Fachbeitrag zum Thema Lebenswelt Wohnen und Arbeit
Datum Erstellung: 05.10.2026
Fachbeitrag: Die Beratung zu Hilfsmitteln gehört zu den Aufgaben der Sozialbetreuung in den Lebenswelten Wohnen und Arbeit.
Das muss die Fachsozialbetreuung wissen / können:
➤ die Unterschiede zwischen Information, Beratung, Schulung und Anleitung erklären können
➤ Hilfsmittel kennen, die Menschen dabei unterstützen, trotz steigendem Betreuungsbedarf im gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können
➤ wissen, wo und wie Hilfsmittel zu bekommen sind
➤ Unterstützungsangebote organisieren
➤ Hilfsvorrichtungen herstellen oder Hilfsmittel bereitstellen, die einem Menschen in der Lebenswelt Arbeit trotz eingeschränkter Funktionen die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit ermöglichen
Aus Schulartenspezifischer Bildungsstandard in der Berufsbildung, Bundesministerium für Bildung (2017)
Die Kompetenzen der Fachsozialbetreuung:
• pflegen (nur Behindertenarbeiterinnen, nicht Behindertenbegleiterinnen)
• Bedarf ermitteln
• Hilfe realisieren
• interdisziplinäre Zusammenarbeit
• anleiten
• anregen
• beraten
• assistieren
• fördern,
• intervenieren
• trainieren
Die Kompetenzen der Diplom-Sozialbetreuung:
• dieselben wie die der Fachsozialbetreuung, aber mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
• konzipieren
• planen
• leiten
• evaluieren
Schulartenspezifischer Bildungsstandard in der Berufsbildung, Bundesministerium für Bildung (2017)
Information
Einer Person wird etwas mitgeteilt.
Beispiel:
„Morgen beginnt die Arbeitsgruppe um 8:30 Uhr.“
Es wird keine individuelle fachliche Entscheidung getroffen, sondern eine bestehende Information vermittelt.
Die Pflegeassistenz gibt Informationen weiter (GuKG). Sie besitzt keine Kompetenz zur eigenständigen pflegefachlichen Beratung.
Ablauf in der Sozialbetreuung: Eine reine Information wird nicht evaluiert. Sie dient der Weitergabe von Wissen.
Beratung
Analyse der konkreten Situation der Person und daraus Ableitung von Möglichkeiten bzw. Handlungsoptionen.
Beispiel:
„Wir schauen uns Ihre Situation an und besprechen, welche dieser Möglichkeiten für Sie geeignet sein könnte.“
Die Fachsozialbetreuung und die Diplom-Sozialbetreuung übernehmen eine beratende Funktion bei Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung.
Beratung in der Sozialbetreuung: Bedarf erfmitteln → beraten → planen → umsetzen/begleiten → evaluieren
Bedarf ermitteln: Welche Unterstützung braucht die Person im Alltag, wie selbstständig kann und möchte sie wohnen?
Beraten: Geeignete Wohnformen und Unterstützungsmöglichkeiten werden gemeinsam besprochen.
Planen: Es wird festgelegt, welche Wohnform angestrebt wird und welche nächsten Schritte notwendig sind.
Umsetzen/begleiten: Die Sozialbetreuerin unterstützt z. B. bei Besichtigungen, Anträgen oder beim Übergang in die neue Wohnform.
Evaluieren: Gemeinsam wird überprüft, ob die neue Wohnform den Bedürfnissen entspricht und sich die Wohnsituation verbessert hat.
Dokumentation: Ziel der Beratung konkret formulieren!
Das eigentliche Ziel ist nicht das Hilfsmittel selbst, sondern größtmögliche Selbstständigkeit und damit mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. In der Dokumentation muss das Ziel jedoch noch konkreter formuliert werden, damit es später evaluiert werden kann. z.B. „Meilenstein 1: Frau X. kann mithilfe des Hilfsmittels mitteilen, wenn sie Hunger hat.“
Schulung
Eine Schulung ist auf Lernen und Kompetenzerwerb ausgerichtet.
Beispiel:
Eine Schulung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention durchführen.
