben:
- künstlerisch-kreativ
- hauswirtschaftlich
- handwerklich
- landwirtschaftlich
- …
Arbeitszeiten
Sind geregelt (40 Std.), es besteht ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch.
Fördergruppen
Definition
Fördergruppen sind Gruppen, die räumlich in Tageswerkstätten inkludiert sind. Dort erhalten Menschen mit Schwerst- oder Mehrfachbehinderung eine ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuung.
Ziele
Im Vordergrund steht nicht die Leistung bzw. produktive Arbeit, sondern:
- Körperwahrnehmung
- Feinmotorik
- Grobmotorik
- soziale Kontakte
- Kommunikation
- sinnvolle, nachvollziehbare Tagesgestaltung
„Supported Employment“ in Europa und Österreich
Definition
„Supported Employment“ (Unterstützte Beschäftigung) ist ein inklusives Konzept, das 1970–1980 in den USA entwickelt wurde. Seit den Neunzigerjahren wird unter dem Begriff „Begleitende Hilfen“ auch in Österreich gearbeitet. Das Ziel von Supported Employment ist es, durch individuelle Assistenz- und Unterstützungsleistungen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu fördern.
Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung:
Arbeitsassistenz
Zielgruppe: Menschen mit Sinnesbehinderungen oder psychischen Behinderungen
- begleitet berufliche Erstintegration
- erstellt eine Situationsanalyse
- erarbeitet eine Einschätzung zu den beruflichen Möglichkeiten
- begleitet bei der Arbeitssuche
- unterstützt in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses
- führt Kriseninterventionen zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes durch
Die Arbeitsassistenz wird im Auftrag des Sozialministeriumservice im Rahmen von NEBA durchgeführt. Trägerorganisationen sind beispielsweise Caritas Wien, Lebenshilfe Niederösterreich, chance plus, arbas Tirol oder wienwork.
Berufsausbildungsassistenz
- legt gemeinsam mit dem Betrieb die Ausbildungsziele für die Ausbildungsform Teilqualifikation fest
- es wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen
- Teilbereiche des betreffenden Berufsprofils werden während der Ausbildung vermittelt
- eine verlängerte Lehrzeit ist möglich
Neben dem Sozialministeriumservice, das die Berufsausbildungsassistenz (BAS) im Rahmen von NEBA als Unterstützung bei verlängerter Lehre oder Teilqualifikation beschreibt, bieten in Österreich unter anderem Rettet das Kind Burgenland, autArK, Integration Niederösterreich, Jugend am Werk Oberösterreich oder arbas Tirol entsprechende Unterstützung an. Die BAS legt gemeinsam mit dem Betrieb Ausbildungsziele für die Teilqualifikation fest, begleitet den Abschluss des Ausbildungsvertrags und unterstützt auch bei einer möglichen verlängerten Lehrzeit.
Clearing
- Dienstleistung am Übergang Schule / Beruf
- wird in enger Zusammenarbeit mit den Schulen durchgeführt
- zeigt Jugendlichen durch Beratung, Begleitung und Diagnostik mögliche den Fähigkeiten entsprechende Perspektiven auf
- fördert die Leistungsfähigkeit durch individuelle Unterstützungspakete
Clearing wird im Rahmen der Beruflichen Assistenz durchgeführt. Der Auftraggeber ist das Sozialministerium.
JobCoaching
- ist eine besonders intensive Maßnahme
- Begleitung am Arbeitsplatz
- verantwortlich für die betriebliche Einschulung
- vermittelt und plant Arbeitsabläufe
- hilft bei Veränderungen am Arbeitsplatz
In Österreich wird Jobcoaching vor allem im Rahmen von NEBA (Netzwerk Berufliche Assistenz) angeboten. NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice, und Jobcoaching ist dort als eigene Unterstützungsleistung verankert. Zusätzlich bieten je nach Bundesland weitere Organisationen JobCoaching an, etwa Rettet das Kind, Caritas, Jugend am Werk, WITAF, autArK, Chance B, Lebenshilfe, Wien Work oder arbas.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
- für Menschen mit schweren Behinderungen
- ist eine persönliche Unterstützung bei der beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung
- Bewältigung des Weges zum Arbeitsplatz
- Unterstützungsleistungen
- Assistenz bei notwendigen persönlichen Bedürfnissen (z.B. Essenseinnahme, Toilette)
Für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist in Österreich in erster Linie das Sozialministeriumservice zuständig. Für Persönliche Assistenz im Alltag, beim Wohnen oder in der Freizeit sind häufig die Länder beziehungsweise deren Behindertenhilfe und die von ihnen beauftragten Träger zuständig. Zu diesen Trägern gehören unter anderem die WAG Assistenzgenossenschaft, der Verein Miteinander, die BMKz Assistenz gGmbH, ISI Graz oder Knackpunkt Salzburg – Selbstbestimmt Leben Salzburg.
Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes
Unternehmen können finanzielle Förderungen oder Kostenersatz für die Anschaffung technischer Hilfsmittel sowie für Arbeitsplatzadaptierungen zur Herstellung von Barrierefreiheit erhalten. In Österreich werden solche Förderungen zum Beispiel über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Sie sollen Betriebe dabei unterstützen, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten oder anzupassen.
Menschen mit Behinderung können sich von AssistentInnen beraten lassen, um die individuell bestmögliche technische Ausstattung (assistive Technologien) ihres Arbeitsplatzes zu erhalten. Praktisch läuft die Beratung über die Arbeitsassistenz im Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) ab. Zusätzlich gibt es österreichweit Beratungsangebote von Trägern wie z.B. ÖZIV SUPPORT, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im arbeitsfähigen Alter auf dem Weg zu beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe begleiten.
Bedarfserhebung im Bereich Tagesaktivitäten/Arbeit/Bildung
Arbeitsverhalten:
- Aufgabenverständnis (Aufgabenerfassung und Erledigung)
- Selbständigkeit
- Sorgfalt
- Verlässlichkeit
- Leistungsbereitschaft
- Kontrollfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Motivation
- Frustrationstoleranz (Reaktion bei Schwierigkeiten der Durchführung)
- Planung: planloses Handeln, Handeln ist planvoll und kausal(ursächlich), Planung formulieren können, durchführen
- An welchen Arbeitsangeboten zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und anderen Kompetenzen (Umgang mit Material, Handwerk,…) nimmt der Klient teil?
- Verfügt der Klient über eigene Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich eigener Bildungs- oder beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten?
- In welchen Bereichen bestehen Möglichkeiten, den Klienten zu mehr Selbstverantwortung und Eigeninitiative zu motivieren?
- Vor welchen Herausforderungen hat der Klient möglicherweise Angst?
- Welche Möglichkeiten bestehen, dem Klienten zu unterstützenden Kontakten im Bereich Arbeit und Ausbildung zu verhelfen?
Die Arbeit und das Nichtstun (im Zusammenhang mit Selbst- und Fremdbestimmung)
In der im Jahr 1741 gedruckten Darstellungsschrift „Gründliche Nachricht von der allhiesigen Armen-Cassa, und wie es mit der Verpflegung derer Dürftig- und Noht-Leidenden dermalen gehalten werde“[1], in der es über das Verpflegungswerk der Wiener Armenkasse und das Arbeitshaus in Ebersdorf/Kaiserebersdorf (im Gebäude der heutigen Justizanstalt Simmering) geht, wird das Wort „Müßiggang“ (was nichts anderes als Nichtstun bedeutet) verwendet, um Bettler auf den Straßen Wiens mit moralischem Absturz, und damit mit dem Bösen (im Sinne sündigen Verhaltens) gleichzusetzen. Der Müßiggang wurde dabei als eine Haupteigenschaft der „falschen Bettler“ dargestellt (im Gegensatz zu den „richtigen“ Bettlern, die wirklich arm waren und Hilfe „verdienten“). Diese Zuschreibung wurde damit begründet, dass sie Almosen annähmen, obwohl sie zur Arbeit fähig seien. Entstanden ist das Dokument im 18. Jahrhundert unter der Regentschaft von Maria Theresia. Es dokumentiert, dass rund 500 Bettler aus den Gassen Wiens aufgesammelt und in einem eigens dafür erbauten Arbeitshaus in Kaiserebersdorf (im Gebäude der heutigen Justizanstalt Simmering) untergebracht werden sollten. Das historische Beispiel des Arbeitshauses in Kaiserebersdorf zeigt, wie der Begriff des „Müßiggangs“ genutzt wurde, um Armut moralisch zu verurteilen und Bettler durch Arbeitszwang zu disziplinieren („vor derley Leute ist kein anderes Heils-Mittel/als daß sie zur Arbeit … mit Gewalt angetrieben…“)[2]. Unter den Bettlern der frühen Neuzeit (also auch um 1740 in Wien) befanden sich viele alte Menschen und Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen.
