Aufbereiteter Lehrinhalt, Unterrichtsfach: Behindertenarbeit
Erstellungsdatum: 22.11.25
Letzte Aktualisierung; 22.06.26
In westlichen Kulturen gilt Selbstbestimmung als gesellschaftlicher Wert, in dem ein erfülltes Leben als ein autonomes, in Eigenverantwortung gelebtes Leben verstanden wird. Dieser Wert wurde jedoch auf Menschen mit Behinderung lange Zeit nicht angewandt. Die Pädagogik geht heute ganz selbstverständlich davon aus, dass jeder Mensch – auch ein Mensch mit (schwerer) intellektueller Behinderung – prinzipiell zur Selbstbestimmung fähig ist. Diese Tatsache ist die Grundvoraussetzung für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Was heißt selbstbestimmt leben?
Basis bilden das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens (Art, 22 UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 8 EMRK)[5] und in Österreich § 239 ABGB, „Selbstbestimmung“[7]:
„Im rechtlichen Verkehr ist dafür Sorge zu tragen, dass volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, möglichst selbständig, erforderlichenfalls mit entsprechender Unterstützung, ihre Angelegenheiten selbst besorgen können („Unterstützte Entscheidungsfindung“). Unterstützung kann durch die Familie, andere nahe stehende Personen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und soziale und psychosoziale Dienste, Gruppen von Gleichgestellten, Beratungsstellen oder im Rahmen eines betreuten Kontos oder eines Vorsorgedialogs geleistet werden.“
§ 239 ABGB, „Selbstbestimmung“
Das folgende Zitat geht auf die Veröffentlichung „Independent Living – Philosophy, Process, and Services[8]“ der US-amerikanischen Autoren Charlene DeLoach (C.P. DeLoach), R.D. Wilkins (Ronnie D. Wilkins)[9] und G.W. Walker (Guy W. Walker) aus dem Jahr 1983 zurück. Die bis heute im deutschsprachigen Raum geläufige Übersetzung und Formulierung stammt von dem deutschen Juristen und Behindertenaktivisten Horst Frehe.
„Selbstbestimmt leben heißt KONTROLLE ÜBER DAS EIGENE LEBEN zu haben, basierend auf echten Wahlmöglichkeiten. Das schließt das Recht mit ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, ohne dabei in psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten.“
vgl. Frehe 1990
„JEDER Mensch (auch mit schwerer intellektueller Behinderung) ist prinzipiell zur Selbstbestimmung fähig.“
heilpädagogisch-anthropologische Haltung n. Otto Speck, Sonderpädagoge und Hochschullehrer
• EMRK
• Österreich: ABGB „Selbstbestimmung“
• JEDER Mensch ist zur Selbstbestimmung fähig
• Kontrolle über das eigene Leben
• echte Wahlmöglichkeiten
• Recht, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln
• Recht, verschiedene soziale Rollen einzunehmen
Selbstbestimmung als Handlungsbasis
Selbstbestimmung ist die Handlungsbasis in der sozialpädagogischen Arbeit. Alles, was in der sozialpädagogischen Arbeit geschieht, richtet sich daran aus, die Autonomie der Menschen zu stärken – es ist sozusagen „das Ziel“ der Arbeit. Betrachte dich als „erfolgreich“, wenn der Klient sagt „Danke, dass du mir zutraust, es selbst zu schaffen.“.
Was „Selbstbestimmung fördern“ nicht ist
• Selbstbestimmung als Freiheit von Verpflichtung[1]
• Bloßes „Gewährenlassen“[2]
• Selbstbestimmung als „Umkehrung von Machtverhältnissen“[2]
Selbstbestimmung als Freiheit von Verpflichtung
Selbstbestimmung heißt nicht, Frei-Sein von Verpflichtung und Verantwortung.
Bloßes „Gewährenlassen“
Selbstbestimmung stärken hat nichts mit „Du kannst Tun und Lassen, was du willst!“ zu tun. SozialbetreuerInnen können ihrer Verantwortung nicht gänzlich enthoben werden. Sie müssen Risiken einschätzen und Schutz gewährleisten. Es ist ein verantwortungsvolles Begleiten, ohne zu bevormunden.
Selbstbestimmung als „Umkehrung von Machtverhältnissen“
Es geht nicht um die Frage, wer (die Klientin* oder die Sozialbetreuerin*) in der Betreuung „die Macht hat“ – es geht darum, dass die Klientin* ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann.