Schulung in der Diplomierten Sozialbetreuung
Bedarf ermitteln → Lernziele festlegen → Konzept erstellen → durchführen → evaluieren
Bedarf ermitteln: Welche Kenntnisse haben die Teilnehmerinnen bereits über ihre Rechte und in welchen Bereichen besteht Informationsbedarf?
Lernziele festlegen: Es wird festgelegt, was die Teilnehmerinnen nach der Schulung wissen oder anwenden können sollen, z. B. wichtige Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention kennen.
Schulungskonzept erstellen: Zielgruppe, Lernziele, Inhalte, Methoden, Materialien, Dauer und Ablauf.
Durchführen: Die Sozialbetreuerin vermittelt die Inhalte.
Evaluieren: Es wird überprüft, ob die Teilnehmerinnen die vermittelten Rechte verstanden haben und wissen, wie sie diese im Alltag wahrnehmen können, zum Beispiel durch kurze Rückfragen, Fallbeispiele oder eine kleine Übung.
Anleitung
Anleitung ist stärker handlungsbezogen.
Beispiel:
„Ich zeige dir konkret, wie man die Waschmaschine benutzt.“
Anleitung in der Sozialbetreuung
Bedarf ermitteln → Ziel festlegen → Anleitung planen → anleiten/üben → evaluieren
Bedarf ermitteln: Welche Unterstützung braucht die Person bei einer bestimmten Tätigkeit und welche Fähigkeiten bringt sie bereits mit?
Ziel festlegen: Es wird festgelegt, was die Person nach der Anleitung möglichst selbstständig durchführen können soll.
Anleitung planen: Die einzelnen Handlungsschritte werden vorbereitet und an die Fähigkeiten der Person angepasst (ggf. Plakat mit Piktogrammen erstellen)
Anleiten/üben: Die Sozialbetreuerin erklärt und zeigt die einzelnen Schritte und lässt die Person diese möglichst selbst durchführen.
Evaluieren: Es wird überprüft, ob die Person die Handlung verstanden hat und sie selbstständig oder mit weniger Unterstützung durchführen kann, zum Beispiel indem man die Klientin bittet, die Arbeitsschritte zu wiederholen.
Hilfsmittelbeschaffung
Persönliche medizinische Hilfsmittel
Rollstuhl, Orthesen oder Hörgeräte werden ärztlich verordnet. Danach erfolgt die Versorgung über einen Vertragspartner der Österreichischen Gesundheitskasse, z. B. Bandagist, Orthopädietechnik oder Sanitätshaus. Manche Hilfsmittel müssen vorher von der ÖGK bewilligt werden; bei nicht tariflich geregelten Hilfsmitteln ist ein Kostenvoranschlag erforderlich.
Behinderungsbedingte Hilfsmittel
Auch behinderungsbedingte Hilfsmittel wie elektronische Kommunikationshilfen können zunächst in den Leistungsbereich der ÖGK fallen. Besteht kein Anspruch auf eine Leistung durch einen anderen Kostenträger, können Zuschüsse über die Behindertenhilfe des Landes beantragt werden. Der Antrag erfolgt bei der Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Ausstattung der Wohneinrichtung
Die allgemeine Grundausstattung der Wohneinrichtung ist Aufgabe des Trägers. Dazu gehören beispielsweise eine dem Betreuungs- und Pflegebedarf entsprechende Zimmerausstattung, barrierefreie Sanitärbereiche, erforderliche Pflegebäder und bedarfsgerechte Notrufmöglichkeiten. Davon zu unterscheiden sind individuell benötigte Hilfsmittel einzelner Bewohnerinnen. Auch Hilfsmittel wie Patientenlifter können im Einzelfall persönliche medizinische Hilfsmittel sein und über einen Kostenträger finanziert werden.
