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Kompetenz der Sozialbetreuung: Beraten

Hintergründe, Theorien, Konzepte und Methodiken

Avatar von Claudia Bauer

Erstellt am: 31.10.2026
Aktualisiert am: –

Aufbereiteter Lehrinhalt / Sozialbetreuung: Die Sozialbetreuung hat einen gesetzlichen Beratungsauftrag. Im österreichischen Berufsstandard ist Beratung Bestandteil des Tätigkeitsbildes. 

Das muss die Fachsozialbetreuung zum Thema Beratung wissen / können:
➤ die Unterschiede zwischen Information, Beratung, Schulung und Anleitung erklären können
➤ Unterstützungsangebote organisieren
➤ Angebote für Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeit und Beschäftigung kennen (z.B. Tagesstruktur, Qualifizierung, Arbeitsintegration)
➤ Menschen dahingehend beraten, ein ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechendes Angebot zu finden
➤ zu einzelnen Aspekten der Sozialbetreuung Konzepte zur Anleitung, Beratung und Schulung von Angehörigen entwickeln
➤ Menschen zu den Themen Partnerschaft, Elternschaft und Kinderwunsch, ggf. mithilfe von entsprechenden Materialien (z.B. Bildkarten), beraten und weiterführende Angebote (z.B. spezifische Beratung, Therapie, Weiterbildung) vermitteln
➤ Hinweise auf sexuelle Gewalt identifizieren und Beratung / Therapie vermitteln
➤ Menschen dabei beraten, das Spannungsverhältnis zwischen Beschäftigung und Freizeit im Familienalltag zu reflektieren
➤ Menschen dabei beraten, die Bedürfnisse aller Familienmitglieder zu berücksichtigen
➤ psychopathologische Veränderungen (Sucht, Depression, Traumata) erkennen, wissen, welche therapeutischen und sozialen Angebote es für die Betroffene bzw. ihr Umfeld gibt und diese bedarfsgerecht organisieren
➤ psychopathologische Veränderungen (Sucht, Depression, Traumata) erkennen und unterschiedliche Formen von Gesprächen zur Unterstützung von Betroffenen und deren Umfeld anbieten
➤ unterschiedliche außerfamiliäre Wohn-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche kennen und passende Angebote vorschlagen
➤ geäußerte und nicht geäußerte Beratungsbedarfe nennen und Beratungsanlässe beschreiben
➤ Beratung in der Sozialbetreuung von professionellen Formen der Beratung wie Coaching, Supervision und Therapie abgrenzen
➤ Beratung in Belangen des Alltags durchführen
➤ Ehrenamtliche in ihrer Tätigkeit beraten
➤ Angehörige beraten
➤ Unterstützungs- und Beratungsangebote auf regionaler und überregionaler Ebene kennen und diese im Einzelfall vermitteln
➤ Handlungsansätze des systemischen Arbeitens (z.B. zirkuläre Fragen, Genogramm, Netzwerkkarten, Reframing) kennen, erklären und anwenden können

Aus dem Schulartenspezifischen Bildungsstandard in der Berufsbildung, Bundesministerium für Bildung (2017)

Die Kompetenzen der Fachsozialbetreuung:
• Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen mit Behinderung oder Menschen in anderen schwierigen Lebenslagen
• lebensweltorientierte Begleitung (Lebenswelten Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung)
• pflegen (nur Behindertenarbeiterinnen)
• Bedarf ermitteln
• Hilfe realisieren
• interdisziplinäre Zusammenarbeit
• anleiten
• beraten
• assistieren
• fördern
• intervenieren
• trainieren
• weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen
• Interessenabklärung im Bereich Arbeit
• Arbeitstraining
• Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen
• Förderung der Teilnahme am sozialen Leben
• Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
• Freizeitgestaltung
• Entspannung und Erholung
• Feste und Feiern organisieren
• Förderung der Persönlichkeitsentfaltung (Bildung)
• Einsatz musisch-kreativer Mittel und Bewegung
• Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
• Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (z. B. von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung
• Sterbebegleitung

Die Kompetenzen der Diplom-Sozialbetreuung:
• leiten
• koordinieren
• planen
• konzipieren
• evaluieren
• dieselben wie die der Fachsozialbetreuung, aber mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
• fachliche Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots der eigenen Organisation oder Einrichtung
• Durchführung von Maßnahmen und Prozessen der Qualitätsentwicklung
• Entwicklung und eigenverantwortliche Durchführung von Konzepten und Projekten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
• eigenverantwortliche Durchführung der „Personenzentrierten Lebensplanung“
• eigenverantwortliche Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der Basalen Pädagogik, wie z. B. Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Basale Aktivierung
• eigenverantwortliche Anwendung unterstützender, erweiternder und alternativer Kommunikationsmittel (z. B. Gebärden und Symbole) unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel
• realisieren bzw. koordinieren insbesondere auch Maßnahmen und Projekte der Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Information, Beratung, Schulung und Anleitung: Die Unterschiede

Information

Einer Person wird etwas mitgeteilt.

Beispiel:
„Morgen beginnt die Arbeitsgruppe um 8:30 Uhr.“

Es wird keine individuelle fachliche Entscheidung getroffen, sondern eine bestehende Information vermittelt.

Die Pflegeassistenz gibt Informationen weiter (GuKG). Sie besitzt keine Kompetenz zur eigenständigen pflegefachlichen Beratung.

Ablauf in der Sozialbetreuung: Eine reine Information wird nicht evaluiert. Sie dient der Weitergabe von Wissen.

Beratung

Die konkrete Situation der Person wird analysiert. Daraus werden mögliche Handlungsoptionen abgeleitet.

Beispiel:
„Wir schauen uns Ihre Situation an und besprechen, welche dieser Möglichkeiten für Sie geeignet sein könnte.“

Die Fachsozialbetreuung und die Diplom-Sozialbetreuung übernehmen eine beratende Funktion bei Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung.

Beratung in der Sozialbetreuung: Bedarf ermitteln → beraten → planen → umsetzen/begleiten → evaluieren

Bedarf ermitteln: Welche Unterstützung braucht die Person im Alltag, wie selbständig kann und möchte sie wohnen?
Beraten: Geeignete Wohnformen und Unterstützungsmöglichkeiten werden gemeinsam besprochen.
Planen: Es wird festgelegt, welche Wohnform angestrebt wird und welche nächsten Schritte notwendig sind.
Umsetzen/begleiten: Die Sozialbetreuerin unterstützt z. B. bei Besichtigungen, Anträgen oder beim Übergang in die neue Wohnform.
Evaluieren: Gemeinsam wird überprüft, ob die neue Wohnform den Bedürfnissen entspricht und sich die Wohnsituation verbessert hat.