Bedingungen für Selbstbestimmung
• Partnerschaftlichkeit, Beteiligung, Mitsprache
• keine Overprotection – Recht auf Risiko
• Selbstbestimmung zutrauen
• materielle Standards
• Leitbild der Institution unter der Zielvorstellung von Selbstbestimmung
Diese Aufzählung ist eine Zusammenfassung aus mehreren Ansätzen der Selbstbestimmung;
1. Empowerment-Ansatz in der Behindertenhilfe nach Georg Theunissen (Heil- bzw. Sonderpädagoge)
2. Dignity of Risk[3], Robert Perske (Theologe)
Partnerschaftlichkeit
Die „professionelle partnerschaftliche Beziehung“ schafft den Rahmen, in dem Selbstbestimmung wirksam umgesetzt werden kann.
Beteiligung
Menschen mit Behinderung werden aktiv in Entscheidungen, Planungen und Alltagshandlungen einbezogen.
Mitsprache
Um Selbstbestimmung gewährleisten zu können ist die Mitsprache der KlientIn bei der Auswahl und Gestaltung erforderlich.
Recht auf Risiko
Ein Leben ohne jegliche Gefahren verletzt die menschliche Würde und schränkt die persönliche Entwicklung massiv ein.
Das Konzept des „Rechts auf Risiko“ (im englischen Original „Dignity of Risk“, also Die Würde des Risikos) stammt von dem US-amerikanischen Behindertenaktivisten und Seelsorger Robert Perske.[3] Er veröffentlichte diesen Ansatz im Jahr 1972 (im gleichen Jahr als das Normalisierungsprinzip in den USA eingeführt wurde) in seinem Aufsatz „The Dignity of Risk and the Mentally Retarded“. Perske kritisiert dabei, dass Professionelle in der Behindertenhilfe aus falsch verstandener Fürsorge dazu neigen, Menschen mit Beeinträchtigungen komplett zu überbehüten („Overprotection“).
„Überbehütung mag oberflächlich betrachtet freundlich erscheinen, aber sie kann tiefgreifenden Schaden anrichten. Ein Übermaß davon kann Menschen emotional ersticken, die Lebenskraft aus ihren Hoffnungen und Erwartungen pressen und ihnen ihre Würde nehmen.“
Robert Perske
Leitbilder der Institution unter der Zielvorstellung von Selbstbestimmung
Schon das Leitbild des Hauses muss die Arbeitsweise des Personals vorgeben.
Bedürfnisorientierung
Menschen mit Behinderung sind nicht nur EmpfängerInnen von Betreuung. Der Betreuungsprozess soll als „bedürfnisorientierte Assistenz“ verstanden werden.
Individualität
Angebote werden den Wünschen der KlientInnen gerecht. Die Sozialbetreuung fördert die KlientIn dabei, ihre Fähigkeiten zu nutzen, um ihren eigenen Lebensstil zu finden und ausleben zu können.
Materielle Standards
Angebote sollen Interesse wecken und die Selbstbestimmung fördern.
Selbstbestimmung zutrauen
Ein selbstbestimmtes Leben braucht Menschen, die einem Selbstbestimmung zutrauen.
Die vier Komponenten der Umsetzung von Selbstbestimmung
nach Linda M. Bambara et al. (1998)[5], US-amerikanische Sonderpädagogin und Hochschulprofessorin für Sonderpädagogik (NICHT „Banbera“[4])
– Beziehung: Kenntnis der Person, ihrer Vorlieben und Abneigungen
– Normalisierung: echte Wahlmöglichkeiten
– Erwachsenenbildung: Vermittlung von Kompetenzen
– Sozialraumorientierung/Angehörigenarbeit: unterstützendes soziales Umfeld
| Bestandteil der Unterstützung | Zweck | Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Beziehung, Kennenlernen der Person | Vorlieben/Abneigungen, Ziele, Werte, Träume für die Zukunft; Kommunikation, kognitiver Stil, Fähigkeiten und Fertigkeiten; derzeitige Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Entwicklung des bevorzugten Lebensstils | Mit dem Menschen Zeit verbringen, zuhören und zusehen; Sie/ihn nach ihren/seinen Vorlieben und Zielen fragen; Formelle und informelle „assessments“ von Fähigkeiten, Interessen und Vorlieben durchführen; Freunde und Angehörige befragen; Lebensstil-Planungstreffen durchführen |
| Normalisierung, echte Wahlmöglichkeiten | soll dauerhaft Entscheidungsoptionen, Lernchancen und persönliche Autonomie ermöglichen | Nutzung eines Aktionsplans zur Etablierung des bevorzugten Lebensstils; Sicherstellen von Möglichkeiten täglicher Entscheidungen bei allen Aktivitäten; Einführen neuer Erfahrungen und Aktivitäten sowie verständlicher Entscheidungsmöglichkeiten; Anpassung der physischen Umgebung zur Vergrößerung des Handlungsspielraums |
