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Kompetenz der Pflegeassistenz: Sturzprophylaxe

Lehrinhalt der Unterrichtsfächer: Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege inklusive Pflegetechnik & Bewegungslehre


31.01.2026

Stürze stellen eine der häufigsten und gefährlichsten Risiken für pflegebedürftige Menschen dar. Sie können schwerwiegende Verletzungen wie Knochenbrüche oder Kopfverletzungen verursachen. Ziel der Pflege ist es die Mobilität und Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen möglichst lange zu erhalten. Nur durch fundiertes Wissen über sturzprophylaktische Maßnahmen kann die Pflegeassistentenz zu diesem Ziel beitragen.


Das muss die Pflegeassistenz über Stürze und Sturzprophylaxe wissen:
➤ Den Begriff Sturz definieren.
➤ Die Bedeutung von Beinahestürzen kennen.
➤ Die möglichen Folgen eines Sturzes verstehen.
➤ Sturzrisikofaktoren identifizieren und einschätzen können.
➤ Besonders sturzgefährdete Personen identifizieren und richtig betreuen.
➤ Statistische Daten zur Sturzrate bei älteren Menschen kennen und interpretieren.
➤ Sturzprävention in Pflegeheimen besonders beachten.
➤ Maßnahmen zur Sturzprophylaxe umsetzen können.
➤ Schutzmaßnahmen gegen Stürze und sturzbedingte Verletzungen anwenden.
➤ Sofortmaßnahmen nach einem Sturz durchführen.
➤ Ein Sturzprotokoll korrekt erfassen.

Sturzprophylaxe ist für die Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit genauso wichtig wie für die Pflegeassistenz

In der Ausbildung zur Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit wird Sturzprophylaxe häufig als „klassisches Pflegethema“ verstanden. Sturzprophylaxe ist jedoch keine Frage des Alters, sondern eine zentrale Querschnittsaufgabe professioneller Betreuung – und damit für die Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit genauso relevant wie für die Pflegeassistenz oder die Fachsozialbetreuung Altenarbeit. Man denke nur an Menschen mit Sehbehinderung: Sie zählen zu einer besonders sturzgefährdeten Personengruppe. Bei der Arbeit mit dieser Personengruppe muss die Fachsozialbetreuung bewusst angepasst Handeln.

Sturzprophylaxe bedeutet nicht nur Gehhilfen erklären, Schuhe kontrollieren und Böden sichern, sondern vor allem Sicherheit herstellen, Selbstständigkeit erhalten, Angst reduzieren und Teilhabe ermöglichen. Diese Ziele decken sich unmittelbar mit dem professionellen Selbstverständnis der Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit.

Definition: Sturz

Ein Ereignis, bei dem eine Person ungewollt auf den Boden fällt.

Beinahesturz

Beinahestürze liefern wichtige Hinweise auf ein potenzielles Sturzrisiko. Das Risiko nach einem Sturz erneut zu stürzen, liegt bei rund 70%.

Hinweis für Fachsozialbetreuer mit PA-Ausbildung:
Beinahestürze gelten als anerkannte Risikohinweise für zukünftige Stürze. Sie sind Teil der Sturzprävention – und somit der Pflege- und Betreuungsqualität. Er stellt ein pflege- und betreuungsrelevantes Ereignis dar, das je nach das Situation, Kontext und individuellem Risikoprofil Folgehandlungen (Maßnahmenanpassung, Beobachtung, Weiterleitung) auslösen kann. Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aus der Mitverantwortung für Sicherheit und Prävention und der Qualitätssicherung im jeweiligen Setting – NICHT allein aufgrund der Tatsache, dass man für die Durchführung pflegerischer Tätigkeiten eingestellt wurde.
➡️ Die Pflegeassistenz ist dokumentationspflichtig
➡️ Die Fachsozialbetreuung mit PA-Ausbildung ebenso
Ein Beinahesturz ist daher auch als von der Fachsozialbetreuung zu dokumentieren, sofern sie im Gesundheitsregister als Pflegeassistenz eingetragen ist.