Die Begriffe Arbeit, Müßiggang (“Nichtstun”) und Strafe prägen unsere Gesellschaft bis heute stark, werden aber zu wenig kritisch hinterfragt. Auch heute, in der modernen Arbeitsgesellschaft des 21. Jahrhunderts, werden Arbeitslose zunehmend wieder moralisch abgewertet und wirtschaftlich unter Druck gesetzt, obwohl das Wirtschaftssystem selbst nicht mehr genügend Arbeitsplätze bereitstellt.
Arbeit sollte stärker an Selbstbestimmung, individuellen Fähigkeiten und gesellschaftlichem Beitrag orientiert sein. Nicht nur in der Behindertenarbeit.
In der Behindertenarbeit bleibt das Nichtstun der KlientIn überlassen. Es geschieht im Sinne der Selbstbestimmung.
Statt zu sagen:
„Sitz nicht einfach nur da, tu’ irgendetwas,“
sollten wir das Gegenteil fordern:
„Tu’ nicht irgendetwas; sitz nur da.“
(Thich Nhat Than)
Varianten des Nichtstuns
- Nichts-Tun-Dürfen (z.B. fehlendes Vertrauen, jemandem etwas nicht zutrauen)
- Nichts-Tun-Können (fehlende Anregung)
- Nichts-Tun-Müssen (durch Krankheit/Behinderung erzwungen)
- Nichts-Tun-Wollen (selbstbestimmte Entscheidung)
- Nicht-zu-tun-zu-haben (Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten)
Ambivalenzen und Entwicklungsmöglichkeiten
- Errungene Freiheit: bewusst gewählt, die Situation macht für den Betroffenen Sinn → Entspannung, Muße, Kreativität
- Erzwungene Freiheit: bei schwerer Behinderung/Krankheit → Leidensdruck, da Teilhabe nicht möglich
- Sicherer Ort: – Situation wird als sicherer Ort erlebt, aber Gefahr von erlernter Hilflosigkeit, sozialer Isolation
- Leere als Potenzial: „Leere “kann auch Qualitäten beinhalten, kann Raum für neue Entwicklungen öffnen (Die Welt verschwindet nicht in der Leere, sondern sie entsteht aus der Leere)
Nichtstun kann sein:
beobachten, nachdenken, entspannen, etwas im Geist wiedererleben, planen, strukturieren,…
Mögliche Folgen des Nichtstuns:
dem Betroffenen wird nichts mehr zugetraut, Passivität, erlernte Hilflosigkeit
Fragestellungen, um den Sinn des Nichtstuns einer Person zu verstehen
- Freiwilliges oder erzwungenes Nichtstun?
- Wie fühlt sich das Nichtstun für die Person an? Leer, anziehend, beruhigend, unheimlich,…
- Welche Geschichte ging dem Nichtstun voraus?
- Welche Auswirkungen hat das Nichtstun auf die Person? Fühlt sich entspannter, angespannter, besser, schlechter, klarer,…
Quellen:
[1] Anonym (1741): Gründliche Nachricht von der allhiesigen Armen-Cassa, und wie es mit der Verpflegung derer Dürftig- und Noht-Leidenden dermalen gehalten werde. Wien: Johann Peter van Ghelen.
[2] vgl. Anonym (1741), S. 14
Dieser Beitrag bietet eine Einführung in zentrale Konzepte der Behindertenarbeit rund um Arbeit, Teilhabe und berufliche Unterstützungssysteme. Er dient als Orientierung für Ausbildung, Unterricht und Praxis im sozialpädagogischen und sozialpsychiatrischen Kontext.