| Erwachsenenbildung, Vermittlung v. Kompetenzen | Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine größere Kontrolle über das eigene Leben nötig sind | Förderung von Fähigkeiten in den Bereichen: – Kommunikation – Treffen von Entscheidungen – Problemlösung – Vertretung der eigenen Interessen – Persönliche Autonomie |
| Sozialraumorientierung / Angehörigenarbeit, unterstützendes soziales Netzwerk | Gewährung dauerhafter Unterstützung und Ermutigung zu selbstbestimmten Handlungen | Aufbau von Vertrauen, u. a. durch das Zuhören und die Berücksichtigung der geäußerten Wünsche;Stellvertretendes Handeln durch Interpretation und Neustrukturierung von Situationen, Anbieten von Alternativen oder Lösungen für Probleme; Emotionale Unterstützung und Ermutigung, Rückmeldung und Hilfe bei der Erfassung von Konsequenzen des eigenen Handelns, Stellvertretendes Handeln im Sinne der unterstützten Person; Förderung von Beziehungen zu anderen Personen. |
Folgen der Selbstbestimmung
Aufwertung des sozialen Status als Folge von Selbstbestimmung
wird einem Mensch zugetraut, Lebensentscheidungen selbst zu treffen, wird er als erwachsener, mündiger Bürger wahrgenommen. Dadurch erfährt er mehr Respekt in der Gesellschaft.
Selbstbestimmung und Überforderung
Selbstbestimmung ist zwar ein Leitprinzip, aber sie darf nicht einfach ungefiltert „zugemutet“ werden. Das kann überfordern:
• Die Person soll plötzlich selbst entscheiden, wo sie wohnen möchte, obwohl sie noch nie echte Wahlmöglichkeiten hatte.
• Sie soll einen ganzen Tagesplan selbst gestalten, ohne dass sie eine Vorstellung davon hat, welche Optionen es gibt.
Quellen:
[1] Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (2021): Einander-Nächste-Sein in Würde und Solidarität. Leitbilder des Sozialstaates am Beispiel Inklusion und Pflege. EKD-Texte 139. Hannover: Kirchenamt der EKD. S 26. Verfügbar unter: https://d-nb.info/1251354823/34 [Zugriff: 22.06.2026].
[2] Hähner, U. (2002): Der Professionelle als Begleiter – eine neue Leitidee für Institutionen der Behindertenhilfe. In: SOS-Dialog: Selbstbestimmt leben! Aber wie? München: Sozialpädagogisches Institut (SPI) im SOS-Kinderdorf e.V., S. 29–37. S 29. Verfügbar unter: https://www.sos-kinderdorf.de/service/download/Selbstbestimmt [Zugriff: 22.06.2026].
[3] Perske, R. (1972): The Dignity of Risk and the Mentally Retarded. In: Mental Retardation, Verfügbar unter: https://blogs.uoregon.edu/autismhistoryproject/archive/robert-perske-the-dignity-of-risk-and-the-mentally-retarded/ [Zugriff: 22.06.2026].
[4] Die Quellenangabe „Banbera et al. (1998)“ wie es in den meisten Schulbüchern steht ist ein klassisches Ziter-Phantom!!!
[5] Bambara, L. M., Cole, C. L. und Koger, F. (1998): „Translating Self-Determination Concepts into Support for Adults with Severe Disabilities“, Research and Practice for Persons with Severe Disabilities, 23(1), S. 27–37. https://doi.org/10.2511/rpsd.23.1.27 (journals.sagepub.com)
[6] Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (o. J.): Die Europäische Menschenrechtskonvention. In der Fassung der Protokolle Nr. 11, 14 und 15 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 1, 4, 6, 7, 12, 13 und 16. [online] Verfügbar unter: https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_DEU [Zugriff: 27.06.2026].
[7] Republik Österreich (1811): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 239. [online] Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P239/NOR40193045 [Zugriff: 27.06.2026].
[8] DeLoach, C. (1983): Independent living: Philosophy, process, and services. Baltimore: University Park Press. [online] Verfügbar unter: https://archive.org/details/independentlivin0000delo [Zugriff: 27.06.2026].
[9] In den meisten Schulbüchern wird „R.D. Wilins“ als Autor genannt, es handelt sich dabei jedoch um ein klassisches Zitierphantom. Der korrekte Name des Autors ist Ronnie D. Wilkins.
Weiterführende Literatur zum Thema Selbstbestimmung:
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