Arbeitsmittel und Arbeitsplatzadaptierung
Die allgemeine Arbeitsplatzausstattung und die für die Tätigkeit üblichen Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber bzw. vom Träger der Einrichtung bereitgestellt. Dazu gehören beispielsweise Werkzeuge, Maschinen, Computer, Schreibtische oder die erforderliche Schutz- und Arbeitsausstattung. Davon zu unterscheiden sind behinderungsbedingt notwendige persönliche oder technische Arbeitshilfen. Dazu zählen technische Arbeitshilfen wie etwa spezielle Eingabegeräte oder Kommunikationshilfen, bauliche Anpassungen wie etwa Rampen oder Türverbreiterungen sowie ergonomische Anpassungen wie höhenverstellbare Schreibtische. Für behinderungsbedingte Arbeitsplatzadaptierungen können von Unternehmen Förderungen über das Sozialministerium beantragt werden[1].
Die Sozialbetreuung, die in der Lebenswelt Arbeit tätig ist, kann Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, den individuellen Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu erkennen und über mögliche Hilfsmittel, Assistenzsysteme und Beratungsangebote zu informieren. Für die konkrete Abklärung von technischen Arbeitshilfen und Fördermöglichkeiten kann anschließend an spezialisierte Stellen wie NEBA, das Sozialministeriumservice oder ÖZIV weitervermittelt werden.
Beispiele
| Hilfsmittel | Wo typischerweise beantragen? |
|---|---|
| Greifhilfen | ÖGK, Behindertenhilfe des Landes |
| Dusch- und Toilettenhilfen | ÖGK, Behindertenhilfe des Landes |
| Transferhilfen | ÖGK |
| Küchenhilfen | Behindertenhilfe des Landes, Sozialministerium; normale Haushaltsgeräte werden nicht gefördert |
| Orientierungshilfen | ÖGK, Behindertenhilfe des Landes, Sozialministerium |
| Kommunikationshilfen | ÖGK, Sozialministerium, Behindertenhilfe des Landes |
| optische/akustische Signalgeber | Behindertenhilfe des Landes, Sozialministeriumservice |
| automatische Türöffner | Sozialministerium, Träger/Wohnbauförderung |
| Notrufsysteme | Träger/Wohnbauförderung; nicht in allen Bundesländern sind Notrufsysteme ausdrücklich als förderfähig ausgewiesen (z.B. Oberösterreich) |
| Smart-Home-/technische Assistenzsysteme | Sozialministerium, Behindertenhilfe des Landes; bei Ausstattung einer Wohneinrichtung der Träger |
| bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz | Sozialministerium |
| ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz | Sozialministerium |
| technische Anpassungen am Arbeitsplatz | Sozialministerium |
Die ÖGK
Die ÖGK finanziert medizinisch notwendige Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung. Je nach Hilfsmittel ist vorher eine Bewilligung erforderlich; bei Hilfsmitteln ohne Tarifvereinbarung muss ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Die ÖGK übernimmt zum Beispiel auch Hebelifter, Patientenlifter, Kommunikationsgeräte und Kommunikationsgeräte mit Augensteuerung.
Die Behindertenhilfe des Landes
Die Behindertenhilfe des Landes kann ausdrücklich „Heilbehandlung, Hilfsmittel“ fördern. Der Antrag wird über die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. deren Sozialabteilung gestellt. Dafür gibt es idR einen eigenen Sozialhilfeantrag für „Hilfsmittel, Therapien“.
Das Sozialministerium
Wohnraum- und Sanitärraumadaptierungen, Treppenlifte und Kommunikationshilfsmittel übernimmt das Sozialministerium. Wichtig: Der Antrag muss vor der Anschaffung bzw. Durchführung gestellt werden.
Der Träger der Einrichtung
Einrichtungen oder Systeme für das gesamte Haus wie zum Beispiel ein automatischer Türöffner, ein allgemeines Notrufsystem oder eine Smart-Home-Ausstattung ist Sache des Trägers bzw. entsprechender Wohnbau-/Investitionsförderungen. Viele Bundesländer fördern die Barrierefreiheit und nachrüstbare Notrufsysteme.
NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz
Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) ist eine Initiative des Sozialministeriums. Es unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Orientierung, beim Einstieg in das Arbeitsleben und bei der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes. Einen besonderen Fokus legt das NEBA auf Jugendliche mit Assistenzbedarf.
NEBA ist keine einzelne Beratungsstelle, sondern ein österreichweites Netzwerk unterschiedlicher Träger. Zu den Angeboten gehören Jugendcoaching, AusbildungsFit, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz, Jobcoaching und Betriebsservice.