Mögliche Sturzfolgen

Körperlich: Verletzungen (z.B. Oberschenkelhalsbruch), beeinträchtigte Mobilität, Schonhaltungen, Tod
Sozial: Isolation, Rückzug, Verringerung der Aktivitäten
Psychisch: Sturzangst (Post-Fall-Syndrom), Vermeidungsstrategien

Sturzrisikofaktoren

Personenbezogene Risikofaktoren: Angst (z.B. Post-Fall-Syndrom), Schwindel (Blutdruck, Kreislauf), Alter, Bewegungs- und Wahrnehmungsstörungen (z.B. Parkinson)
Medikamentenbezogene Risikofaktoren: Analgetika (Schmerzmittel), Sedativa (Beruhigungsmittel), Hypnotika (Schlafmittel), Drainagen, Katheter, Infusionen
Umgebungsbedingte Risikofaktoren: ungeeignete Schuhe, Kabel, Teppiche, Bremsen an Rollstuhl sind nicht fest, Lichtverhältnisse

Die Personen aus dem Bereich der Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit sind oft diejenigen, die am nächsten am Alltag der betreuten Person sind – und damit Veränderungen, Unsicherheiten oder Beinahestürze frühzeitig wahrnehmen können. Es liegt daher in ihrer Verantwortung, Risiken frühzeitig zu erkennen, situationsgerecht zu reagieren und relevante Beobachtungen im interdisziplinären Team weiterzugeben.

Besonders sturzgefährdete Personen

• alte Menschen (Alter über 70)
• Menschen mit Bewegungs- oder Wahrnehmungsstörungen (z.B. Parkinson)
• Menschen mit chronischen Schmerzen (z.B. Analgetika)
• psychisch kranke Menschen (z.B. Sedativa, Hypnotika)
• kognitiv oder physisch beeinträchtigte Menschen
• Einnahme von 4 verschiedenen Medikamenten
• reduzierter Allgemeinzustand
• Sehstörungen
• immobil und inaktiv
• Sturzphobie (Post-Fall-Syndrom)

Laut WHO stürzen 35% der über 65-Jährigen einmal im Jahr. Bei Menschen über 70 steigt die Sturzrate auf 42% an. Zudem steigt die Sturzhäufigkeit mit dem Ansteigen des Lebensalters.

Zudem sind Stürze in Pflegeheimen deutlich häufiger als zu Hause. Ungefähr 30-50% der HeimbewohnerInnen stürzen jährlich, davon 40% wiederkehrend. Etwa 75% der Stürze in Pflegeheimen finden in den Bewohnerzimmern und angrenzenden Badezimmern statt. Auf Gängen oder in Gemeinschaftsräumen sind Stürze eher selten. Eine ärztliche Versorgung ist in 5-10% der Fälle nötig. Frauen stürzen häufiger als Männer und haben auch ein höheres Verletzungsrisiko. Das ist darin begründet, dass viele ältere Frauen an postmenopausaler Osteoporose (Risiko erhöht sich ca. ab dem 50. Lebensjahr) leiden.

Interventionen bei Sehbehinderung/Sehbeeinträchtigung

• verbale Kommunikation – keine nonverbalen Kommunikationsmuster
• P/B mit Namen ansprechen
• niemals anfassen ohne Information und Einverständnis
• Struktur und Orientierung geben, z.B. wenn etwas verstellt wird
• bei Betreten und Verlassen des Zimmers informieren
• am Weg zu Untersuchungen Begleitung anbieten
• Hilfestellung beim Essen anbieten, dabei Selbstständigkeit nicht einschränken
• Anordnung der Speisen beschreiben
• „Anschleichen“ vermeiden

Diese Maßnahmen sind klassische sozialbetreuerische Kernkompetenzen und gleichzeitig hochwirksame Elemente der Sturzprävention.