Beratungsanlässe in der Sozialbetreuung ergeben sich in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung. Die Sozialbetreuung berät sowohl Klientinnen als auch Angehörige, die Diplom-Sozialbetreuung auch Mitarbeiterinnen und Helferinnen.

Dokumentation: Ziel der Beratung konkret formulieren!
Nicht das Hilfsmittel selbst ist das eigentliche Ziel, sondern größtmögliche Selbstständigkeit und damit mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. In der Dokumentation muss das Ziel jedoch noch konkreter formuliert werden, damit es später evaluiert werden kann. z.B. „Meilenstein 1: Frau X. kann mithilfe des Hilfsmittels mitteilen, wenn sie Hunger hat.“

Schulung

Eine Schulung dient dem Lernen und dem Erwerb von Kompetenzen.

Beispiel:
Eine Schulung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention durchführen.

Schulung in der Diplomierten Sozialbetreuung

Bedarf ermitteln → Lernziele festlegen → Konzept erstellen → durchführen → evaluieren

Bedarf ermitteln: Welche Kenntnisse haben die Teilnehmerinnen bereits über ihre Rechte und in welchen Bereichen besteht Informationsbedarf?
Lernziele festlegen: Es wird festgelegt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Teilnehmerinnen durch die Schulung erwerben sollen, z. B. die Kenntnis wichtiger Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention.
Schulungskonzept erstellen: Zielgruppe, Lernziele, Inhalte, Methoden, Materialien, Dauer und Ablauf.
Durchführen: Die Sozialbetreuerin vermittelt die Inhalte.
Evaluieren: Es wird überprüft, ob die Teilnehmerinnen die vermittelten Rechte verstanden haben und wissen, wie sie diese im Alltag wahrnehmen können, zum Beispiel durch kurze Rückfragen, Fallbeispiele oder eine kleine Übung.

Anleitung

Anleitung ist stärker handlungsbezogen.

Beispiel:
„Ich zeige dir konkret, wie man die Waschmaschine benutzt.“

Anleitung in der Sozialbetreuung

Bedarf ermitteln → Ziel festlegen → Anleitung planen → anleiten/üben → evaluieren

Bedarf ermitteln: Welche Unterstützung braucht die Person bei einer bestimmten Tätigkeit und welche Fähigkeiten bringt sie bereits mit?
Ziel festlegen: Es wird festgelegt, was die Person nach der Anleitung möglichst selbstständig durchführen können soll.
Anleitung planen: Die einzelnen Handlungsschritte werden vorbereitet und an die Fähigkeiten der Person angepasst (ggf. Plakat mit Piktogrammen erstellen).
Anleiten/üben: Die Sozialbetreuerin erklärt und zeigt die einzelnen Schritte und lässt die Person diese möglichst selbst durchführen.
Evaluieren: Es wird überprüft, ob die Person die Handlung verstanden hat und sie selbstständig oder mit weniger Unterstützung durchführen kann, zum Beispiel indem man die Klientin bittet, die Arbeitsschritte zu wiederholen.

Informelle, formelle und halbformelle Beratung

Informelle Beratung

= Alltagsberatung[5]
• formlos
• unentgeltlich
• spontan
• Weitergabe von Erfahrungswissen
• kein professioneller Hintergrund
• findet oft im privaten Umfeld statt („zwischen Tür und Angel“, „Kaffeeküchen-Gespräche“)
• das Gespräch wird nicht dokumentiert
• z.B. Freundinnen, Kolleginnen

Formelle Beratung

= Professionelle Beratung[5]
• formalisiert
• entgeltlich
• planvoll
• Weitergabe von professionellem Wissen
• beruht auf einem theoretischen Konzept und bestimmten Methoden
• findet im professionellen Umfeld statt
• es gibt ein Ergebnisprotokoll und eine Evaluation
• z.B. Fachberatung, Prozessberatung, Psychotherapie (Ärztinnen, Juristinnen, Psychotherapeutinnen)

🪢 🧩💡Erinnerungsknoten: vgl. Informelle Pflege und Formelle Pflege💡🧩 🪢

Halbformelle Beratung

= Beratung ist nur ein Teilbereich der beruflichen Hauptaufgabe[6]
• findet in sozialen Berufsfeldern im Rahmen der lebensweltbezogenen Arbeit mit Menschen statt[5]
• flexibler als eine formalisierte Beratung
• spontan oder planvoll
• lockere Atmosphäre
• Weitergabe von professionellem Wissen
• KANN auf einem theoretischen Konzept und bestimmten Methoden beruhen
• wird dokumentiert und evaluiert
• z.B. Sozialbetreuerinnen, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Pädagoginnen, Sozialarbeiterinnen, Beratung für Klienten (Einzel-, Gruppen-, Peerberatung), Beratung für Angehörige (Elterngespräche, Selbsthilfegruppen), Beratung für Mitarbeiter (Kollegiale Beratung, Fachberatung)

Beratung durch die Sozialbetreuung: Die Kompetenzen

Beratung ist nicht ausschließlich Ärztinnen, Juristinnen, Psychotherapeutinnen, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagoginnen oder Lebens- und Sozialberaterinnen vorbehalten.[9] Sozialbetreuung hat einen eigenständigen gesetzlichen Beratungsauftrag. In österreichischen Berufsstandards ist Beratung ausdrücklich Bestandteil des Tätigkeitsbildes.[8]

Eine generalisierende Zuordnung dahingehend, dass Kommunikationsmanagement und Konfliktlösung allgemein in den Vorbehaltsbereich dieses Gewerbes fallen würden, ist […] aufgrund der Vielschichtigkeit von Kommunikationsmanagement […] nicht möglich.

Erkenntnis des Landesgerichts Wien, 15. Februar 2024, GZ VGW-123/077/15212/2023, Rechtliche Beurteilung zum Vorbehaltsbereich der Lebens- und Sozialberatung[9]

Die Sozialbetreuung verfügt über eigenständige sozialpädagogische Beratungskompetenzen.[9]

Beratung ist nicht mit Therapie gleichzusetzen

Beratungsforschung ist Beratungsforschung – keine Therapieforschung. Es gilt, sie als eigenständige Forschungsrichtung weiterzuentwickeln – jenseits eines Alleinvertretungsanspruches des experimentell-statistischen Paradigmas und nicht fokussiert auf eine Liste modularisierter Interventionen. Methoden der Beratung sind keine Medikamente und Beratung ist keine Medikamentenvergabe.