Die NEBA berät Menschen mit Assistenzbedarf in Fragen zu technischen Arbeitshilfen oder Arbeitsplatzadaptierungen. Menschen mit Behinderung können sich direkt an eine NEBA-Arbeitsassistenz wenden. Eine vorherige Zuweisung durch AMS oder Sozialministeriumservice ist dafür nicht erforderlich. NEBA-Betriebskontakter können beispielsweise bei technischen Fragen zu behinderungsbedingten Adaptierungen, bei Förderanträgen und bei der Klärung möglicher Kostenträger unterstützen. Wenn eine genauere Arbeitsplatzanalyse notwendig ist, können zusätzlich spezialisierte Fachstellen einbezogen werden.
ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen
Der ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen bietet verschiedene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören unter anderem Coaching und Beratung, Arbeitsassistenz sowie Angebote zur Barrierefreiheit. Er richtet sein Hauptaugenmerk auf Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Körper- oder Sinnesbehinderungen bzw. chronischen Erkrankungen.
Die Beratung unterstützt beispielsweise bei Fragen zu Förderungen, Arbeitsrecht und behinderungsbezogenen Ansprüchen sowie bei Anträgen und schwierigen Lebenssituationen. Das Coaching beschäftigt sich stärker mit beruflichen und persönlichen Zielen. Es soll unter anderem dabei helfen, einen Arbeitsplatz zu finden, einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln und persönliche Barrieren zu überwinden. Die Angebote werden vom Sozialministeriumservice finanziert und sind für die Teilnehmenden kostenlos.
Hilfsmittel und Assistenzsysteme für den Wohnbereich
Nicht alle hier genannten Hilfsmittel und Assistenzsysteme werden vom Sozialministerium finanziert. Die fett markierten Mittel können grundsätzlich förderfähig sein.
| Bereich | Beispiele für mögliche Hilfsmittel und Assistenzsysteme |
|---|---|
| Arbeitsplatzgestaltung / Ergonomie | höhenverstellbarer Schreibtisch, speziell angepasster Arbeitsstuhl, Fußstütze, Armauflagen, spezielle Sitz- und Positionierungshilfen, unterfahrbare Arbeitsflächen, neigbare Arbeitsplatten, individuell angepasste Werkbänke, Greifraumoptimierung |
| Computer / digitale Arbeit | spezielle Tastaturen, Großtastatur, Einhandtastatur, Bildschirmtastatur, spezielle ergonomische Maus, Trackball, Joystick-Maus, Touchscreen, Augensteuerung, Sprachsteuerung, Spracherkennungssoftware, Screenreader, Bildschirmvergrößerung, Kontrast- und Vergrößerungssoftware |
| Kommunikation | Kommunikationsgerät, Sprachausgabegerät, Kommunikations-App, Tablet mit spezieller Kommunikationssoftware, Symboltafeln, Bildkarten, Text-to-Speech-Programme, Speech-to-Text-Programme, elektronische Kommunikationshilfen, Augensteuerung |
| Sehen | Bildschirmlesegerät, Screenreader, Vergrößerungssoftware, Braillezeile, Brailletastatur, elektronische Lupe, kontrastreiche Tastatur, angepasste Arbeitsplatzbeleuchtung, taktile Markierungen |
| Hören | induktive Höranlage, Funkübertragungssysteme, spezielle Headsets in Verbindung mit Hörgeräten, Licht- und Vibrationssignale für Telefon oder Alarm, Untertitelungssoftware, Speech-to-Text-Systeme |
| Handfunktion / Feinmotorik | Griffverdickungen, Greifhilfen, Haltevorrichtungen, Fixierhilfen, rutschfeste Unterlagen, Einhandhilfen, spezielle Scheren, angepasste Werkzeuge, behinderungsbedingt erforderliche elektrische Werkzeuge, spezielle Tastatur- und Maushilfen |