Gründe für einen Sturz

• instabile Kreislaufsituation
• Stolperfallen wie lose Teppiche oder Kabel
• Nichtbenutzung von Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät, Rollator)
• Drainagen, Katheter, Infusionen
• keine geschlossenen, rutschfesten Schuhe an
• nasser Boden (Badezimmer) und keine rutschfesten Unterlagen
• Klingel und Lichtschalter nicht in Reichweite gehbehinderter Menschen
• Veränderungen der Umgebung ohne Information an den P/B
• Psychopharmaka, Herz-Kreislauf-Medikamente, Parkinson-Medikamente, Analgetika [Schmerzmittel], Sedativa [Beruhigungsmittel], Hypnotika [Schlafmittel]
• schlechte Beleuchtung
• keine Erhöhung des Toilettensitzes
• kein bereitgestellter Stuhl
• Gehhilfen werden falsch verwendet (z.B. Bremse bei Rollator)
• zu kleine/große Schuhe, Kleidung

Sturzprophylaxe

• Kontrolle und Beurteilung der Kreislaufsituation
• sich über individuelle Erkrankungen und Einschränkungen informieren
• Stolperfallen beseitigen
• Hilfsmittel berücksichtigen (Brille, Hörgerät, Rollator)
• Drainagen und Zugänge sichern
• geschlossene, rutschfeste Schuhe anziehen lassen
• angemessen informieren und unterstützen
• sichern beim Gehen

Schutz vor Stürzen und sturzbedingten Verletzungen bieten

• Information und Beratung
• Räumlichkeiten zeigen und auf Stiegen hinweisen
• Klingel und Lichtschalter in Reichweite gehbehinderter Menschen
• Veränderungen der Umgebung morgens vornehmen (damit die Person genügend Zeit hat, sich auf Veränderungen einzustellen)
• Arzneimittelreaktionen überwachen (Psychopharmaka, Herz-Kreislauf-Medikamente, Parkinson-Medikamente)
• Schlafmittel nicht zu spät verabreichen
• rutschfeste Unterlagen in Duschen und Badewannen
• gut sitzende Hausschuhe
• ausreichende, aber nicht blendende Beleuchtung
• Brille und Hörgerät tragen lassen
• Erhöhung des Toilettensitzes
• bereitstellen eines Stuhls bei der Mobilisation (Rast, optische Verkürzung der Gehstrecke)
• regelmäßige Bewegungsübungen zu mehr Schritt- und Standfestigkeit
• Anleitung bei der Verwendung von Gehhilfen
• regelmäßige Fußpflege
• Passform der Schuhe und Kleidung
• Anpassung der Ernährung (Zusammenhang zwischen Muskelkraft und Ernährungszustand)

Sofortmaßnahmen nach einem Sturz

• Schmerzbefragung
• Kontrolle der Vitalparameter
• betroffene Stellen inspizieren
• Patenten ins Bett helfen
• Patientenglocke in Reichweite
• Arzt informieren
• ggf. Verletzungen versorgen
• ggf. Spital zur Abklärung
• mehrmalige Kontrolle des Patienten
• Sturzprotokoll

Sturzprotokoll

• Zeitpunkt des Sturzes
• Situationsbeschreibung
• Aktivitäten vor dem Sturz
• Ort des Sturzes
• Zustand vor dem Sturz
• Folgen des Sturzes
• eingeleitete Folgemaßnahmen

Dem P/B das korrekte Gehen mit dem Stock erklären

• Stockgriff in Höhe des Handgelenks
• Stock immer auf der gesunden Seite (z.B. Handicap links – Stock rechts)
• Stock seitlich vor betroffenem Bein abstellen – nun ist das gesunde Bein auf Höhe des Stocks
• betroffenes Bein deutlich vor gesundem Bein abstellen – dadurch Streckung des Hüftgelenks
• Dreipunktgang

P/B beim Gehen mit dem Stock sichern

immer auf nichtbetroffener Seite (weil bei Stolpern sichert man dadurch das Gewicht auf das gesunde Bein)

Quellen:
[1] Haftung in der Pflege, Forum Gesundheitsrecht


Bild: ©pixabay.com, @yamabon