Zweite Frankfurter Erklärung zur Beratung[3]

Beratung ist eine eigenständige professionelle Tätigkeit, die nicht mit Psychotherapie gleichgesetzt und auch nicht ausschließlich anhand psychotherapeutischer oder medizinischer Maßstäbe beurteilt werden darf.[3]

Wenn eine Sozialbetreuerin mit einem Menschen über seine Lebenssituation, seine sozialen Beziehungen, seine Konflikte oder Handlungsmöglichkeiten spricht, darf diese Beratung nicht als therapeutische Tätigkeit verstanden werden.[3] Sie darf auch dann nicht als therapeutische Tätigkeit verstanden werden, wenn sie wissenschaftlich begründete Gesprächsmethoden wie z.B. die Systemische Beratung anwendet („systemische Beratung wird klar von heilkundlicher Behandlung in Form von Psychotherapie abgegrenzt“, s. „Systemische Beratung“ weiter unten im Text).

Beratungsmethoden sind keine Medikamente

Methoden wie Reframing, lösungsorientierte Gesprächsführung oder Genogrammarbeit sind nicht automatisch einer einzigen Berufsgruppe zuzuordnen.[3] Aus der Verwendung derselben Methode folgt nicht, dass dieselbe berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Entscheidend ist, zu welchem Zweck die Methode eingesetzt wird.

Beratungsforschung darf sich nicht an medizinischen Forschungsmodellen orientieren

Wissenschaftliche Nachweise für die Qualität von Beratung beschränken sich nicht auf quantitative Untersuchungen. Auch qualitative Forschung, Beobachtungen aus der Praxis, biografische Erzählungen und subjektive Erfahrungen von Klientinnen liefern wichtige Erkenntnisse über Beratungsprozesse.

Die Bedeutung für das professionelle Selbstverständnis der Sozialbetreuung

„Die Potentiale zur Förderung von Ressourcen und Gesundheit liegen im Mittelpunkt des Interesses, stärker als die Reduzierung von Defiziten und Störungen.“ 

DGVT[3]

Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Lebenswelt, die Ressourcen, die sozialen Beziehungen, die Selbstbestimmung und die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Klientinnen. Die Qualität einer Beratung bemisst sich nicht daran, ob eine bestimmte Intervention eine messbare Symptomverbesserung bewirkt.

Wer darf was?

Beratung darf nicht mit Therapie gleichgesetzt werden. Ebenso dürfen einzelne Professionen keine ausschließlichen Zuständigkeitsansprüche auf Beratung stellen.[4]

Die Sozialbetreuung darf beraterisch, jedoch nicht psychotherapeutisch tätig werden.

Die Anwendung wissenschaftlich begründeter Beratungsmethoden macht sozialbetreuerische Beratung nicht automatisch zur Psychotherapie. Sozialbetreuung kann diese Methoden innerhalb ihres eigenständigen beruflichen Auftrags anwenden, soweit die gesetzlichen und fachlichen Grenzen eingehalten werden:

Die im Rahmen der Bestimmung von Beratung geführte Abgrenzungsdebatte, vor allem gegenüber Psychotherapie und Erziehung, ist letztlich fruchtlos geblieben.
Lexikon der Psychologie, Eberhard Elbing[4]

Da die Abgrenzungskriterien zwischen Psychotherapie und Erziehung unbefriedigend geblieben sind, empfiehlt das Lexikon der Psychologie das Konzept der Situationsdefinition: Demnach ist es eine Beratung, wenn die Beteiligten sie als solche definieren.[4]

Die Grenzen der Beratung durch die Sozialbetreuung

Die Grenzen der Beratung liegen dort, wo Aufgaben anderen gesetzlich geregelten Berufsgruppen vorbehalten sind. Dazu zählen beispielsweise die medizinische Diagnostik, die Psychotherapie, die Lebens- und Sozialberatung oder die Rechtsvertretung.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Klient berichtet über Konflikte mit Mitbewohnerinnen, soziale Isolation, Schwierigkeiten bei der Gestaltung seines Alltags und Zukunftsängste. Die Diplom-Sozialbetreuerin kann im Rahmen ihres Berufsbildes mit ihm Beratungsgespräche führen, soziale Zusammenhänge reflektieren, Ressourcen erarbeiten, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und ihn bei deren Umsetzung unterstützen. Wird eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, liegt deren eigenverantwortliche Durchführung außerhalb des sozialbetreuerischen Tätigkeitsbereichs.

Beratungsanlässe in der Sozialbetreuung

Bereiche

  • Arbeit (z.B. Fähigkeiten, Bewerbung, Praktikum)
  • Wohnen (z.B. Persönliches Budget, Lebensmittel richtig lagern)
  • Bildung (z.B. Berufsausbildung, Schulungen, Workshops)
  • Freizeit  (z.B. Freizeitbeschäftigung, Sozialraumorientierung)

Fragestellungen

  • Selbstständigkeit erhalten oder erweitern und dadurch die Selbstbestimmung stärken (z.B. selbst kochen, Wäsche waschen)
  • Entscheidungsfindung
  • Problembewältigung: Krisen, Konflikte, gesundheitliche Probleme
  • Ressourcen erschließen / aktivieren (z.B. Bus fahren trainieren)
  • Lebensziele definieren
  • Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung
  • Zukunftsperspektiven
  • Verlust und Trauer
  • andere Wohnform / Umzug
  • Zugang zu Sozial-, Gesundheits- und Behördenleistungen

Beispiele

  • Eine Klientin möchte in der Werkstätte die Gruppe wechseln und kommuniziert dies direkt mit der Betreuerin der Gruppe (geäußerter Beratungsbedarf „Arbeitsplatzwechsel“).
  • Die Betreuerin reagiert, als wäre dies ein persönlicher Angriff (nicht geäußerter Beratungsbedarf von Mitarbeiterinnen/Kolleginnen, „Professionelle Haltung“).
  • Ein Klient hat in Gegenwart der Betreuerin das Gefühl, immer etwas tun zu müssen und wird nervös, sobald er nichts zu tun hat (nicht geäußerter Beratungsbedarf „Nichtstun, Leistungsdruck und Selbstwert“)
  • Ein Klient verliert schon zum dritten Mal seine Öffi-Jahreskarte (nicht geäußerter Beratungsbedarf „Selbstorganisation im Alltag“)
  • Eine Klientin mit kognitiver Einschränkung kann ihre Gefühle nicht verbal ausdrücken. Deshalb kommt es immer wieder zu Konflikten mit den anderen Gruppenkolleginnen (nicht geäußerter Beratungsbedarf „Unterstützte Kommunikation“)
  • Eine Klientin ohne Schreibkompetenz bringt den Müll nie hinunter, wenn sie mit dieser Arbeit turnusmäßig an der Reihe ist. Es gibt jedoch keinen UK-Terminplaner mit Piktogrammen (nicht geäußerter Beratungsbedarf der Mitarbeiterinnen / Kolleginnen „Unterstützte Kommunikation“)
  • Ein Klient möchte aus der WG ausziehen und kommuniziert dies direkt mit seiner Bezugsbetreuerin (geäußerter Beratungsbedarf „Wohnungswechsel“).
  • Ein Klient bittet um eine Buchempfehlung (geäußerter Beratungsbedarf „Freizeitbeschäftigung“)