| Mobilität / Erreichbarkeit | Rollstuhl, elektrischer Rollstuhl, Rollator, mobile Rampen, automatische Türöffner, Plattformlift, Treppenlift, unterfahrbare bzw. höhenangepasste Arbeitsflächen, barrierefreie Zugänge und Verkehrswege |
| Kognition / Arbeitsorganisation | digitale Erinnerungsfunktionen, Kalender, Timer, Arbeitsablaufpläne, Checklisten, Wochenpläne, Aufgaben-Apps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Piktogramme, Farbcodierungen, akustische oder visuelle Erinnerungen, behinderungsspezifische Assistenzsoftware |
| Orientierung am Arbeitsplatz | Beschilderung mit Piktogrammen, Farbleitsysteme, taktile Leitsysteme, taktile Bodenmarkierungen, Orientierungskarten, akustische Orientierungssysteme, Raumkennzeichnungen in Braille |
| Sicherheit | optische und akustische Warnsysteme, Vibrationsalarm, spezielle Rauch- und Brandmelder für Menschen mit Hörbehinderung, Notruftaster, behinderungsbedingt angepasste Sicherheitssysteme und Bedienelemente |
| Maschinen / Werkzeuge | angepasste Bedienelemente, große oder leichtgängige Taster, Fuß- oder Handsteuerungen, alternative Schalter, Greif- und Spannvorrichtungen, höhenverstellbare Maschinen, angepasste Werkzeuge, automatische Zuführ- oder Hebevorrichtungen |
| Heben / Transportieren | behinderungsbedingt erforderliche Hebehilfen, Transportwagen, Greif- und Hebevorrichtungen, höhenverstellbare Materialwagen, Rollenbahnen, Hebetische, Positionierungshilfen |
| Arbeitsplatz allgemein | automatische Türöffner, behinderungsbedingt angepasste Lichtsteuerung, angepasste Beleuchtung, barrierefreie Sanitäranlagen, technische Assistenzsysteme und individuell angepasste Arbeitsplatzausstattung |
Hilfsmittel und Assistenzsysteme für den Arbeitsplatz
Nicht alle hier genannten Hilfsmittel werden vom Sozialministerium finanziert. Je nach Art des Hilfsmittels kann eine Kostenübernahme ganz oder teilweise erfolgen. Die fett markierten Mittel sind von Krankenkasse oder Behindertenhilfe des Landes förderfähig.
| Bereich | Beispiele für mögliche Hilfsmittel und Assistenzsysteme |
|---|---|
| Arbeitsplatzgestaltung / Ergonomie | höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Arbeitsstuhl, Fußstütze, Armauflagen, spezielle Sitz- und Positionierungshilfen, unterfahrbare Arbeitsflächen, neigbare Arbeitsplatten, individuell angepasste Werkbänke, Greifraumoptimierung |
| Computer / digitale Arbeit | spezielle Tastaturen, Großtastatur, Einhandtastatur, Bildschirmtastatur, ergonomische Maus, Trackball, Joystick-Maus, Touchscreen, Augensteuerung, Sprachsteuerung, Spracherkennungssoftware, Screenreader, Bildschirmvergrößerung, Kontrast- und Vergrößerungssoftware |
| Kommunikation | Kommunikationsgerät, Sprachausgabegerät, Kommunikations-App, Tablet mit Kommunikationssoftware, Text-to-Speech-Programme, Speech-to-Text-Programme, elektronische Kommunikationshilfen, Augensteuerung |
| Sehen | Bildschirmlesegerät, Screenreader, Vergrößerungssoftware, Braillezeile, Brailletastatur, Dokumentenkamera, elektronische Lupe, kontrastreiche Tastatur, Arbeitsplatzbeleuchtung, taktile Markierungen |
| Hören | induktive Höranlage, Funkübertragungssysteme, Headsets in Verbindung mit Hörgeräten, Licht- und Vibrationssignale für Telefon, Türklingel oder Alarm, Untertitelungssoftware, Speech-to-Text-Systeme |
| Handfunktion / Feinmotorik | Griffverdickungen, Greifhilfen, Haltevorrichtungen, Fixierhilfen, rutschfeste Unterlagen, Einhandhilfen, spezielle Scheren, angepasste Werkzeuge, elektrische statt manuelle Werkzeuge, Tastatur- und Maushilfen |
| Mobilität / Erreichbarkeit | Rollstuhl, elektrischer Rollstuhl, Rollator, mobile Rampen, automatische Türöffner, Plattformlift, Treppenlift, höhenverstellbare Arbeitsflächen, barrierefreie Zugänge und Verkehrswege |
| Kognition / Arbeitsorganisation | Kalender, Timer, Arbeitsablaufpläne, Checklisten, Wochenpläne, Aufgaben-Apps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Piktogramme, Farbcodierungen, akustische oder visuelle Erinnerungen |
| Orientierung am Arbeitsplatz | Beschilderung mit Piktogrammen, Farbleitsysteme, taktile Bodenmarkierungen, Orientierungskarten, digitale Navigationshilfen, akustische Orientierungssysteme, Raumkennzeichnungen in Braille |
| Sicherheit | optische und akustische Warnsysteme, Vibrationsalarm, spezielle Rauch- und Brandmelder für Menschen mit Hörbehinderung, Notruftaster, automatische Abschaltungen von Maschinen, Sicherheits-Sensoren, Personen-Notsignal-Systeme |
| Maschinen / Werkzeuge | angepasste Bedienelemente, große oder leichtgängige Taster, Fuß- oder Handsteuerungen, alternative Schalter, Greif- und Spannvorrichtungen, höhenverstellbare Maschinen, angepasste Werkzeuge, automatische Zuführ- oder Hebevorrichtungen |
| Heben / Transportieren | Hebehilfen, elektrische Hubwagen, Transportwagen, Greif- und Hebevorrichtungen, höhenverstellbare Materialwagen, Rollenbahnen, Hebetische, Positionierungshilfen |
| Arbeitsplatz allgemein | automatische Türöffner, elektrische Rollläden, Lichtsteuerung per Sprache oder Taster, angepasste Beleuchtung, barrierefreie Sanitäranlagen, höhenverstellbare Möbel, technische Assistenzsysteme und individuell angepasste Arbeitsplatzausstattung |
Hilfsmittel, die selbst angefertigt werden können
Einige Beispiele an Hilfsmitteln, die von der Sozialbetreuung selbst angefertigt werden können:
Notfallpass / Notfallkarte
Ein Notfallpass ist eine Karte, auf der wichtige Informationen für den Notfall stehen. Darin können zum Beispiel Name, Notfallkontakte, wichtige Erkrankungen, Allergien, Medikamente, behandelnde Ärztinnen, besondere Unterstützungsbedürfnisse und Hinweise zur Kommunikation eingetragen sein.
🔗 Externer Link: Beispiel einer Notfallkarte, kasuwa.de, deutscher Online-Marktplatz für handgemachte Produkte 🔗
Symboltafeln bzw. Bildkarten
Symboltafeln bzw. Bildkarten sind einfache Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation (UK). Sie verwenden Bilder, Symbole oder Fotos, um Kommunikation, Orientierung und selbstständiges Handeln zu erleichtern. Solche visuellen Hilfen können individuell angefertigt werden, zum Beispiel als Einkaufslisten mit Bildern, Wäschekennzeichnungen, Piktogramme für Waschmaschinen oder Küchengeräte sowie einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
🔗 Externe Links: Kommunikationskarten, Piktogramme, Kommunikationsbücher, teilweise kostenloses Material zum Download 🔗
Budgetplaner, Haushaltsbuch
Ein Budgetplaner hilft dabei, Einnahmen und geplante Ausgaben gegenüberzustellen und festzulegen, wie viel Geld für einzelne Bereiche zur Verfügung steht. Ein Haushaltsbuch dient dazu, tatsächliche Einnahmen und Ausgaben laufend einzutragen und dadurch den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten.