Geäußerter und nicht geäußerter Beratungsbedarf

Die Sozialbetreuung muss auch Beratungsbedarf erkennen können, der weder direkt noch verbal geäußert wird. Menschen mit Behinderung erkennen ihren Unterstützungsbedarf nicht immer selbst.

Nicht geäußerter Beratungsbedarf kann sich im Verhalten einer Person zeigen. Um den Beratungsbedarf zu ermitteln, bedient sich die Sozialbetreuung folgender Methoden:

  • Beziehungsaufbau (Beziehung ist wichtiger als Theorien und Methoden)
  • Beobachten und aktiv zuhören
  • Nachfragen ohne Druck
  • verständliche Kommunikation (Unterstützte Kommunikation, Einfache Sprache)
  • offene Fragen

Haltungen und Techniken in der Beratung durch die Sozialbetreuung

  • Personenzentrierte Beratung nach Carl Rogers
  • Systemische Beratung
  • Lösungsorientierte Beratung nach Steve de Shazer und Insoo Kim Berg

Personenzentrierte Beratung nach Carl Rogers

Die personenzentrierte Beratung achtet die persönliche Autonomie.

Die drei Grundhaltungen[10]

  • Kongruenz: Echtheit, schafft Vertrauen
  • Empathie: echtes Verstehen
  • Wertschätzung: bedingungslose positive Zuwendung, keine Bewertung

Die Technik der personenzentrierten Gesprächsführung

Aktives Zuhören

Aktives Zuhören umfasst[11]:

  • paraphrasieren: zeigt dem Gegenüber, dass es ernst genommen wird
  • spiegeln: zeigt dem Gegenüber, dass es angenommen wird, emotionale Botschaften werden aufgegriffen und benannt
  • offene Fragen: besonders hilfreich, um dem Gegenüber dabei zu helfen, Klarheit zu finden
  • keine Ratschläge: der Auftrag der Sozialbetreuung: Selbstständigkeit / Selbstbestimmung fördern
  • Pausen zulassen: Raum zum Nachdenken, Fühlen und Verarbeiten, um Emotionen zu erkennen
  • Schlüsselwörter wiederholen: um die Aufmerksamkeit auf das Ziel bzw. den Inhalt zu richten
  • Rückmeldungen / Zusammenfassungen: zeigen, dass man wirklich verstehen möchte
  • Nicken, Augenkontakt, offene Körperhaltung: zeigen, dass man wirklich zuhört

Die Systemische Beratung

Systemische Beratung wird klar von heilkundlicher Behandlung in Form von Psychotherapie abgegrenzt.[7] Systemische Beratung ist daher in Österreich nicht ausschließlich Psychotherapeutinnen vorbehalten. Auch die Sozialbetreuung darf sie anwenden. Dem österreichischen Schulartenspezifischen Bildungsstandard in der Berufsbildung ist zu entnehmen, dass die Anwendung systemischer Arbeitsweisen innerhalb der Sozialbetreuung fachlich vorgesehen ist (s. „Systemisches Arbeiten“).

  • die Probleme einer Person liegen ursächlich nicht allein in ihr selbst, sondern entstehen in Wechselwirkung zwischen Person und Umwelt
  • die systemische Frage: Welche Wechselwirkungen im System der betroffenen Person tragen zur Entstehung ihres Problems bei?
    • weiterführende systemische Fragen
      • „Wie muss das Lebensumfeld der Person verändert werden, damit das Problem der Person verschwindet?“
      • „Welche Wirklichkeit konstruiert sich die jeweilige Person?“ oder „Wie sieht die Wirklichkeit dieser Person aus?“
      • „Wie muss das Umfeld verändert werden, damit die Person eine andere Wirklichkeit konstruiert?“
      • „Welche Perspektive könnte der Person helfen, eine andere Wirklichkeit zu konstruieren?“
      • „Welche Ressourcen kann ich erkennen, die der Betroffenen helfen, neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln?“
  • Probleme entstehen oft nicht durch einzelne Personen, sondern durch Beziehungen, Interaktionen, Rollen, Erwartungen und unausgesprochene Muster
  • auch schwieriges Verhalten wird nicht als persönliches Defizit verstanden, sondern als möglicher Ausdruck von Belastungen oder Erfahrungen
  • der Mensch konstruiert aktiv sein Selbstbild, seine Umgebung und die Welt
  • für die betroffene Person ist jede Handlung prinzipiell „gut“ und „richtig“, wenn sie der Selbsterhaltung dient
  • der Mensch verändert durch Weiterentwicklung sein Bild von der Wirklichkeit
  • nur wenn etwas für den Menschen Sinn macht, entwickelt er sich weiter
  • menschliches Verhalten ist nicht steuerbar, man kann aber Impulse zur Veränderung setzen (wechselseitige Beeinflussung)
  • Impulse werden vom System individuell verarbeitet, eine Vorhersage über die mögliche Reaktion ist unmöglich
  • gemeinsam nach bisher nicht erkannten Möglichkeiten suchen
  • viele unterschiedliche Blickwinkel besprechen – Perspektivwechsel ermöglichen
  • Ressourcen im System aktivieren

🪢 🧩💡Erinnerungsknoten: Humanwissenschaft / Kybernetik: Die triviale und die nichttriviale Maschine💡🧩 🪢

Methoden der systemischen Beratung

  • Möglichkeiten erweitern („Welche anderen Möglichkeiten zu wohnen können Sie sich vorstellen?“)
  • Hypothesen bilden und hypothetische Fragen stellen („Angenommen, die Konflikte mit den anderen wären gelöst, würden Sie dann wieder häufiger an den Aktivitäten teilnehmen wollen?“)
  • Zirkuläre Fragen („Was glauben Sie, wie Ihr Mitbewohner die Situation erlebt? Was würde er sagen, warum Sie so häufig streiten?“)
  • Reframing: Probleme neu bewerten („Könnte man Ihre ‚Sturheit‘ auch als Fähigkeit betrachten, die eigenen Interessen zu vertreten?“)
  • Genogramm: Familiäre oder gruppendynamische Zusammenhänge sichtbar machen (Im Rahmen einer Biografiearbeit erstellt die Klientin ein Genogramm, in dem Familienmitglieder, Freunde und unterstützende Bekannte dargestellt werden. Dadurch werden Zusammenhänge sichtbar.)
  • Skalierungsfragen: Gefühle, Motivation oder den Schweregrad eines Problems auf einer Skala einordnen („Wenn 0 bedeutet, dass Sie überhaupt nicht zufrieden sind, und 10, dass Sie vollkommen zufrieden sind: Wo stehen Sie momentan?“ „Was müsste sich ändern, damit Sie einen Punkt höher kommen?“)
  • Die Wunderfrage: Regt dazu an, sich eine Zukunft vorzustellen, in der das Problem über Nacht verschwunden ist, um bislang verborgene Ziele oder mögliche Lösungsschritte zu erkennen („Stellen Sie sich vor, heute Nacht geschieht ein Wunder und alle Schwierigkeiten mit Ihrer Wohnsituation sind verschwunden. Woran würden Sie morgen früh als Erstes bemerken, dass sich etwas verändert hat? Was wäre anders?“)
  • Ausnahmefragen: Suchen nach Momenten, in denen das Problem nicht oder weniger stark auftrat, um bestehende Ressourcen zu aktivieren „Gab es in letzter Zeit eine Situation, in der Sie sich nicht gestritten haben, obwohl Sie unterschiedlicher Meinung waren? Was war damals anders? Wie haben Sie es geschafft, dass kein Streit entstanden ist?“
  • Ressourcenfragen: „Welche Fähigkeiten und Erfahrungen helfen Ihnen bereits bei der Bewältigung Ihrer Schwierigkeiten?“ „Welche bräuchten Sie noch?“
  • Bewältigungsfragen: „Wie haben Sie es bisher geschafft, mit einer schwierigen Situation umzugehen?“

Das Genogramm in der Systemischen Beratung

Ein Genogramm ist eine grafische Darstellung sozialer Beziehungen. Es kann Beziehungsmuster, Konflikte, familiäre Rollen und wiederkehrende Verhaltensweisen sichtbar machen.

Das Genogramm ist eine Methode der systemischen Beratung in der Arbeit der Sozialbetreuung. Es wird zur Identifikation von Ressourcen und möglichen Unterstützungspersonen eingesetzt.[13] Auch in der Familientherapie wird mit dem Genogramm gearbeitet. Der Unterschied zwischen der therapeutischen und der sozialpädagogischen Arbeit mit dem Genogramm liegt vor allem in der Zielsetzung[2]:

  • Therapeutische Arbeit mit dem Genogramm: Im Vordergrund stehen die Bearbeitung psychischer Belastungen und die Veränderung problematischer Beziehungsmuster im Rahmen eines therapeutischen Prozesses.
  •  Sozialpädagogische Arbeit mit dem Genogramm: Im Vordergrund stehen das Erkennen vorhandener Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Planung sozialpädagogischer Maßnahmen.[13]

Die Grenzen sind nicht immer eindeutig, da beide Arbeitsfelder soziale / familiäre Beziehungsmuster und deren Bedeutung für die Gegenwart untersuchen.

Methoden wie Reframing, lösungsorientierte Gesprächsführung oder Genogrammarbeit sind nicht automatisch einer einzigen Berufsgruppe zuzuordnen.[3] Aus der Verwendung derselben Methode folgt nicht, dass dieselbe berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Entscheidend ist, zu welchem Zweck die Methode eingesetzt wird. In der sozialpädagogischen Arbeit werden diese Methoden zur Erschließung und Stärkung vorhandener Ressourcen eingesetzt („Ressourcenarbeit“).

Reframing in der Systemischen Beratung

Reframing (Umdeutung) ist eine Methode, bei der eine Situation, ein Verhalten oder eine Erfahrung in einen neuen Bedeutungszusammenhang gestellt wird, um alternative Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dadurch sollen vorhandene Ressourcen sichtbar gemacht und neue Perspektiven entwickelt werden.

Reframing ist eine Methode der systemischen Beratung, die auch in der sozialpädagogischen Arbeit der Sozialbetreuung angewendet wird. Auch in der Psychotherapie wird mit Reframing gearbeitet. Der Unterschied zwischen der therapeutischen und der sozialpädagogischen Arbeit mit Reframing liegt vor allem in der Zielsetzung und der fachlichen Ausrichtung:

  • Therapeutisches Reframing: Im Vordergrund steht die Veränderung belastender Denk-, Erlebens- und Beziehungsmuster im Rahmen eines psychotherapeutischen Behandlungsprozesses. Durch die Umdeutung psychischer Symptome, Verhaltensweisen oder Erfahrungen sollen Möglichkeiten zur Bewältigung psychischer Belastungen eröffnet werden.
  • Sozialpädagogisches Reframing: Im Vordergrund stehen die Erweiterung von Sichtweisen, das Erkennen persönlicher Ressourcen und die Entwicklung neuer Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Herausforderungen im Alltag und im sozialen Umfeld.[14]

Die Grenzen sind nicht immer eindeutig, da beide Arbeitsfelder Reframing zur Veränderung und zur Erschließung neuer Perspektiven einsetzen.

Systemische Beratung: Lösungsorientierte Beratung nach Steve de Shazer und Insoo Kim Berg 

Die lösungsorientierte Beratung (auch: lösungsfokussierte Beratung) nach Steve de Shazer und Insoo Kim Berg ist ein Ansatz der systemischen Beratung.[16] Im Mittelpunkt stehen nicht die Ursachen eines Problems, sondern die vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und die Entwicklung möglicher Lösungen.

Warum ein Problem entstanden ist, spielt keine Rolle.