🔗 Externer Link: Budgetplaner bzw. Haushaltsbuch in Einfacher Sprache für Erwachsene mit Lese- und Schreibschwierigkeiten, Bildungsministerium für Familie, Bildung, Senioren, Frauen und Jugend Deutschland 🔗
🔗 Externer Link: Ideal für die Diplom-Sozialbetreuung: Material für die Erwachsenenbildung zum Thema „Haushaltsbudget“, Bildungsministerium für Familie, Bildung, Senioren, Frauen und Jugend Deutschland 🔗
Erinnerungskalender
Erinnerungskalender für Menschen mit Behinderungen gibt es zum Beispiel von diesen Anbietern:
🔗 Externer Link: kostenloser Kalender, geeignet für Piktogramme zum Ausdrucken, lifetool.at 🔗
🔗 Externer Link: Schulkalender, geeignet für Piktogramme, diakonie.at 🔗
Tipp:
Das sprechende digitale Kalenderblatt von lernsachen.blog ist eine schöne Idee für die tägliche Morgenrunde. Die gemeinsame Bestimmung des heutigen Tags kann als wiederkehrendes Ritual in den Ablauf integriert werden. Menschen mit Unterstützungsbedarf in der Kommunikation können hierfür auch UK-Hilfsmittel einsetzen. Die gemeinsame Bestimmung von Wochentag, Datum, Monat und Jahreszeit dient der zeitlichen Orientierung und ermöglicht eine aktive Beteiligung an der Morgenrunde.
Unterlagen in Leichter Sprache
Die Sozialbetreuung kann Unterlagen in Leichter Sprache erstellen. Sie erwirbt die dafür notwendigen Kompetenzen im Rahmen ihrer Ausbildung.
Ablaufpläne
Die Sozialbetreuung kann Ablaufpläne wie z.B. „Was tun bei Feuer?“ speziell für Menschen mit Behinderung gestalten.
Buchtipp: Flucht- und Rettungswege: Anforderungen behinderter Menschen an die Bewältigung von Notfällen
Hilfsmittelberatung durch die Sozialbetreuung: Der Ablauf
- Bedarfsermittlung: z.B. mit diesem Bedarfsermittlungsbogen
- Hilfsmittel aufzeigen: Stellt die Sozialbetreuung fest, dass eine Klientin ein Hilfsmittel benötigt, kommuniziert und dokumentiert sie diesen Bedarf und leitet ihn an die zuständige Fachperson weiter. Bei medizinischen Hilfsmitteln ist dies die behandelnde Ärztin oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Bei pädagogischen Hilfsmitteln stimmt die Sozialbetreuung den festgestellten Bedarf mit der Leitung ab und dokumentiert ihre Vorschläge.
- Beschaffung begleiten: Die Sozialbetreuung unterstützt den organisatorischen Ablauf und begleitet den Beschaffungsprozess. Sie unterstützt bei der Antragstellung, füllt Formulare aus, trägt erforderliche Unterlagen zusammen und führt Telefonate mit zuständigen Stellen wie z.B. der Behindertenhilfe des jeweiligen Bundeslandes, der Krankenversicherung oder anderen Förderstellen.
- Anwendung des Hilfsmittels im Alltag unterstützen: Die Sozialbetreuung unterstützt Klientinnen dabei, Hilfsmittel im Alltag anzuwenden und sinnvoll in bestehende Abläufe zu integrieren. Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Sozialbetreuung liegt in der Schulung und Begleitung der Kommunikation mithilfe technischer und nicht-technischer Hilfsmittel.
- Evaluation: Jeder professionelle Unterstützungsprozess in der Sozialbetreuung endet mit einer Evaluation, bei der überprüft wird, ob die gesetzten Maßnahmen wirksam, passend und weiterhin notwendig sind. Die Sozialbetreuung beobachtet dabei, ob das eingesetzte Hilfsmittel im Alltag den gewünschten Nutzen bringt. Dabei kann sich zeigen, dass das Hilfsmittel weiterentwickelt oder angepasst werden muss, dass ein anderes Hilfsmittel besser geeignet wäre oder dass keine weitere Veränderung notwendig ist, weil sich die bestehende Lösung bereits bewährt hat.
Quellen:
[1] Sozialministeriumservice (o. J.): Arbeit und Ausbildung. Online verfügbar unter: https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Arbeit_und_Ausbildung/Arbeit_und_Ausbildung.de.html (Zugriff: 05.10.2026);
Beitragsbild: ©pixabay, @lazaryroberto