Methoden

s. systemische Beratung

Haltung

  • die Klientin ist Expertin für ihr Leben
  • kleine Veränderungen können Großes bewirken
  • Fokus liegt auf dem, was funktioniert, „wenn etwas funktioniert, mach mehr davon“
  • möglichst schnell praktische Lösungen im Alltag umsetzen, „Keep it simple“

„Reden über Lösungen bringt Lösungen – Reden über Probleme bringt […] Probleme.“
Steve de Shazer

Beratungsgespräch: Der Ablauf

  1. Einstieg, Situationserklärung
    Gesprächsrahmen schaffen, Begrüßung, eigene Rolle klären, Würdigung, Ziel des Gesprächs, Organisatorisches klären (Ablauf, Schweigepflicht), kein Zeitdruck
  2. Thema klären
    Themen der Klientin erfragen, Themen der Beraterin benennen
  3. IST-Zustand klären
    Ressourcen erkunden, neue Perspektiven aufzeigen, Erleben der Beraterin, Konfrontation mit blinden Flecken, Zuversicht entwickeln
  4. Ziele definieren
    Zukunftsbilder, Zielwahl, Ziele konkretisieren und formulieren
  5. Umsetzung planen
    Handlungsstrategie, Lösungsweg, Plan zur Umsetzung, ersten Schritt planen, weitere Meilensteine planen, Vereinbarung treffen
  6. Unterbrechung
    Feedback der Klientin einholen, Zusammenfassung
  7. Abschluss
    Ballast loswerden, z.B. durch „Hausaufgaben“, Kompliment, Wertschätzung; Schlusskommentar, Verabschiedung
  8. Dokumentation[15]
  9. Evaluation und Weiterentwicklung[15]

s. Gesprächsführung in der Sozialen Arbeit – Trainingsmaterialien, Wolfgang Widulle[15]

Entwicklung eines Beratungskonzepts

Ein Beratungskonzept wird für ein bestimmtes Beratungsangebot, eine Einrichtung, einen Fachdienst oder ein sozialpädagogisches Arbeitsfeld entwickelt. Es beschreibt, wie dort Beratung verstanden, organisiert und fachlich durchgeführt werden soll.

Dabei ist wichtig: Ein Beratungskonzept ist weder eine Beratungsmethode noch der Ablauf eines Beratungsgesprächs, sondern ein fachliches und organisatorisches Rahmenkonzept.

Ein Beratungskonzept wird z.B. erstellt für:
• eigenständige Beratungsstellen zur Festlegung des Beratungsangebots, der Zielgruppen, der fachlichen Grundsätze und der Abläufe
• Schulen, um Beratungsaufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zu regeln
• psychosoziale Einrichtungen, um Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen festzulegen
• ein fachübergreifendes Projekt, um neue Beratungsangebote für bestimmte Zielgruppen zu entwickeln und praktisch zu erproben

Bestandteile eines Beratungskonzepts

Wie die nachfolgenden Beispiele zeigen, gibt es weder eine einheitliche Struktur noch einen einheitlichen Umfang für Beratungskonzepte. Je nach Schwerpunkt kann ein Beratungskonzept folgende Bestandteile umfassen:

BestandteilZentrale Frage
Beratungsauftrag / BeratungsanlassZu welcher Bedarfslage / welchen Themen wird beraten?
BeratungszielWas soll durch die Beratung erreicht werden? (z.B. Selbstbestimmung und Teilhabe fördern, Konflikte lösen, Unterstützung bei Entscheidungen, Angehörige entlasten)
ZielgruppeWer wird beraten? Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Mitarbeiterinnen, Kolleginnen
Fachliches VerständnisWie wird Beratung definiert?
BeratungsansatzWelche Haltung wird eingenommen, welche theoretischen Ansätze werden verwendet? (z.B. Personenzentrierte Beratung, Lösungsorientierte Beratung)
Methoden und MaterialienMit welchen Methoden wird gearbeitet? Welche Kommunikations- und Unterstützungsformen sind dafür notwendig (z. B. leichte Sprache, unterstützte Kommunikation)?
InformationsvermittlungZu welchen Themen? Wie? z.B. zu den Themen Österreichisches Sozialsystem, Datenschutz, Cybermobbing, Sexualpädagogik, Suchtprävention, soziale Kompetenzen, in Form von Infoblättern
BeratungssettingWo, wann und in welcher Form findet Beratung statt? Wie viel Zeit steht zur Verfügung? Wie sieht die Ablaufstruktur des Beratungsgesprächs aus? Wie wird Barrierefreiheit sichergestellt (sprachlich, räumlich, kommunikativ)?
ZuständigkeitenWer führt die Beratung durch? Wer nimmt welche Rolle ein?
Fachliche GrenzenWas gehört nicht zum Beratungsauftrag? z.B. keine Rechtsberatung, keine Therapie
KooperationMit welchen anderen Stellen wird zusammengearbeitet?
Rechtliche RahmenbedingungenSchweigepflicht, Datenschutz, Abgrenzung von Psychotherapie, Abgrenzung zur Lebens- und Sozialberatung
Ethische RahmenbedingungenWertschätzung, Empathie, Echtheit, Transparenz, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- statt Defizitorientierung, Umgang mit Nähe und Distanz
QualitätssicherungWie wird das Angebot evaluiert und weiterentwickelt? Wie wird die Beratung organisatorisch eingebettet (Leitbild, Schnittstellen zu anderen Berufsgruppen, Dokumentation, Kommunikation im Team, Rückmeldungen von Klientinnen, Angehörigen und Kolleginnen, Fortbildungsmaßnahmen, regelmäßige Überarbeitung des Konzepts)? Partizipation der Zielgruppe an der Konzeption und Weiterentwicklung des Angebots?

Konkrete Beispiele

Beispiel 1: Beratungskonzept Sozialberatung – Caritas Wien, Projekt JuBiTa

Kontext: Begleitende Sozialberatung für bildungsbenachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren[17]

Ein Beratungskonzept kann auch dann entwickelt werden, wenn Beratung nur eine Teilaufgabe innerhalb einer anderen Maßnahme ist. Es legt fest, welche Ziele verfolgt werden, welche fachlichen Grundsätze gelten, wie Gespräche organisiert werden und welche Methoden zur Anwendung kommen. An diesem Beispiel lässt sich der Aufbau eines professionellen Beratungskonzepts besonders gut nachvollziehen.

Das Konzept ySUPPORT wurde im Rahmen des Wiener Projekts JuBiTa – Jugend, Bildung, Talente entwickelt. Für die Sozialberatung war die Caritas der Erzdiözese Wien verantwortlich. 

In diesem Projekt findet Beratung nicht in einer eigenständigen Beratungsstelle statt, sondern begleitend zu einer Bildungsmaßnahme.

Das Beratungskonzept enthält unter anderem folgende Bestandteile:

BestandteilInhalte
Beratungsauftrag / BeratungsanlassFragen zum Bildungsprozess und zur Lebenssituation in den Bereichen Wohnen, materielle Sicherung, Gesundheit, Freizeit, soziale Beziehungen und Kontakte zu Hilfesystemen
BeratungszielStabilisierung der Situation, Erschließung materieller und existenzsichernder Ressourcen, Förderung sozialer Netzwerke, Aktivierung von Selbsthilfe und Selbstverantwortung, Stärkung persönlicher Ressourcen und Kompetenzen
Zielgruppebildungsbenachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren, Teilnehmerinnen der JuBiTa-Kurse
Fachliches VerständnisSozialberatung wird als begleitender, professioneller Prozess verstanden, in dem soziale, psychische und körperliche Faktoren sowie Umweltbedingungen und Ressourcen gemeinsam betrachtet werden, Drehscheibenfunktion zur Vernetzung mit medizinischen Angeboten, Rechtsberatung, Behörden, Ämtern, Freizeitangeboten, Trainerinnen, etc.
InformationsvermittlungThemen: Österreichisches Sozialsystem, Datenschutz, Cybermobbing, Sexualpädagogik, Suchtprävention, soziale Kompetenzen
Beratungsansatzder Ansatz ist ausdrücklich ganzheitlich bzw. bio-psycho-sozial angelegt, Lebensweltorientierung, Empowerment, Partizipation, Gender- und Diversitätsachtsamkeit, Ressourcenorientierung, Lobbyarbeit (vertritt die Interessen und Rechte der Betroffenen nach außen), Parteilichkeit (=Beraterin vertritt die Interessen der ratsuchenden Person), Akzeptanz
Methoden und MaterialienKompetenz- und Berufskarten, yContact zur Darstellung sozialer Ressourcen, yPower zur Darstellung persönlicher und sozialer Kompetenzen, yFiles, div. Informationsangebote, Lern- und Achtsamkeits-App, Erfassen sozialer Ressourcen, Sichtbarmachen von Kompetenzen
Beratungssettingeigener Beratungsraum für vertrauliche Gespräche, Beratung nach Terminvereinbarung, Gesprächsleitfäden, Einzelberatung als Hauptform, daneben Gruppenberatung und -workshops, Erstgespräche, Zwischengespräche, Abschlussgespräche, Beratung kann über unterschiedliche Kommunikationskanäle stattfinden (auch digital)
ZuständigkeitBezugsbetreuung durch eine festgelegte Beratungsperson
Fachliche Grenzenbei Themen außerhalb der eigenen Fachlichkeit erfolgt Weitervermittlung
KooperationVernetzung mit Beratungsstellen
Ethische RahmenbedingungenEmpathie, Echtheit, Respekt, Wertschätzung, Vertrauen in die Selbsthilfefähigkeit, aktives Zuhören, Akzeptanz der Lebenswelt, Ressourcenorientierung, Partizipation sowie Gender- und Diversitätsachtsamkeit
Qualitätssicherungtransparente Dokumentation, die bei Abwesenheit der zuständigen Beratungsperson eine Vertretung ermöglicht, Feedback im Abschlussgespräch, laufende Vernetzung und Weiterbildung, eigens entwickelte Gesprächsleitfäden und standardisierte Tools, strukturierte und evaluierbare Bedarfserhebung

Beispiel 2: Beratungskonzept des Bundesmodellprojekts „aktionberatung – einfach.gut.beraten“

Kontext: Fachübergreifende Beratung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und problematischem Substanzkonsum[19]

Beratungskonzepte werden auch in fachübergreifenden Projekten entwickelt, beispielsweise wenn ein bestimmter Personenkreis durch bestehende Beratungsangebote nicht ausreichend erreicht wird. Das Ergebnis kann sowohl ein kurzes Konzeptpapier als auch ein umfangreiches Handbuch sein.

Hier wurde das Beratungskonzept im Rahmen eines deutschen Modellprojekts entwickelt, an dem die Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. sowie die EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH beteiligt waren. Das Konzept entstand, weil die bestehenden Angebote der Suchthilfe und der Behindertenhilfe nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe ausgerichtet waren.

Das Beratungskonzept enthält unter anderem folgende Bestandteile:

BestandteilInhalte
Beratungsauftrag / BeratungsanlassBeratung und Suchtprävention für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, die durch den Konsum psychoaktiver Substanzen gesundheitliche, soziale oder gesellschaftliche Probleme riskieren oder bereits entwickelt haben
Beratungszielz.B. Reduktion oder Kontrolle des Konsums, Abstinenz ohne Therapie, Abstinenz mit Therapie (ambulant oder stationär), Abstinenz mit Selbsthilfe
ZielgruppeMenschen mit geistiger Beeinträchtigung und problematischem Konsum psychoaktiver Substanzen
Fachliches VerständnisBeratung wird als langfristig möglicher, an Bedürfnissen und Zielen der Klientinnen orientierter Prozess verstanden. Er umfasst Erstkontakt und fortlaufende Beratung.
BeratungsansatzSelbstbestimmung, Normalisierung, Inklusion, personenzentrierte Grundhaltung, Diversitätsorientierung, Verknüpfung von Motivierender Gesprächsführung mit dem Transtheoretischen Veränderungsmodell
Methoden und MaterialienMotivierende Gesprächsführung (= „Motivational Interviewing“ nach William R. Miller und Stephen Rollnick), Klientenzentrierte Gesprächsführung (=Personenzentrierte Beratung), Visualisierung, Bilder, Agenda Mapping, Motivationswaage, Materialien in Leichter Sprache und unterstützte Kommunikation
BeratungssettingBeratung kann im Suchthilfezentrum oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe stattfinden. Eine vertraute Umgebung kann besonders zu Beginn Barrieren reduzieren. Begleitpersonen können auf Wunsch teilnehmen; die Entscheidung liegt bei der ratsuchenden Person.
ZuständigkeitenBei gemeinsamen Zielvereinbarungen wird ausdrücklich geklärt, wer für welchen Teilschritt verantwortlich ist und wer die Person wie unterstützt.
KooperationEnge Kooperation zwischen Sucht- und Eingliederungshilfe sowie Einbindung weiterer Institutionen. Ziele und Unterstützungsleistungen werden netzwerkübergreifend geplant.
Rechtliche Rahmenbedingungengesetzliche Grundlagen, Datenschutz, Schweigepflicht und Schweigepflichtentbindung. Bereits im Erstkontakt soll über Datenschutz, gesetzliche Schweigepflicht und anonyme Beratung informiert werden.
Ethische RahmenbedingungenKooperation, Akzeptanz, Mitgefühl, Evokation, Selbstbestimmung, Autonomie und Wertschätzung; die Spannung zwischen Autonomie und notwendiger Unterstützung wird ausdrücklich reflektiert
Qualitätssicherunginstitutionelle Implementierung: Die Beratung dieser Zielgruppe ist als strategisches Organisationsziel zu verstehen, und dafür Ressourcen, Strukturen, Fortbildung, Kooperation und Kontrollinstrumente bereitzustellen; die Evaluation erfolgt durch ein externes Institut, Fortbildungscurriculum für die Beraterinnen, Team-Support, Hospitationen, Arbeitskreise, Überprüfung der Materialien und Feedback durch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, evaluierbare Dokumentation

Erwähnenswert ist der eigenständige Bereich „Partizipation der Zielgruppe an der Entwicklung und Qualität des Beratungskonzepts“. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Selbstvertretungsorgane werden nicht nur beraten, sondern wirken bei der Entwicklung des Angebots, der Prüfung von Medien und Materialien und der Ausgestaltung von Fortbildungen mit. Materialien in Leichter Sprache wurden von ausgebildeten Prüferinnen mit geistiger Beeinträchtigung auf Verständlichkeit kontrolliert.

Beispiel 3: Beratungskonzept der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen

Kontext: Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihrem sozialen Umfeld
Anders als im ersten Beispiel ist die Beratung hier die eigentliche Hauptaufgabe der Einrichtung.

Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) ist ein Projekt aus Deutschland, das Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige berät. Ihr Beratungskonzept legt die Zielgruppen, Beratungsinhalte und fachlichen Grundsätze fest.

Das Beratungskonzept enthält unter anderem folgende Bestandteile:

BestandteilInhalte
Beratungsauftrag / BeratungsanlassFragen zu Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe und den damit verbundenen Unterstützungsleistungen in den Bereichen Arbeit, Assistenz, Freizeit, Hilfsmittel, Mobilität, Persönliches Budget, Schwerbehindertenausweis, Behördenkontakte und Wohnen. Die EUTB bearbeitet ausdrücklich nicht nur persönliche Problemlagen, sondern gibt Orientierung innerhalb komplexer sozialrechtlicher Systeme: Teilhabemöglichkeiten, Leistungen, Verfahrenswege, Zuständigkeiten und Leistungsformen.
BeratungszielInformationen und Orientierung über sozialrechtliche Ansprüche, Zuständigkeiten, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen
ZielgruppeMenschen mit Behinderungen, Angehörige aus dem privaten Umfeld und Mitarbeiterinnen von Institutionen, Organisationen und Behörden
Fachliches VerständnisBeratung wird als ergänzende, unabhängige Orientierung und Information zu Teilhabe verstanden, sie übernimmt eine Lotsenfunktion und vermittelt an andere Beratungsstellen bzw. Fachkräfte
BeratungsansatzBeratung auf Augenhöhe, neben Fachkräften beraten Menschen mit eigener Betroffenenerfahrung (Peer Counseling)
Informationsvermittlungsozialrechtliche Ansprüche
Fachliche Grenzenkeine Rechtsberatung, keine rechtliche Prüfung konkreter Einzelfälle, keine Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren, keine Therapie
KooperationVernetzung mit relevanten Akteuren des Reha- und Teilhabebereichs
Rechtliche RahmenbedingungenGrundlage der EUTB ist § 32 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), gesetzliche Hinweispflichten nach §§ 33 und 34 SGB IX (gesetzliche Aufgaben der Berufsgruppen). Die Beratung wird ausdrücklich von Therapie und bestimmten Formen der Rechtsberatung abgegrenzt.
Ethische RahmenbedingungenBeratung auf Augenhöhe, Selbstbestimmung, Menschenrechte, Menschenwürde, Zustimmung bei Weitervermittlung

Hinweis: Dieser Artikel wurde im generischen Femininum verfasst. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich selbstverständlich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

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MEHR ZUM THEMA:

Quellen:
[1] Arbeit und Ausbildung, Sozialministeriumservice
[2] Genogramme in der Sozialen Arbeit / Werkstattbuch Familienzentrum / VS Verlag für Sozialwissenschaften, Kühling, L. und Richter, K.
[3] Zweite Frankfurkter Erklärung zur Beratung, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
[4] Beratung, Lexikon der Psychologie, spektrum.de
[5] (PDF) Beratung von Erwachsenen mit kognitiver Beeinträchtigung. Eine systematische Literaturübersicht. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Pfiffner, M., Stalder, R. und Calabrese, S.
[6] Ein pflegebezogener Beratungsleitfaden für InsultpatientInnen und deren Angehörige. Diplomarbeit, Universität Wien, Steiner, C.
[7] Systemische Beratung, wikipedia
[8] „Ausbildung und Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe“, Anhang 1. , Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, RIS
[9] Erkenntnis des Landesgerichts Wien, 15. Februar 2024, GZ VGW-123/077/15212/2023, Rechtliche Beurteilung zum Vorbehaltsbereich der Lebens- und Sozialberatung, RIS
[10] Beratungskonzepte und Kollegiale Fallberatung, Seyfried, C., De Gruyter Brill
[11] Stufen und Techniken des aktiven Zuhörens, NAGS-Austria – Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen
[12] Schulartenspezifischer Bildungsstandard in der Berufsbildung, Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB), Bundesministerium für Bildung
[13] Sicherheitsorientierte und lösungsfokussierte Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe OÖ, Praxishandbuch, Amt der OÖ Landesregierung
[14] Wie lösongsorientierte Gesprächsführung gelingt, Klaus Mayer, ZHAW Soziale Arbeit
[15] Gesprächsführung in der Sozialen Arbeit – Trainingsmaterialien, Wolfgang Widulle, researchgate.net
[16] […] Eine Untersuchung über die Gestaltung systemisch-lösungsorientierter Beratungen […], Simone Ott, Fachhochschule Nordwestschweiz
[17] ySUPPORT – Beratungskonzept Sozialberatung, Projekt JuBiTa (Jugend – Bildung – Talente), Caritas, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
[18] Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ravensburg-Sigmaringen (EUTB) auf der offiziellen Seite der Gemeindeverwaltung Bergatreute in Oberschwaben
[19] Projekt geistige Behinderung und problematischer Substanzkonsum, Beratungshandbuch, aktionberatung – einfach.gut.beraten, Bundesministerium für Gesundheit


Beitragsbild: ©pixabay, @Yamu_Ja

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